Erfolg gegen Alltagsrassismus: Weitere Diskothek verurteilt

Erneuter Erfolg bei Klage gegen Rassismus im Münchner Nachtleben: Eine weitere Diskothek muss Schmerzensgeld bezahlen und wurde außerdem verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger aufgrund seiner „Rasse“ oder ethnischen Herkunft den Einlass in die Diskothek zu verweigern. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht.Meldung beim Bayersischen Flüchtlingsrat vom 17. Dezember 2014 externer Link

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