Wuppertaler Polizei scheitert mit Geheimhaltungsversuch vom Nazi-Aufmarsch am 16. Juni

Polizeikessel bei der blockupy-DemoDie Wuppertaler Polizei lehnte mit der Begründung einer „paramilitärische Lagesondierung“ einen Auskunftsantrag über den geplanten Naziaufmarsch am 16. Juni in Wuppertal ab.  Das Bündnis hatte die abstrusen und an den Haaren herbeigezogen Behauptungen der Polizei als »frontal Angriff« auf das »antifaschistische Spektrum« in der Stadt angegriffen und der Polizei falsche Behauptungen und Verstoß gegen deren Neutralitätspflicht  vor geworfen. Mit Bescheid vom 12. Juni hat die Polizei den Versagungsbescheid ohne nähere Begründung aufgehoben und die begehrten Infos an das Bündnis weitergegeben. Auf Nachfrage eines Journalisten hieß es von der Polizei: »Der Bescheid war inhaltlich fehlerhaft und auch materiell rechtlich angreifbar«.  Auch teilte sie mit, dass für die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz »grundsätzlich die politische Gesinnung des Antragsstellers sowie seine politischen Aktivitäten und Aussagen unerheblich« sei.Diese Kehrwende der Polizei und Rückkehr auf eine sachliche Ebene wird vom Bündnis  begrüßt. Das Wuppertaler Bündnis gegen Nazis hofft, dass diese sachlich, neutrale Ebene von Seiten der Polizei auch am Samstag, bei den Protesten gegen den Naziaufmarsch beigehalten wird.  Das Bündnis ruft die antifaschistischen und demokratischen Kräfte dazu auf, sich an den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 16. Juni in Wuppertal zu beteiligen“ – aus der Mitteilung „Polizei Wuppertal macht Rückzieher und erkennt geltendes Recht auch bei Antifaschisten an“ am 12. Juni 2018 bei tacheles externer Link über die Kehrtwende in der Frage polizeilicher Freundschaftsdienste. Siehe dazu auch zwei weitere Beiträge – vor dieser Kehrtwende:

  • „Wuppertaler Polizei diskreditiert bürgerliche und linke Antifaschist*innen“ am 11. Juni 2018 ebenfalls bei tacheles externer Link ist die Pressemitteilung des Wuppertaler Bündnisses zur Auskunftsverweigerung der Polizei, worin es unter anderem heißt: „Ein Mensch aus dem „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“  stellt seit einiger Zeit Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Polizei als Versammlungsbehörde. Auf diesem Weg soll frühzeitig Kenntnis von Versammlungen von Rassist*innen und Nazis erlangt werden, um Möglichkeiten für legitimem Gegenprotest zu schaffen. Dieser wird oftmals vom „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“ organisiert. NRW-Landesbehörden sind nach dem geltenden Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, Informationen, die die Behörde und ihre Arbeit betreffen, auf Verlangen herauszugeben. Die Wuppertaler Polizei hat dieses Recht bislang angewendet und kam ihrer Herausgabeverpflichtung nach. Anlässlich des Aufmarsches der Partei DIE RECHTE am 16.06.2018 in Barmen und Elberfeld verweigert sie nunmehr die Erteilung der gewünschten Auskünfte über den Konkreten Verlauf der Route. Zudem wird die Ablehnung des Informationsbegehrens mit einer Begründung versehen, die völlig über ihr Ziel hinausschießt und keinerlei Bezug zur bisherigen Arbeit und den Aktionen des Wuppertaler Bündnisses gegen Nazis hat“.
  • „Polizei fürchtet »Hinterhalt«“ von Gitta Düperthal am 13. Juni 2018 in der jungen welt externer Link zur polizeilichen Geheimhaltung: „Die neofaschistische Kleinpartei »Die Rechte« plant in Wuppertal einen Aufmarsch unter dem Motto »Gegen Überfremdung und Sozialabbau – Masseneinwanderung stoppen«, der am kommenden Samstag, den 16. Juni stattfinden soll. Anmelder ist der wegen Beteiligung an einem Überfall auf das dortige Kino Cinemaxx im Jahr 2013 verurteilte Neonazi Kevin Koch. Auf der Webseite der Rechten wird er obendrein als Redner angekündigt. Besorgnis ist in der Berichterstattung der lokalen Presse von Radio Wuppertal bis Wuppertaler Rundschau bereits seit vergangener Woche zu registrieren: Denn im »Haus der Jugend« ist am Samstag zeitgleich eine Veranstaltung des Wuppertaler Tanztheaters mit Schülern und Flüchtlingen geplant. Die Rechten wollen auf ihrer Route daran vorbeiziehen. Das allein reicht laut Polizei aber nicht, um den Aufmarsch zu verbieten. Allein dadurch entstehe »keine so gefährliche Situation, dass es gerechtfertigt wäre, das Demonstrationsrecht aus dem Grundgesetz einzuschränken« hieß es. Die Polizei plane, wie sie die Demonstration begleiten und für Sicherheit sorgen will. Theoretisch könnte sie den Aufmarsch in diesem Bereich verbieten. »Falls nicht, muss das Tanztheater entscheiden, ob es seine Veranstaltung verschiebt«, so der Reporter von Radio Wuppertal“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133391
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