[wir-sind-afd.de] Rechtsstreit um Domain: 50.000 Euro Spenden für AfD-kritischen Blogger

Aktionstage gegen AfD und autoritäre Europapolitik am 16./17. MaiEine Welle der Solidarität ermöglicht dem Betreiber der Seite wir-sind-afd.de, gegen das umstrittene Urteil des Landgerichts Köln in Berufung zu gehen. Das Gericht war der Ansicht der AfD gefolgt, es handele sich bei der Domain um eine Namensverletzung. Der Blogger Nathan Mattes sammelt auf der Webseite wir-sind-afd.de Äußerungen von AfD-Politikern, die belegen, dass die Partei rechtsextrem, rassistisch und menschenverachtend ist. Er entlarvt die Partei mit ihren eigenen Worten. Das passte den Rechtsradikalen nicht, sie schickten Mattes eine Unterlassungserklärung. Die unterschrieb der Blogger nicht, ließ es auf eine Klage ankommen – und verlor vor dem Landgericht Köln. Das Landgericht Köln begründet im Urteil (…), die Domain verletze die Namensrechte der Partei und Mattes müsse die Domain abgeben. Kommt er dem nicht nach, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. (…) Für Mattes war die Klage auch ein finanzielles Risiko. Knapp 10.000 Euro hat ihn das bisherige Verfahren gekostet. Eine Freundin startete deshalb für ihn ein Crowdfunding im Netz. Schon nach ein paar Tagen sind nun 50.000 Euro erreicht. Der Blogger hat damit alle Möglichkeiten, auf das Urteil zu reagieren:„Wir sind total überrascht von der Solidarität“, sagt er gegenüber netzpolitik.org…“ Bericht von Markus Reuter vom 19. Februar 2018 bei Netzpolitik externer Link, im Blog von Nathan Mattes, bei Wir sind AfD externer Link, finden man u.a. einen Link zur Crowdfunding-Aktion und zu Prozessinfos. Besonders lesenswert erscheint uns die Urteilsbegründung. Denn das LG Köln führt dort anschaulich vor, wie man sich seinen juristischen Kuchen so packen kann, dass nicht verfassungsfeindliche Ansichten, sondern der Kritiker dieser Ansichten verurteilt wird. Außerdem ist es einzig das Gericht, was Verwirrung stiftet und das Nathan Mattes in die Schuhe zu schieben versucht, was sie auf Antrag der AfD selbst verursacht… Siehe dazu:

  • Wir-sind-nicht-afd.de – OLG Köln untersagt Blogger wir-sind-afd.de New
    „Ein Blogger, der ungebeten Zitate von AfD-Mitgliedern unter der Domain wir-sind-afd.de ins Netz gestellt hatte, war im Februar von der AfD vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung in Anspruch genommen worden (Wir sind die AfD ./.wir-sind-afd.de). Es handele sich bei der Domain um eine unberechtigte Namensanmaßung. Die Domain beinhalte den Sinngehalt, dass der Betreiber der AfD zugehörig sei. Der Domainname werde vom Verkehr als Eigenbezeichnung wahrgenommen, sodass eine Zuordnungsverwirrung erfolge. Dies beeinträchtige die berechtigten Interessen der Namensinhaberin, der Beklagte habe kein etwa aus der Meinungsfreiheit ableitbares überwiegenderes Interesse an der Domain. (…) Durch das Verbot werde in die Meinungsfreiheit des Bloggers auch nicht in unverhältnismäßigem Umfang eingegriffen. Denn der Blogger habe die Möglichkeit, unter einer ebenfalls gut auffindbaren Domain unter Verwendung des Namens der AfD mit einem klarstellenden Zusatz seine Internetseite mit den dort vorhandenen Inhalten zu betreiben, ohne eine Zuordnungsverwirrung hervorzurufen und die rechtlich geschützten Interessen der Klägerin zu verletzen. Derzeit funktioniert die Domain noch, was sich vermutlich während der Revisionsfrist von einem Monat nicht ändern und somit die Wahlen in Hessen und Bayern überdauern wird. Aktuell wird zusätzlich von wir-sind-nicht-afd.de auf wir-sind-afd.de umgeleitet, sodass offenbar schon eine neue Domain gefunden wurde. Die wäre dann aufgrund der doppelten Ironie juristisch nahezu unangreifbar…“ Beitrag von Markus Kompa vom 30. September 2018 bei Telepolis externer Link – siehe verwandt: [Domain „afd-im-bundestag.de“] „Wir unterlassen gar nichts.“ AfD geht gegen kritischen Journalismus vor. Fachmagazin »der rechte rand« wird geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=128350
nach oben