Nazi-Demo in Wuppertal am 16.6.18: Wenn die Polizei (wieder einmal) „weitere Straftaten“ verhindert. Wessen wohl?

antinazi_wuppertalDie Polizei hatte sich allerdings auch schon im Vorfeld des Aufmarsches nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert. Die Routenführung direkt am Haus der Jugend entlang hatte für Kritik aus der gesamten Wuppertaler Zivilgesellschaft gesorgt. Damit dürfte die Polizei – ohne dies eigentlich beabsichtigt zu haben – dem Gegenprotest einen Schub gegeben haben. Viele Menschen sprachen davon, dass sie gekommen seien, weil sich die Polizei vor dem Aufmarsch schlecht verhalten habe. Warum die rechte Demonstration nicht per Auflage eine andere Wegstrecke bekommen hat, war für die Nazigegner unverständlich. Unter den Kritikern des Polizeieinsatzes sind auch sozialdemokratische Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags, die seit der Landtagswahl im Mai vergangenen Jahres Teil der Opposition gegen die Regierung aus CDU und FDP sind. Eine Szene, die sich im bunten Protest rund um den Geschwister-Scholl-Platz ereignete, sorgte bei dem SPD-Innenpolitiker Andreas Bialas für besonderen Unmut. Thomas L., der Geschäftsführer einer Wuppertaler Behörde, wurde von Polizeibeamten zu Boden gerungen und in Gewahrsam genommen. Die Polizei behauptet, er sei zuvor einem Platzverweis nicht nachgekommen. Bialas stellte ein Video des Vorfalls auf seine Seite im sozialen Netzwerk Facebook und kündigte an, im Innenausschuss des Landtags diese und andere polizeiliche Handlungen im Zuge des Naziaufmarsches thematisieren zu wollen“ – aus dem Bericht „Naziaufmarsch statt Tanztheater“ von Sebastian Weiermann am 18. Juni 2018 in neues deutschland externer Link über die normalen Polizeiaktivitäten bei solchen Anlässen… Siehe dazu auch eine Meldung zu Festnahmen und die Dokumentation des Polizeiberichts – als Lesehilfe zu Berichten in anderen Medien:

  • „Demo hat ein politisches Nachspiel“ am 17. Juni 2018 in der Wuppertaler Zeitung externer Link berichtet unter anderem: „Im Rahmen der Gegenproteste war unter anderem der als Privatperson anwesende Geschäftsführer des Wuppertaler Jobcenters wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ festgenommen und ins Präsidium gebracht worden. Nachdem seine Personalien festgestellt worden waren, wurde er wieder entlassen. Bialas hat auf seiner Facebook-Seite ein Video der Szene veröffentlicht. Es beginnt zu dem Zeitpunkt, als der Jobcenter-Chef auf Höhe des Geschwister-Scholl-Platzes von einem Beamten zu Boden gerissen wurde. Anschließend wurde er mit Hilfe von zwei weiteren Polizisten gefesselt. Nach Rundschau-Informationen hatten die Einsatzkräfte ihm zuvor einen Platzverweis erteilt. Was genau danach geschah, ist noch nicht bekannt“. Wobei man sich bei der Lektüre dieser kurzen Meldung weniger Gedanken um die örtliche Arbeitsagentur machen sollte und auch nicht über was noch kommt, sondern: Über das dazu gehörende Foto einer Festnahme (von der ausdrücklich geschrieben wird, es sei nicht die, von der berichtet wird) – wo dann doch etwa sechs Polizisten alleine einen vermutlich schwer bewaffneten Terroristen niederringen müssen (und falls sich einer dabei den Fingernagel eingerissen hat, ist das gut für die Verletztenstatistik).
  • Pressemitteilung „POL-W: W – Versammlungen am 16.06.2018 in Wuppertal“ am 16. Juni 2018 im Presseportal externer Link dokumentiert und hier aus zwei Gründen vertreten: Zum einen als Lehrstück darüber, wie über die wesentlichen Fragen versucht wird, hinweg zu schreiben („zur Verhinderung weiterer Straftaten“ ?)  – zum anderen aber auch als Hilfestellung, falls jemand auffallen mag, wie Passagen dieses Textes in sogenannten journalistischen Produkten wieder auftauchen… „Der Aufzug erreichte den Platz Alter Markt gegen 15:40 Uhr und zog nach einer Zwischenkundgebung zum Platz vor dem Bahnhof Barmen weiter, wo der Veranstalter die Versammlung gegen 16:50 für beendet erklärte.  Gegen Teilnehmer der Versammlung „Die Rechte“ wurden drei Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gefertigt und eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Darüber hinaus erstattete eine Privatperson gegen einen Teilnehmer des Aufzugs eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Gegen Teilnehmer der Gegenveranstaltungen wurden zwei Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorgelegt, zwei Personen wurden zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Es wurden insgesamt vier Platzverweise ausgesprochen. Am Rande der Versammlung kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Polizeifahrzeug und einem Versammlungsteilnehmer, wobei dieser leicht verletzt wurde“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133616
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