[Kleine Anfrage an die Bundesregierung] Konformität von Antifaschismus und Antikapitalismus mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

„In verschiedenen Publikationen des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz wird nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller der Eindruck erweckt, dass Antikapitalismus und Antifaschismus als „linksextremistische Aktionsfelder“ per se nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) vereinbar seien. „Wirkliches Ziel“ von vermeintlichen Linksextremisten bei ihrer Beteiligung an gesellschaftlichen und politischen Debatten und Protestaktionen zu unterschiedlichen Themen sei „die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie“, wird im aktuellen Bundesverfassungsschutzbericht für das Jahr 2016 im Kapitel „Linksextremismus“ behauptet. Weiter heißt es darin, „ideologische Grundlage“ vermeintlicher Linksextremisten sei die „Ablehnung des ‚kapitalistischen Systems als Ganzes‘, denn der ‚Kapitalismus‘ ist für Linksextremisten mehr als nur eine Wirtschaftsform. Er ist sowohl Basis als auch Garant der ‚bürgerlichen Herrschaftsverhältnisse‘ durch ‚Repression‘ nach innen und ‚Aggression‘ nach außen“ und demnach verantwortlich für soziale Ungerechtigkeit, Kriege, Rechtsextremismus und Umweltkatastrophen (…). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie definiert und was genau versteht die Bundesregierung unter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO)? …“ und weitere 15 Anfragen zum Verhältnis von Kapitalismus und kapitalistischer Verfassungsinterpretation von der Linksfraktion im Bundestag, Bundesdrucksache 19/129 vom 23. November 2017 externer Link

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