Hasenfest 2013

hasenfest_grGläubige Christen dürfen sich an besonders geschützten Feiertagen zu Gottesdiensten und Prozessionen öffentlich versammeln. Das ist auch gut so. Allerdings verbieten die meisten Bundesländer an diesen Feiertagen öffentliche Veranstaltungen jeglicher Art, sofern diese nicht dem „Charakter“ des christlichen Feiertags entsprechen. Dazu gehören neben Sport- und Tanzveranstaltungen sogar politische Demonstrationen! Eines der wichtigsten Grundrechte ist damit in Bezug auf kirchenkritische Themen tageweise faktisch ausgehebelt! Siehe dazu die Homepage zum Hasenfest 2013 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=30457
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