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Während Erdogan seinen Feldzug gegen Nordsyrien fortsetzt – leistet die bundesdeutsche Justiz weiterhin Beihilfe zur Unterdrückung des Widerstands

Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen Rojava„… Die verehrten Anwälte haben schon darauf hingewiesen, dass die durch das türkische Militär am 9. Oktober 2019 erfolgte Invasion in Rojava es nunmehr überdeutlich werden lässt, wie willkürlich die Erteilung und Aufrechterhaltung der Verfolgungsermächtigung ist. Vor dieser Willkür können Sie, wenn Sie Ihre eigene Auffassung zu diesem Thema ernst nehmen, nicht Ihre Augen verschließen. Sie können Ihre Augen nicht verschließen vor den Verbrechend und Völkerrechtsverstößen des faschistischen türkischen Staats. Sie haben hier im Verfahren zur Sprache gebracht, dass Sie sich durchaus bewusst sind, dass dieses Verfahren auch im Interesse der Türkischen Republik geführt wird und dass das Regime Erdoğans ein diktatorisches ist. Trotz all unserer Bemühungen sind dem bisher keine Taten gefolgt. Deshalb erscheint es mir unumgänglich, Ihre Aufmerksamkeit erneut auf die faschistischen Handlungen des türkischen Staates, der die Würde des Menschen mit Füßen tritt, zu lenken. In der heutigen Situation hat die Türkische Republik alle denjenigen den Krieg erklärt, die über Demokratie und Meinungsfreiheit sprechen, allen voran den Kurden. Darüber hinaus ist sie bestrebt, diesen Krieg auf das gesamte kurdische Gebiet auszuweiten…“ – aus der „Erklärung Müslüm Elma zur Invasion des türkischen Militärs nach Rojava“ am 23. Oktober 2019 bei der Sonderseite TKP/ML-Prozess externer Link in einem der Verfahren, die die bundesdeutsche Justiz immer noch im Sinne der Waffenbrüderschaft betreibt. Siehe dazu auch drei weitere Beiträge über Erdogans bundesdeutsche Polizei- und Justizhilfe – zu einem antikurdischen Prozess in Berlin, zu einer Tagung über das spezielle Engagement der bayerischen Justiz und zur Verhinderung einer Demonstration in Hanau:

  • „Feministin vor Gericht“ von Fabian Grieger am 25. Oktober 2019 in der taz online externer Link zum Auftakt eines weiteren Prozesses wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft, diesmal in Berlin: „… Am Morgen des Prozessauftakts gegen Yildiz A. zeigt sich vor dem Berliner Kammergericht, dass es sich um kein gewöhnliches Verfahren handelt: Eine Gruppe zeigt ein Banner „Freiheit für Yildiz“. Die Angeklagte ist eine feministische Aktivistin, die 2013 vor der drohenden Inhaftierung aus der Türkei geflohen war und in Deutschland als politisch Verfolgte Asyl erhielt. Schon in den 80er-Jahren wurde A. im Alter von nur zwölf Jahren als jüngste weibliche Gefangene im Foltergefängnis von Diyarbakir inhaftiert. Später engagierte sie sich in verschiedenen kurdischen Parteien für Feminismus. Dass sie dieses Engagement ab 2013 auch in Berlin weiterführte, könnte sie jetzt, mit 51 Jahren, ins Gefängnis bringen. So fordert es die Staatsanwaltschaft. (…) Im Verfahren von Yildiz A. geht es aber gar nicht darum, ob die Betroffene selbst Straftaten verübt hat, sondern lediglich, ob sie diese unterstützt habe. Eine juristische Konstruktion, die letztlich viele Aktivist*innen der kurdischen Bewegung in Bedrängnis bringen kann….“
  • „Tagung zur Kriminalisierung von Kurden in Bayern“ am 19. Oktober 2019 bei der ANF externer Link kündigte an: „… Am 23. November 2019 findet im EineWeltHaus in München eine vom Rechtshilfefonds Azadi und dem Kurdischen Gesellschaftszentrum München organisierte Tagung zur Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden und dem Abbau demokratischer Grundrechte am Beispiel von Bayern statt. Im März 2017 hat der damalige Bundesinnenminister de Maizière in einem Rundschreiben an die Landesinnenministerien und Sicherheitsbehörden die Ausweitung der Verbote von Symbolen kurdischer Organisationen angekündigt. Hierunter fallen seither auch Kennzeichen der syrisch-kurdischen Partei PYD sowie der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ, die schlichtweg allesamt der PKK zugeordnet wurden und unter das im November 1993 erlassene Betätigungsverbot der PKK fallen. Das Bundesinnenministerium rechtfertigte die Erweiterung der Kennzeichenverbote damit, dass sich die PKK ihrer bedienen würde, da die „eigenen“ Symbole nicht erlaubt sind. Im Januar 2018 wurde das Zeigen jeglicher Bildnisse von Abdullah Öcalan auf Versammlungen hinzugefügt, es sei denn, das Zeigen beschränke sich thematisch auf seine Haftbedingungen oder den Gesundheitszustand. Auf Nachfrage der Linksfraktion im Bundestag relativierte das Ministerium seine Einschätzung vom März 2017 dahingehend, dass das Zeigen der Symbole von PYD, YPG/YPJ u.a. erlaubt sei, sofern bei Veranstaltungen oder Demonstrationen kein PKK-Bezug feststellbar sei. Schließlich sind diese Organisationen selbst in Deutschland nicht verboten. Das hindert allerdings Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften nicht, solche Bezüge zu konstruieren, was zur Folge hat, dass Veranstaltungen verboten oder behindert werden bzw. massenhaft Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet und Menschen zu Geldstrafen verurteilt werden. Selbst das Posten in Facebook oder Teilen von Beiträgen mit den inkriminierten Symbolen im Internet werden geahndet...“
  • „Demonstration blockiert: „Totalversagen der Hanauer Polizei““ am 26. Oktober 2019 bei der ANF externer Link meldet: „… Zwischen 300 und 400 Menschen versammelten sich am frühen Freitagabend am Freiheitsplatz in Hanau, um gegen den Angriffskrieg der türkischen Regierung in Nordostsyrien zu demonstrieren. 25 Gruppen, Vereine und Organisationen aus Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis haben mit der Aktion ihre Solidarität mit Rojava ausgedrückt. Wie das Vorbereitungskomitee in einer Presseerklärung mitteilt, wurde der angemeldete Demonstrationszug durch Hanau wurde von einem Großaufgebot der Polizei verhindert. Offizielle Begründung: Angeblich sei es aufgrund einer kleinen Gruppe türkischer Nationalisten und Faschisten nicht möglich gewesen, die Sicherheit der Demonstrant*innen zu gewährleisten: „Während wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt haben, wie kleinste Neonaziaufmärsche von der Polizei trotz hunderter Gegendemonstrant*innen durch Hanau geschleust wurden, sah sie sich am gestrigen Abend angeblich nicht in der Lage einige Dutzend Provokateure von unserer Demo fernzuhalten. Mit dieser fadenscheinigen Begründung hat das Hanauer Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der lokalen Polizeiführung das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Füßen getreten. Das Vorgehen ist umso dilettantischer, als die Polizei selbst in einem ausführlichen Vorgespräch fünf Tage zuvor auf die Problemlage hingewiesen hat und insofern ausreichend Zeit hatte, um sich auf den Einsatz vorzubereiten…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=156444
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