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Vorkämpfer gegen kurdische Aktivitäten in der BRD: Der „Verfassungsschutz“ und die bayerische Landesregierung

kurdendemoplakat_1.12.2018Die vom Bundesverfassungsschutz herausgegebene Broschüre über die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sorgt für Irritationen. Der Historiker Nick Brauns bewertet die vierzigseitige Schrift als „abstruses Zerrbild der kurdischen Bewegung“. Rechtsanwalt Berthold Fresenius bezeichnet das intellektuelle Niveau der Broschüre als „peinlich“, sein Berliner Kollege Lukas Theune weist auf Widersprüche zu aktuellen Gerichtsurteilen hin. Die Linkspolitikerin Ulla Jelpke hat als innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion eine Anfrage zu dem zweifelhaften Werk an die Bundesregierung gestellt. Sie will unter anderem wissen, auf welchen Quellen die vom Verfassungsschutz gemachten Angaben zur PKK beruhen. „Insbesondere die in den letzten Jahren deutlich angewachsene Solidarität deutscher linker Gruppierungen und Parteien mit der kurdischen Befreiungsbewegung scheint dem Geheimdienst ein Dorn im Auge zu sein“, erklärte Jelpke gegenüber Dilan Rewşen von der Tageszeitung Yeni Özgür Politika. „In der Broschüre wird eine angebliche Allianz zwischen der PKK und der Linkspartei behauptet. Natürlich beteiligen wir uns als Partei an Demonstrationen gegen den Krieg in Kurdistan und DIE LINKE. setzt sich auch im Bundestag für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage, gegen Waffenlieferungen an die Türkei und für eine Aufhebung des PKK-Verbots ein. Das versucht der Verfassungsschutz uns nun als PKK-Unterstützung und Einflussnahme der PKK auszulegen. Diese Herangehensweise kennen wir von Erdoğan, der mit solchen Behauptungen die Politik der HDP-Abgeordneten im türkischen Parlament kriminalisiert. Ich werde der Bundesregierung eine ausführliche Kleine Anfrage zu dieser Broschüre stellen. Denn ich möchte schon wissen, wer so einen Mist schreibt und welche Quellen er dazu benutzt hat…“ – aus dem Beitrag „Wer hat die Verfassungsschutz-Broschüre über die PKK erstellt?“ am 04. März 2019 bei der ANF externer Link über ein neues Machwerk, das nicht von der AKP publiziert wurde. Zur antikurdischen Offensive in der BRD zwei weitere Beiträge:

  • „Die türkische Sicht der Bundesregierung auf die PKK“ am 05. März 2019 ebenfalls bei der ANF externer Link ist die (deutsche übersetzte) Dokumentation eines Artikels von Norman Paech, in dem es unter anderem heißt: „Seit gut 25 Jahren beobachtet der deutsche Verfassungsschutz nun schon die PKK und ist immer noch wie die türkische Regierung der Ansicht, dass er eine Terrororganisation vor sich habe. In seiner jüngsten Broschüre vom Februar 2019 muss er zwar einräumen, dass die PKK in Deutschland und Europa „grundsätzlich friedlich vorgeht“ und wesentlich mit der Sammlung von Geld, der Veranstaltung von Demonstrationen und „Festivals mit hohen Mitgliederzahlen“ und der „Aufrechterhaltung der Organisationsstrukturen“ beschäftigt ist. Das sind alles friedliche und in einer Demokratie selbstverständliche politische Aktivitäten – kein Anlass für eine geheimdienstliche Überwachung. Der Verfassungsschutz nimmt auch nicht zur Kenntnis, dass der Europäische Gerichtshof in einer neuen Entscheidung die Listung der PKK als Terrororganisation für die Jahre 2014 bis 2017 als falsch und unrechtmäßig erklärt hat. Er rechtfertigt seine Beobachtung aber mit den angeblich „terroristischen Aktivitäten in der Türkei einschließlich der darauf gerichteten Vorbereitungshandlungen in Europa“ und dem daraus folgenden Betätigungsverbot in Deutschland…“
  • „PKK-Hysterie in München“ von Claudia Wangerin am 06. März 2019 in der jungen welt externer Link berichtet: „Bis zu 30 Ermittlungsverfahren pro Person laufen in München gegen linke Aktivisten, die sich gegen das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und gegen die deutsche Unterstützung für das türkische Regime einsetzen. Vorgeworfen werden ihnen jeweils Verstöße gegen das Vereinsgesetz, weil sie zum Beispiel in »sozialen Netzwerken« Bildmaterial geteilt haben, auf dem Symbole von mutmaßlich der PKK nahestehenden Organisationen zu sehen sind. Auch das Tragen von T-Shirts beziehungsweise Fahnen oder Transparenten mit entsprechendem Aufdruck auf Demonstrationen wird ihnen angelastet. Der 29jährige Azad Yusuf Bingöl, über dessen Fall am Montag die kurdische Nachrichtenagentur ANF berichtete, hat demnach allein in der vergangenen Woche vier Vorladungen zur Vernehmung erhalten – in einem fünften Schreiben wurde er aufgefordert, sich als Beschuldigter schriftlich zu äußern. Laut Bingöl laufen gegen ihn rund 30 solcher Verfahren. Er will sich entsprechende Meinungsäußerungen aber nicht verbieten lassen. Die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden hierzulande sei »ein Geschenk an den türkischen Staat«, der auch mit deutschen Waffenexporten unterstützt werde, erklärte Bingöl am Montag. »Jeder, der zu kritisch ist, soll eingeschüchtert und mundtot gemacht werden.«…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=145282
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