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Tribunal über Erdogans Kriegsverbrechen

Solidarität mit AfrinHeute nun wird das Urteil des vorerst letzten Tribunals über den Krieg Erdogans gegen die Kurden im eigenen Land in Brüssel veröffentlicht. Es fand am 15. und 16. März in Paris statt und folgte dem gleichen Ablauf wie die vorausgegangenen Tribunale, nunmehr auf der Basis des im Römischen Statut von 1998 kodifizierten internationalen Strafrechts. Unter der Leitung einer siebenköpfigen internationalen Jury trug der belgische Rechtsanwalt Jan Fermon die Anklage gegen Präsident Erdogan und General Adem Huditi wegen schwerer Kriegsverbrechen in der Zeit von Juli 2015 bis Dezember 2017 und Staatsverbrechen seit 2003 vor. Gegenstand der umfangreichen Beweiserhebung durch Zeugen, Fotos, Videos, Dokumente und Experten waren die militärischen Angriffe auf Ortschaften und Zivilisten im kurdischen Südosten der Türkei sowie die gezielten Tötungen, außergerichtlichen Exekutionen und das »Verschwindenlassen« kurdischer Aktivistinnen und Aktivisten durch türkische Geheimdienste und Sicherheitskräfte bis hin zur Entführung Abdullah Öcalans 1999 aus Kenia. Die Türkei war aufgefordert, zu ihrer Verteidigung einen Repräsentanten zu schicken. Sie ignorierte dies. Es folgten über zwei Tage erschütternde Berichte, Fotos und Videos über die Opfer eines jahrelangen Krieges, die in den hiesigen Medien nur selten die gleiche Aufmerksamkeit erhielten wie die Empörung über die Verfolgung der Journalistinnen und Journalisten. Die Jury sieht in ihrem Urteil die Ursachen des Konfliktes in der Verweigerung des Rechts auf Selbstbestimmung für die Kurden, denen Jahrzehnte lang ihre Identität als Volk abgesprochen wurde. Seit der Gründung des türkischen Staates 1923 habe dies immer wieder zu Aufständen und militärischen Auseinandersetzungen geführt und sei auch jetzt der Grund für die Aufkündigung des 2012 begonnenen Friedensprozesses durch die Regierung. Die Jury setzt sich ausführlich mit dem Selbstbestimmungsrecht auseinander, welches sie dem kurdischen Volk uneingeschränkt als Recht auf Autonomie und Selbstverwaltung zuerkennt. Sie weist den Vorwurf, die PKK sei eine Terrororganisation, zurück und erkennt ihren völkerrechtlichen Status als Kombattant in einem »nicht internationalen Konflikt« mit der türkischen Armee an“ – aus dem Beitrag „Tribunal gegen Erdogan“ von Norman Paech am 24. Mai 2018 in der jungen welt externer Link, worin die Ergebnisse des Tribunals vom März 2018 vorgestellt werden.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=132521
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