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NRW gegen kurdische Veranstaltungen: Polizei überfällt Jugendmarsch wegen eines Tattoos, Behörden verbieten Kulturfestival

Stoppt PolizeigewaltDer „Lange Marsch“ – auf kurdisch „Mesa Dirêj“ – ist eine traditionelle Veranstaltung der kurdischen Jugend in Europa, speziell in Deutschland, und wird vor zentralen Veranstaltungen der kurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland durchgeführt. Wir haben uns als Studierendenverband dem Langen Marsch angeschlossen und sind am Sonntag, 02. September, von Dortmund aus nach Bochum aufgebrochen. Ziel war es, über mehrere Etappen bis nach Düsseldorf zu gehen, jedoch wurde der Marsch schon am ersten Tag – der Etappe zwischen Dortmund und Bochum – von der Polizei gestoppt. Es fing damit an, dass ein Genosse – aufgrund eines Tattoos vom Repräsentanten des kurdischen Volkes, Abdullah Öcalan, auf seinem Unterarm – von Polizisten nach seinen Personalien gefragt wurde. Weiterhin forderten sie ihn auf, dass Tattoo zu bedecken, da ansonsten die Demonstration nicht weitergeführt werden könne. Unser Genosse protestierte zunächst dagegen, bis andere GenossInnen ihn überzeugen konnten, auf die Forderungen einzugehen. Nun wurde jedoch von der Polizei erklärt, dass man trotz der Einwilligung nun doch nicht weiterlaufen könne.…“ so berichtet es Agit Şoresger vom Verband der kurdischen Studierenden im Gespräch „Die Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung hat drastisch zugenommen“ am 06. September 2018 bei Perspektive Online externer Link, worin noch zahlreiche weitere „Vorfälle“ zur Sprache kommen…  Siehe auch einen Beitrag zum Verbot des Kulturfestivals in Dinslaken:

  • „Politisches Verbot des kurdischen Kulturfestivals“ am 06. September 2018 bei der ANF externer Link informiert: „Wie die Afrin-Solidaritätsplattform mitteilt, ist das von ihr geplante Kulturfestival am 8. September in Dinslaken verboten worden. Aus Protest gegen das politische Verbot ist in Düsseldorf eine Kundgebung angemeldet worden. In einer Presseerklärung der aus 93 verschiedenen Gruppen bestehenden Solidaritätsplattform heißt es, dass das politisch motivierte Verbot „aufgrund der schmutzigen Deals der Bundesrepublik mit dem türkischen Staat“ ergangen sei: „Die Kosten der Rechnung dieser Partnerschaft, die zwischen beiden Staaten vor dem Besuch Erdoğans in Deutschland hervorgetreten ist, tragen wieder einmal die Kurden. Das Kultur- und Solidaritäts-Festival wurde vom zuständigen Gericht abgelehnt. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wurde gezeigt, dass in der Herangehensweise gegenüber der kurdischen Gesellschaft, der Politik und vor allem der weiteren Beziehung der beiden Staaten, Vorrang gegeben wird. Die Politik Deutschlands und das Grundrecht sollen damit nicht nur die Beziehungen mit dem Diktator Erdoğan schonen und schützen, sondern im Gegenteil, diese offensichtlich um jeden Preis noch weiter fördern und stärken…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=137128
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