»
Türkei »
»

Ein weiteres Urteil wegen angeblichem Terrorismus, über das sich auch Waffenbruder Erdogan freuen wird: Latife Cenan-Adigüzel zu 3 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt

latifeVor ziemlich genau sechzehn Monaten, am 16.2.2017, wurde im Paragraph 129 a/b-Verfahren gegen unsere Mandantin und Freundin Latife Cenan-Adigüzel ein aus unserer Sicht skandalöses Urteil seitens des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: III – 5 StS 1/15 – OLG Düsseldorf) wegen angeblicher „Mitgliedschaft“ in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ (gemeint ist die türkische DHKP-C /Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) gefällt. In dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahren war der Haftbefehl nach einigen Monaten außer Vollzug gesetzt worden. Latife wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Über ein Jahr später hat der BGH nun die von uns eingelegte Revision verworfen. (Aktenzeichen: BGH 3 StR 661/17) Das existenzbedrohende Hafturteil gegen die seit Jahren antifaschistisch, antirassistisch und migrationspolitisch aktive Mutter zweier Töchter und Altenbetreuerin aus Wuppertal hat somit jetzt Rechtskraft und eine baldige Ladung zum Haftantritt ist zu erwarten. Nachdem der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt hat, kommt der Ausdehnung der Kriminalisierung und Diskriminierung progressiver, antifaschistischer und revolutionärer Personen und Organisationen auch eine Signalwirkung zu – sie reiht sich in die zu beobachtende Rechtsentwicklung in Deutschland ein. Mit dem Urteil erfolgt eine Erweiterung des Verbots der DHKP-C und deren Kriminalisierung als sogenannte „terroristische Organisation im Ausland“ auf die migrantische Organisation „Anatolische Föderation“. Damit soll eine selbstorganisierte migrantische Vereinigung getroffen werden, die insbesondere gegen Rassismus und für gleiche Rechte für Migranten in Deutschland tätig ist, die Solidarität mit dem Widerstand in der Türkei gegen die dortigen repressiven Regime, wie aktuell das Erdogan-Regime, entwickelt und ausgeprägt antifaschistisch tätig ist. Es ist kein Zufall, dass Latife und die „Anatolische Föderation“ bereits 2006 auf den rechtsradikalen Hintergrund und eine Verstrickung von Teilen der deutschen Polizei und Verfassungsschutzämter bei den Morden des „NSU“ hinwiesen – fünf Jahre vor dessen Selbstenttarnung“ – aus der Presseerklärung „BGH bestätigt Urteil gegen Latife Cenan-Adigüzel: Schwerer Angriff auf demokratische Rechte und Grundfreiheiten“ externer Link von Anwälten und Freundinnen und Freunde von Latife Cenan-Adigüzel am 18. Juni 2018 beim Blog Prozessbericht

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133716
nach oben