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Die Freiheitsberaubung der Türkei (nur) an Mesale Tolu ist beendet

Mesale ToluDie wegen Terrorvorwürfen in der Türkei angeklagte deutsche Journalistin Mesale Tolu darf die Türkei verlassen. Ein Gericht habe die Ausreisesperre gegen Tolu aufgehoben, teilte der Solidaritätskreis „Freiheit für Mesale Tolu“ am Montagmorgen mit. Der Prozess gehe aber weiter. Mesale Tolu selbst bestätigte die Mitteilung via Twitter: „Die Meldungen über die Aufhebung meiner Ausreisesperre sind richtig. Ich bedanke mich bei meinem Unterstützerkreis und bei allen, die mit mir mitgefühlt und an meiner Seite sich für meine Freiheit eingesetzt haben“, schrieb sie. Der Sprecher des Solidaritätskreises, Baki Selcuk, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), Tolu habe ihm von der Entscheidung des Gerichts schon am Freitag erzählt. Tolus Mann, Suat Corlu, der im selben Verfahren angeklagt ist, wird nach Angaben des Solidaritätskreises vorerst in der Türkei bleiben müssen. Seine Ausreisesperre bleibe bestehen, heißt es in der Erklärung…“ – aus der Agenturmeldung „Mesale Tolu darf Türkei verlassen“ vom 20. August 2018 externer Link (hier in der taz) – nach 17 Monaten in Willkürhaft, endlich! Siehe dazu auch eine weitere aktuelle Meldung zu den Umständen der Freilassung und den Hinweis auf den bisher letzten unserer zahlreichen Beiträge zum „Fall“ Mesale Tolu:

  • „Freiheit mit großem Aber“ am 21. August 2018 in neues deutschland externer Link vermeldet darüber hinaus noch: „Wie der Solidaritätskreis »Freiheit für Meşale Tolu« mitteilte, werde man Tolu »nach mehr als 17 Monaten am 26. August wieder in Deutschland begrüßen«.  Der Prozess wird allerdings fortgesetzt – wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer Terrororganisation drohen der jungen Frau bis zu 20 Jahre Haft. In den Reaktionen auf ihre bevorstehende Ausreise überwogen am Montag dennoch Erleichterung und Freude. Allerdings: Die Lage der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei bleibt äußerst prekär…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=136428
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