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Das alltägliche Bündnis: Abschiebungen in die Türkei rufen Widerstand hervor

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikErtugrul Yigit lebt seit 35 Jahren in Hamburg. Als freier Journalist schreibt er dort unter anderem für die für die »taz«, die »Zeit« und mehrere türkische Oppositionszeitungen. Er betreut außerdem die Erdogankritische Onlinezeitung »Avrupa Postasi«, wo auch Karikaturen des türkischen Präsidenten veröffentlicht werden. Die Hansestadt will jedoch den Aufenthaltsstatus des Autoren nicht weiter verlängern und ihn zurück in sein Geburtsland Türkei abschieben. »Die familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihren deutschen Kindern besteht nicht, da diese sich in der Türkei befinden. Ferner sind Sie nicht erwerbstätig«, zitierte der »Spiegel« die Ausländerbehörde. Die deutsche Ex-Partnerin von Yigit zog mit den beiden Töchtern nach der Trennung in die Türkei, von dem Lohn als freier Autor kann er nach eigener Aussage nicht leben“ – so beginnt der Beitrag „Abschiebungen mit Foltergefahr“ von Sebastian Bähr am 12. Januar 2018 in neues deutschland externer Link – zur Kritik am (zu mindestens) unmenschlichen Bürokratentum der Hamburger Behördenvertreter reicht es ja eigentlich aus, ihre eigenen Formulierungen zu dokumentieren. Und es ist nicht Hannah Arendt, die über dieses Verfahren berichtet und ein möglicher Prozess dazu würde auch nicht in Jerusalem stattfinden… Siehe dazu auch einen Beitrag zu wachsenden Problemen bei der Abschiebe-Hilfeleistung:

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     „In dem Ablehnungsbescheid, den ich bekommen habe, wird ins Feld geführt, dass es keinen familiären Zusammenhalt gäbe und deshalb der Familiennachzug hinfällig würde. Ich habe vier Kinder hier. Aber ich bin nicht wegen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen. Als ich im November um Verlängerung meines Aufenthalts ansuchte, wurde mir nur noch eine sogenannte Fiktionsbescheinigung für drei Monate ausgestellt, in denen jetzt, nach Jahrzehnten, mein Fall erneut geprüft werden soll. Ich sehe im Hintergrund dieser Entscheidung andere Gründe: Zum Beispiel wurde mir beim G 20 die Akkreditierung als Journalist verwehrt. Ich gehöre zu den insgesamt 32 Journalisten, die nicht reingelassen wurden. Ich habe zwar vom Bundeskriminalamt danach zwei Briefe bekommen, in denen die Behörde betont, das sei ein Missverständnis gewesen. Aber ich nehme dennoch an einer Sammelklage von Journalisten teil und habe die Klage auch nach der Entschuldigung nicht zurückgenommen. Zudem könnte die Entscheidung mit den erneuten Verbesserungen der Beziehungen zur Türkei zu tun haben“ – so antwortet auf die Frage nach den Gründen für seine geplante Abschiebung in dem Interview „Es ist eine Schande für den rot-grünen Senat“ am 18. Januar 2018 in der jungen Welt externer Link der Journalist Adil Yigit aus Hamburg (betreibt das Online­portal Avrupa Postasi) auf die Fragen von Peter Schaber
  • „Erschwerte Abschiebungen ins Elend“ ebenfalls von Sebastian Bähr am 12. Januar 2018 in neues deutschland externer Link ist ein Kommentar zum Karlsruher Urteil zu genau dieser Situation, worin es heißt: „Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat hier möglicherweise aber nun einen Präzedenzfall geschaffen: Karlsruhe sieht erstmals »ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr« in der Türkei. Die Kammer verlangt bei drohenden Abschiebungen, dass Gerichte sich von den türkischen Stellen bestätigen lassen, dass diese nicht foltern werden; dazu müssen die Richter selbst gründlicher zur möglichen Bedrohungslage recherchieren“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126481
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