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Anklagen gegen Evrensel und Cumhuriyet: Unterlassene Hilfeleistung anprangern ist Terrorpropaganda. Bei Erdogan&Co

Ankara: 10.10.2015, 10:04Gegen die beiden Korrespondenten der Zeitung Evrensel, Cem Gurbetoglu und Tamer Arda Ersin, sowie den Korrespondenten der Zeitung Cumhuriyet, Kemal Göktas, in Ankara, wurde Klage eingereicht und drei Jahre Haft gefordert, weil diese über die unterlassene Hilfeleistung bei dem Anschlag des IS auf die Friedensdemonstration am 10. Oktober 2015 in Ankara, bei dem 102 Personen ermordet worden sind, berichtet haben“ – so beginnt die Erklärung „Berichte über die unterlassene Hilfeleistung bei dem Massaker am 10.Oktober 2015 werden strafrechtlich verfolgt“ der Redaktion Evrensel vom 04. November 2017 zum nächsten Medien-Prozess in der Türkei, der im Januar 2018 beginnen soll. Wir dokumentieren die Redaktionserklärung:

Berichte über die unterlassene Hilfeleistung bei dem Massaker am 10.Oktober 2015
werden strafrechtlich verfolgt

Anklage gegen Korrespondenten und Chefredakteure der Zeitungen Evrensel und Cumhuriyet für die Berichterstattung über die unterlassene Hilfeleistung bei dem Massaker am 10. Oktober in Ankara

Gegen die beiden Korrespondenten der Zeitung Evrensel, Cem Gurbetoglu und Tamer Arda Ersin, sowie den Korrespondenten der Zeitung Cumhuriyet, Kemal Göktas, in Ankara, wurde Klage eingereicht und drei Jahre Haft gefordert, weil diese über die unterlassene Hilfeleistung bei dem Anschlag des IS auf die Friedensdemonstration am 10. Oktober 2015 in Ankara, bei dem 102 Personen ermordet worden sind, berichtet haben. Ebenso wurde der Chefredakteur der Zeitung Evrensel, Fatih Polat, sowie der damalige Chefredakteur der Zeitung Cumhuriyet, Can Dündar, wegen „Beihilfe zum Verbrechen“ mit angeklagt. Die Anklage wird am 15. Januar 2018 am Strafgerichtshof in Ankara verhandelt.

MELDUNGEN DER SICHERHEITSBEHÖRDEN ALS BEWEIS

Der Staatsanwalt Ali Ihsan Akdogan fordert in seiner Aklage die Bestrafung der Journalisten nach dem 6. Artikel der Antiterrorgesetze. Er wirft ihnen vor die Identität von Sicherheitskräften die im Rahmen der Terrorismusbekämpfung tätig sind veröffentlicht und damit zur Zielscheibe von Terrororganisationen gemacht zu haben. Als Beweis wurde in der Anklage die Meldung der Sicherheitsbehörde von Ankara vom 14. April 2016 angeführt. Im Rahmen der Anklage wurde auch Haftbefehl gegen Can Dündar erlassen.

HÄTTEN WIR DIE BERICHTE NICHT VERÖFFENTLICHEN UND NACH HAUSE MITNEHMEN SOLLEN?

Der Chefredakteur unserer Zeitung und Angeklagte Fatih Polat, hat noch einmal die journalistische Pflicht unterstrichen und die Anklage folgendermaßen bewertet: „Wenn bei einer angekündigten Demonstration für den Frieden 102 Personen ermordet werden und es Hinweise darauf gibt, dass die Sicherheitsbehörden trotz geheimdienstlicher Hinweisen ihrer Aufgabe nicht nachgekommen ist, dann ist es die Pflicht von Journalisten darüber zu schreiben. Als am 8. Januar 1996 der Journalist Metin Göktepe in Untersuchungshaft gebracht worden ist, ist er von Polizisten zu Tode geprügelt worden und sie behaupteten einfach, er sei von einer Mauer heruntergefallen und so verstorben. Wenn damals Zeitungen nicht die Zeugenberichte veröffentlicht hätten, hätte niemand davon erfahren, dass Metin von Polizisten zu Tode geprügelt worden ist und die Polizisten wären niemals bestraft worden. Hätte man nicht bei dem Mord des Chefredakteurs der Zeitung Agos, Hrant Dink, die verantwortlichen offiziellen Personen veröffentlicht, wären diese niemals angezeigt und bestraft worden. Jetzt frage ich den Staatsanwalt; hätten wir diese Berichte nicht veröffentlichen und mit nach Hause nehmen sollen?“

WAS WAR PASSIERT?

Nachdem wir in unserer Zeitung die Titelseiten „Unterschrift des Angeklagten im Dink-Prozes, Dinc, auf 10. Oktober Hinweisen gefunden“ und „Hat Dinc wieder Hinweise versteckt“ veröffentlicht haben begannen aufgrund einer Beschwerde der Sicherheitsbehörde in Ankara ein Untersuchung gegen unsere Korrespondenten. In der Beschwerde und der dadurch eingeleiteten Untersuchung wurde behauptet unsere Berichte seien „unrealistisch“ und „unrechtmäßige und vorsätzliche Anschuldigungen gegen die Sicherheitsbehörden“. Fatih Polat sagte im Rahmen der Untersuchungen, dass unser Korrespondent Cem Gurbetoglu und Tamer Arda Ersin sowie der Korrespondent von Cumhuriyet Kemal Göktas lediglich ihr Recht Nachrichten zu liefern Gebrauch gemacht haben und nicht die Absicht hatten jemanden zur Zielscheibe zu machen.
Während die Journalisten die über das Massaker berichtet haben angeklagt werden, gibt es bisher keine Klage gegen die öffentlichen Verantwortlichen die bei dem Massaker am 10. Oktober die Hilfe unterlassen haben.

EVRENSEL

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=123566
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