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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt gegen türkische Youtube-Blockade

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft

Mit einer von 2008 bis 2010 dauernden Blockade der Videoplattform Youtube haben türkische Behörden gegen das Recht auf freie Rede verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat am Dienstag entschieden, dass eine von Anfang 2008 bis Ende 2010 laufende Youtube-Blockade in der Türkei den Menschenrechten widerspricht. Konkret breche die Blockade den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf freie Meinungsäußerung. Damals war YouTube für türkische Nutzer gesperrt worden, weil nach Ansicht der Behörden der Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk in einigen Videos herabsetzend dargestellt worden war. Nach dem türkischen Gesetz steht die Verunglimpfung von Atatürk, von Repräsentanten des Staates oder des „Türkentums“ im Allgemeinen unter Strafe. Drei türkische Juristen hatten vor dem EGMR gegen diese Praxis geklagt…Beitrag von Axel Kannenberg heise online vom 01.12.2015 externer Link

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