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Verfassungsgericht der Türkei: Das Streikverbot der AKP-Regierung gegen den Metallerstreik 2015 war verfassungswidrig

Metallgewerkschaft Türkei gegen Streikverbot 2018Einer der zahlreichen Streiks, die von der Regierung der Türkei verboten wurden – ausgesetzt für 60 Tage ist die offiziell übliche, nahezu gleichbedeutende Vorgehensweise – war der Streik in 38 Metallbetrieben im Jahr 2015, zu dem die Gewerkschaft Birleşik Metal-İş nach dem Scheitern der Verhandlungen mit dem Unternehmerverband aufgerufen hatte. Der Grund für die Aussetzung – wie stets – die angebliche Gefährdung der nationalen Sicherheit. Eine reichlich plumpe Vorgehensweise im Dienste der Unternehmen, die sogar schon Glasarbeiter getroffen hatte… Die Meldung „Turkey: “Strike ban is violation of fundamental right”, rules Constitutional Court“ am 02. August 2018 bei IndustriAll externer Link berichtet nun vom Urteil des türkischen Verfassungsgerichtes, das Streikverbot gegen die Metallgewerkschaft sei ein Verstoß gegen die Verfassung der Republik Türkei, die das Streikrecht vorsehe. Darin wird auch eine Stellungnahme der Metallgewerkschaft zitiert, die zwar die ausgesprochene Entschädigungszahlung der Regierung an die Gewerkschaft für viel zu gering erachtet, vor allem aber auf den grundsätzlichen Tenor des Urteils verweist – wie aber auch darauf, dass dies nicht das erste Mal war, dass die Justiz das Vorgehen der Regierung als nicht entsprechend den Gesetzen verurteilt. Im Konkreten wurde dabei im Urteil vor allem kritisiert, dass es keinerlei nähere Bestimmung der nationalen Sicherheit gebe, so dass hier willkürlich vorgegangen werden könne. Die Gewerkschaften verweisen aber auch darauf, dass diese sogenannten Sicherheitsbestimmungen im Rahmen des mehrjährigen Regimes des Ausnahmezustandes ausgeweitet wurden, was immer neue Sektoren des Landes mit Streikverbot bedrohe. Siehe zum Hintergrund unser Dossier von 2015: Metallstreik in der Türkei – Solidarität tut not!

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=135761
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