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Gesetzesdebatte im türkischen Parlament: Willst Du klagen, brauchst Du Kohle

Logo der neuen täglichen englischen Ausgabe von evrensel (ab Mai 2017)Ein neues Gesetz über Arbeitsgerichtsbarkeit in der Türkei wird gegenwärtig im türkischen Parlament diskutiert. Selbst wenn es, wie in diesen Fragen auch anderswo üblich, scheinbar vor allem um Verfahrensfragen geht, zeigt sich der Charakter der AKP-Politik im Dienste der Unternehmer auch dabei sehr deutlich. Zum ersten muss vor dem Gang zum Gericht ein Schlichter angerufen werden und erst, wenn dieser innerhalb von drei Wochen (mit Verlängerungsmöglichkeit) keine Lösung finden kann, ist der Weg zur Klage beim Arbeitsgericht möglich. So weit, so schlecht, aber: Der Schlichter muss bezahlt werden. Und zwar zu gleichen Teilen von beiden Seiten – sprich 50% der Kosten müssen vom klagenden Beschäftigten aufgebracht werden. Zwar müsste sich selbst bis zu Erdogans Leuten herum gesprochen haben, dass in der Regel Beschäftigte nicht gleich viel Kohle wie Unternehmer haben, aber das ist ihnen ja nicht nur egal, sondern passt genau in das (nicht nur) neoliberale Konzept von „gleichgestellten Vertragspartnern“ (ein Dauerthema, zu dem sich verschiedentlich und vor langer Zeit auch ein Trierer Philosoph und Ökonom äußerte). In dem Artikel „Turkey’s Parliament debates ‘Legislation preventing worker’s struggle for legal rights’“ am 27. Mai 2017 bei Evrensel Daily externer Link wird dazu auch darauf verwiesen, dass es im letzten statistischen Zeitraum vor den Zivilgerichten (die durch die Ausweitung der Arbeitsgerichtsbarkeit „entlastet“ werden sollen) rund 3,5 Millionen Verfahren gegeben habe, von denen rund 15% Arbeitsbeziehungen betrafen – also rund eine halbe Million Fälle, Hinweis darauf, dass es mit den Arbeitsbeziehungen in der Türkei nicht eben zum Besten steht.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=116853
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