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›The Border is not where the border is‹ – Die spanisch-marokkanische Grenze als Beispiel des europäischen Grenzregimes

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Viele Aspekte der spanischen Migrationsabwehrpolitik in den Enklaven Ceuta und Melilla sind beispielhaft für das europäische Grenzregime. Dazu gehören der Ausbau der Grenzanlagen, eine rechtswidrige Abschiebepraxis und die Externalisierung der Grenzkontrolle. Zwei vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängige Beschwerden prangern diese Politik als menschenrechtswidrig an. Das Bild der spanischen Grenzanlagen um Ceuta und Melilla wird von einem dreifachen Zaun bestimmt. Auf einen ersten, sechs Meter hohen und mit Klingendraht und engmaschigen Antikletter-Gittern versehenen Zaun folgt ein drei Meter hohes und mehrere Meter breites Hindernis aus Drahtseilen und ein dritter, wiederum sechs Meter hoher Zaun. Vervollständigt wird die auf spanischem Staatsgebiet errichtete Anlage durch Überwachungskameras, Scheinwerfer und einen Patrouillenweg. In regelmäßigen Abständen installierte Türen dienen der direkten Abschiebung von MigrantInnen, die es geschafft haben, die Zäune den marokkanischen und spanischen Grenzschutzkräften zum Trotz zu überwinden. Anfang 2015 haben die marokkanischen Behörden vor den spanischen Grenzanlagen einen weiteren Zaun inklusive Klingendraht und einen Graben fertig gestellt…Beitrag von Simon Rau im Sonderbrief Rassismus und Recht des RAV (April 2016) externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=98184
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