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Ermittlungen gegen spanische Guardia Civil wegen ihrer Opfer von Ceuta werden nun doch fortgesetzt

Festung EU: stop war against migrantsMindestens 15 Tote und viele Verletzte: Das war die Bilanz eines Einsatzes der Guardia Civil, Spaniens paramilitärischer Polizeieinheit, am 6. Februar 2014 an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta. Nun hat die Audiencia Provincial (dt. Landgericht) in Ceuta entschieden: Die Ermittlungen gegen die Beamten, die an dem tödlichen Push-Back (dt. völkerrechtswidrige Zurückweisung) beteiligt waren, werden wieder aufgenommen. Es seien nicht genügend Zeugen vernommen worden und die Obduktion der Todesopfer sei ungenügend gewesen. Damit nahm das Gericht eine Beschwerde an, die der Madrider Kooperationsanwalt des ECCHR gegen die Einstellung des Verfahrens im Oktober 2015 eingelegt hatte.  „Die Opfer von Ceuta mussten vor Krieg, Not und Elend fliehen. An Europas Grenzen wurden sie dann rechtswidrig und brutal abgewehrt. Jetzt gewährt ihnen Spaniens Justiz endlich das grundlegende Recht, ihre Rechte einzufordern“, sagte Gonzalo Boye, ECCHR-Kooperationsanwalt in Spanien“ – so beginnt die Pressemitteilung „Hoffnung auf Gerechtigkeit für Opfer von tödlichem Push-Back an spanisch-marokkanischer Grenze“ des ECCHR vom 13. Januar 2017 externer Link über den nun erfolgreichen Einspruch gegen die Einstellungsverfügung von 2015

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=110008
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