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Bis zu 13 Jahre Gefängnis für Kneipen-Schlägerei im Baskenland: Spaniens Polizei soll unantastbar bleiben

Dossier

Solidaritätsaktion mit den angeklagten von Altsasu: 375 Jahre ins Gefängnis wegen einer Kneipenschlägerei?Das nationale Gericht behält die Verurteilung des Terrorismus nicht bei, aber es gibt den acht Jugendlichen von Altsasu die schwersten Strafen für Verletzungen, Störungen der öffentlichen Ordnung und Drohungen. Die Entscheidung fiel am Nachmittag des 1. Juni. Die Richter des spanischen Nationalgerichts verurteilen die acht jungen Leute von Altsasu zwischen zwei und dreizehn Jahren Gefängnis. Sie beschuldigen sie, die Zivilgardisten, mit denen sie am 15. Oktober 2016 gekämpft haben, verletzt und bedroht zu haben. Auch wenn die Justiz nicht den Vorwurf der Rechtfertigung des Terrorismus erhebt, beschuldigt sie sie der Störung der öffentlichen Ordnung und verhängt die härtesten Strafen für das, was ihnen vorgeworfen wird. Oihan Arnanaz und Iñaki Abad werden zu dreizehn Jahren Gefängnis verurteilt. Zwölf Jahre für Jokin Unamuno und Adur Ramirez und neun Jahre für Jon Ander Cob, Julen Goikoetxea und Aratz Urrizola. Ainara Urkijo wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die acht Jugendlichen müssen 9 200 Euro für Sachschäden und 70 000 Euro für immaterielle Schäden zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 12 bis 62 Jahre Haft für den Angeklagten beantragt…“ – aus der Mitteilung „Haftstrafen für Altsasu-Jugendliche“ hier am 01. Juni 2018 beim Comité Katalonien externer Link (Facebook) dokumentiert, worin auch noch auf die ersten Reaktionen auf das Urteil eingegangen wird – die vor allem aus der Ankündigung der Fortsetzung der Proteste gegen das Willkür-Verfahren bestehen. Siehe Hintergründe und weitere Entwicklung:

  • Der Oberste Gerichtshof Spaniens bestätigt das Willkür-Urteil gegen baskische Jugendliche New
    „… Das Baskenland ist empört, dass der Oberste Gerichtshof in Spanien weiter absonderliche Vorwürfe gegen acht junge Basken kassiert hat, aber er hält weiter extrem unverhältnismäßige Haftstrafen aufrecht. Die jungen Leute aus der Kleinstadt Alsasua sollen nun „nur“ noch für bis zu neuneinhalb Jahren für eine Rangelei mit zwei Beamten der Guardia Civil ins Gefängnis. Einer der Zivilgarden hat sich bei der Rangelei – in seiner Freizeit – nach einer feuchtfröhlichen Nacht am 15. Oktober 2016 dabei einen Knöchel gebrochen. Nachdem der Oberste Gerichtshof die weiter hohen Urteile ausgesprochen hat, gehen im ganzen Baskenland Menschen auf die Straßen. Über die Vorgänge, bei denen von Seiten der Zivilgarden gelogen wurde, dass sich die Balken biegen, hatte auch das ZDF in einem Beitrag reflektiert, der in der Mediathek allerdings nicht mehr abrufbar ist. Er benutzte Filmmaterial aus der Nacht in der Festwoche, das weiter zugänglich ist. Und das zeigt deutlich, das von einem angeblich blutverschmierten Hemd des Guardias keine Spur war. Der unterhielt sich sogar freundschaftlich mit einem der jungen Männer, die ihn angeblich am Boden liegend geschlagen und getreten haben sollen, wie das rechtskräftige Urteil nun festschreibt. In der Nacht identifizierte er ihn nicht als einen der angeblichen Angreifer. Diese gravierende Widersprüche in den Aussagen der Zivilgarden, neben vielen anderen, blieben beim Obersten Gerichtshof weiter unbeachtet. In dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, kam nicht als Rechtgrundsatz zum Tragen. Woher die Guardia Civil das blutverschmierte Hemd hatte, dass sie als Beweis präsentierte, wurde im Verfahren nicht geklärt. Aus der der Auseinandersetzung in der Nacht stammt es nicht, wie diverse Aufnahmen belegt haben, in denen der Beamte im blütenweißen Hemd zu sehen ist…“ – aus dem Beitrag „Strafen gegen junge Basken gesenkt, aber weiter absurd hoch“ von Ralf Streck am 12. Oktober 2019 bei telepolis externer Link, worin unter anderem auch noch darauf verwiesen wird, dass in vergleichbaren Fällen in anderen Regionen ganz anders geurteilt wurde… Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag:

  • 1.000 Tage im Gefängnis: Jugendliche im Baskenland sind Opfer der spanischen Willkürjustiz 
    Seit nunmehr 1.000 Tagen sind die Jugendlichen von Altsasu im Gefängnis: 8 junge Leute, die zunächst eines terroristischen Aktes angeklagt waren, weil sie in eine Kneipenschlägerei mit zwei Guardia Civil Beamten verwickelt waren – und auch wenn die Staatsanwaltschaft diese Orientierung faktisch aufgeben musste, sollte auf jeden Fall eine Verurteilung her, ein abschreckendes Beispiel, ein blanker Willkürakt. Wie in dem Artikel „Altsasu, 1.000 días en la memoria“ von German Gorraiz López am 10. August 2019 bei kaosenlared externer Link hervor gehoben wird, eine Umsetzung der Politik der rechtsradikalen Aznar Regierung, die vor rund 20 Jahren den Kurs bestimmte, alles zu tun, um der ERA im Baskenland „die Luft zum Atmen“ zu nehmen, und alles zu unterdrücken, was Sympathie mit der ETA erzeugen könnte – und wer das Wirken der Guardia Civil im Baskenland auch nur entfernt kennt, weiß um ihre Unbeliebtheit bei breiten Teilen der Bevölkerung. Und auch wenn jetzt Verfassungsgericht und später der Europäische Gerichtshof diese Urteile nicht bestätigen und der spanischen Justiz einmal mehr bescheinigen willkürlich zu urteilen, wird diese Grundausrichtung der Politik fortgesetzt, wer auch immer gerade in Madrid an der Regierung ist. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag

Siehe Hintergründe im LabourNet:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133165
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