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Über 4 Millionen Menschen in Spanien haben netto weniger als 1.000 Euro. Geschlecht raten?

Kampagnenplakat der CGT in Spanien gegen tödliche Arbeitsunfälle seit Juni 2015Die Propaganda der EU-Austeritätspolitik, Spanien habe den Umschwung aus der kapitalistischen Krise geschafft, baut vor allem auf der sinkenden Zahl von Erwerbslosen auf. Einmal davon abgesehen, dass dabei Hunderttausende, die das Land verlassen haben, vergessen werden, wird natürlich erst recht die Frage vergessen, unter welchen Bedingungen die Menschen ihre Arbeitskraft verkaufen müssen. In dem Beitrag „MÁS DE CUATRO MILLONES DE ESPAÑOLES, EL 30% DE LOS ASALARIADOS, COBRAN MENOS DE 1.000 EUROS AL MES“ am 08. November 2015 bei La Pirenaica Digital externer Link werden die offiziellen Zahlen des Statistikamtes analysiert. 4.269.840 Menschen verdienen weniger als 1.221 Euro, womit sie nach Steuern unter 1.000 fallen. Das Durchschnittseinkommen betrug gerade einmal 1.881,30 Euro, wobei insbesondere die ZeitarbeiterInnen mit einem Durchschnittseinkommen von gerade einmal 1.313,80 Euro auffallen – kein Wunder, dass Unternehmen und ihre Parteien das als (ganz billigen) Weg zu mehr (armselig bezahlter) Beschäftigung ansehen, wo es auch die größte Zunahme an Jobs gibt. Siehe dazu drei weitere aktuelle Beiträge über Arbeitsbedingungen in Spanien:

  • „Amianto. Volkswagen Navarra SA ¡condenada!“ Bericht am 05. November 2015 bei Rojo y Negro externer Link über das Urteil des Sozialgerichts Pamplona, mit dem der Klage der Witwe eines VW-Arbeiters stattgegeben wurde, die auf Entschädigung wegen Umgangs mit Asbest plädierte. Während die Geschäftsleitung versuchte, darauf zu beharren, VW habe alle gesetzlichen Vorschriften beachtet, sah es das Gericht als erwiesen an, dass lediglich medizinische Routineuntersuchungen stattgefunden hätten, die im Falle der Verwendung von Asbest keineswegs ausreichen – und auch die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllen. In dem Beitrag – von der Betriebsorganisation der CGT verfasst – werden eine ganze Reihe von Produktionsschritten erfasst, bei denen mit Asbest gearbeitet wird – und es wird auch von Fällen von Frauen von Beschäftigten berichtet, die Symptome zeigten, die allesamt die Arbeitskleider ihrer Männer gewaschen hatten. Die Einspruchsmöglichkeiten gegen das Urteil seien ausgesprochen gering, wird in dem Bericht unterstrichen – und der Rücktritt einer Geschäftsleitung gefordert, die das Gericht systematisch belogen habe, verbunden mit einer Kritik an Gewerkschaftsvertretern der UGT, die die Verdunkelung der Affäre zugelassen hätten
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=89061
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