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800.000 Menschen in Zeitarbeit im öffentlichen Dienst Spaniens: Klagewelle erreicht Europäischen Gerichtshof

Dossier

Kampf der Zeit- und LeiharbeiterInnen der öffentlichen Dienste Spaniens3 Jahre insgesamt, so das spanische Gesetz, sei die Höchstdauer von entsprechend verlängerten Zeitarbeitsverträgen. Woran sich Tausende von Privatunternehmen nicht halten – warum auch, wenn es ihnen der spanische Staat, die spanischen Regierungen vormachen. Im öffentlichen Dienst Spaniens sind rund 800.000 Menschen in Zeitarbeit beschäftigt – auch Spanien also eines jener Länder (wie beispielsweise auch Italien und andere mehr), in denen der öffentliche Dienst eine Art Vorreiter-Rolle bei der Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse spielt. Und da es auch in Spanien durchaus Gewerkschaften gibt, die die Zeitarbeit lieber gestalten wollen als bekämpfen, gibt es, unter anderem, eine wachsende Anzahl von Klagen der Betroffenen von der „ewigen Zeitarbeit“ im Öffentlichen Dienst, die 5 oder auch 10 oder – seltener – auch 20 Jahre in solcher Weise beschäftigt sind. So viele Tausend Klagen, dass jetzt die spanische Justiz sich gedrängt fühlte, das ganze an die Europäischen Gerichte weiter zu leiten, um zu klären, inwieweit diese Praxis gegen entsprechende EU-Richtlinien verstoße… Siehe den juristischen Weg:

  • „Leiharbeiter, Europa endet in den Pyrenäen“: Oberster Gerichtshof von Madrid lehnt die Klagen von 3 öffentlichen Bediensteten auf Entfristung entgegen der EU-Rechtsprechung ab New
    • Das TSJM lehnt es ab, drei öffentliche Bedienstete nach den Vorabentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union für unbefristet zu erklären
      Trotz der Empfehlungen der Gemeinschaftsrichter, die den Missbrauch von Zeitverträgen durch die beklagten Verwaltungen anprangerten, hat das Plenum der Sozialkammer den Klagen nicht in vollem Umfang stattgegeben.
      Das Plenum der Sozialabteilung des Obersten Gerichtshofs von Madrid lehnte es in seiner Sitzung vom 18. März ab, drei öffentliche Bedienstete, die mit verschiedenen Verwaltungen verbunden sind, für unbefristet zu erklären, nachdem sie in der Berufung auf Anerkennung ihrer Beschäftigungsrechte geklagt hatten. Im ersten Fall gab das Plenum der Klage wegen Betrugs bei der befristeten Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers der Madrider Sozialfürsorgeagentur der Gemeinschaft Madrid, der seit Dezember 1998 eine Reihe von Zeitverträgen in derselben Kategorie hatte, teilweise statt und erklärte das Arbeitsverhältnis für unbefristet und nicht unbefristet, mit Betriebszugehörigkeit ab November 2010. In derselben Plenarsitzung wies die Sozialkammer außerdem die Klage einer Arbeitnehmerin der Präsidialabteilung der Gemeinschaft Madrid ab, die nach 27 Jahren mit verschiedenen Verträgen bei der genannten Verwaltung die Feststellung ihrer Unkündbarkeit und die Zahlung einer der Entlassung entsprechenden Entschädigung beantragt hatte. Schließlich wies die Kammer auch die Berufung eines Angestellten der Nationalen Fernuniversität (UNED) zurück, der bereits durch ein Urteil als Festangestellter anerkannt worden war und beantragte, als Festangestellter eingestuft zu werden. In den drei Verfahren, die Gegenstand dieses Vermerks sind, hatten die Richter der Sozialkammer dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, um sicherzustellen, dass ihre Entscheidungen in vollem Umfang mit dem europäischen Rechtsrahmen in Einklang stehen…“ span. Meldung vom 16.4.2024 in Poder Judicial externer Link (maschinenübersetzt)
    • Leiharbeiter, Europa endet in den Pyrenäen
      Die Gewerkschaftsföderation der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung des Allgemeinen Gewerkschaftsbundes (FETAP – CGT) beklagt, dass das gestrige Urteil des Obersten Gerichtshofs von Madrid die spanische Justiz in den Bankrott treibt, weil sie den Vorrang des europäischen Rechts nicht anerkennt und die Rechtsprechung des EuGH zum Missbrauch der Befristung in öffentlichen Verwaltungen missachtet.
      Das jüngste Urteil des EuGH vom 22. Februar 2024 entschied, dass:
      Dass die Zahl „Unbefristet“, erinnern wir uns an die Rechtsprechung und nicht an Verordnungen, keine gültige Sanktion darstellt.
      Dass in Ermangelung einer Sanktion im nationalen Rechtssystem, als Folge der Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/70/EG in 25 Jahren, die „befristete Beschäftigung“ eine gültige Option wäre.
      Dass es keinen Sinn macht, sich auf verfassungsrechtliche Vorgaben zu berufen, um die Richtlinie unwirksam zu machen.
      Wir haben von einem Urteil vom 10. April erfahren, in dem die vollständige Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs der Gemeinschaft Madrid bei der Lösung der Fälle, die dem gleichen Urteil des EuGH unterliegen, genau mit der Figur des „Unbefristeten“ entschieden hat, weil, und hier kommt der schwerwiegende Punkt, „der Richter nur die Funktion hat, das Gesetz anzuwenden (und nicht, es zu schaffen) und weil die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Zugangs zur öffentlichen Beschäftigung ein unüberwindbares Hindernis darstellen“, genau das Gegenteil von dem, was in demselben EuGH-Urteil steht.
      Es sei daran erinnert, dass die Höhe der Entschädigung 20 Arbeitstage pro Jahr mit maximal 12 monatlichen Zahlungen beträgt, was weit von einer ungerechtfertigten Entlassung entfernt ist, die, wie die Arbeitsministerin Yolanda Díaz anmerkte, gegen die Europäische Sozialcharta und die Rechtsprechung des EuGH selbst verstößt, da sie keinen abschreckenden Charakter hat und außerdem nicht auf Arbeitnehmer anwendbar ist, die noch nicht entlassen worden sind…“ span. Mitteilung vom 16.4.24 externer Link des Rechtssekretariats von Cgt-Fetap zum Urteil über die Berufung 797/2021-F der 2. Abteilung des Sozialgerichts des Obersten Gerichtshofs von Madrid (maschinenübersetzt)
  • Überlegungen zum Interimsgesetz: Europa endet an den Pyrenäen – EU-Richtlinie immer noch nicht umgesetzt
    Europa endet an den Pyrenäen. Eine in der späten Franco-Zeit und zu Beginn der Übergangszeit sehr erfolgreiche Redewendung, mit der europäische Nachbarn und kritische Landsleute ausdrücklich darauf hinwiesen, wie weit Spanien noch von einer fortschrittlichen europäischen Demokratie entfernt sei. Mit Erstaunen und Bedauern stellen wir fest, dass dies fast ein halbes Jahrhundert später immer noch für Hunderttausende von Zeitarbeitnehmern im öffentlichen Dienst in Spanien gilt. Anders lässt sich die Tatsache nicht beschreiben, dass die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 mehr als zwei Jahrzehnte nach ihrer Verkündung immer noch nicht in nationales Recht im Bereich der öffentlichen Beschäftigung umgesetzt wurde.
    Es sei daran erinnert, dass der Zweck dieser Richtlinie unter anderem darin besteht, die Nichtdiskriminierung und die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern mit Dauerarbeitnehmern zu gewährleisten und Maßnahmen zur Verhinderung und Ahndung eines möglichen Missbrauchs von Leiharbeitsverträgen zu ergreifen.
    Die Nichtumsetzung der Richtlinie hat also zur Folge, dass die spanischen Leiharbeitnehmer im öffentlichen Dienst überhaupt nicht geschützt sind. Und zwar nicht nur im Vergleich zu ihren festangestellten Kollegen, sondern auch im Vergleich zu ihren europäischen Kollegen oder, was noch schlimmer ist, im Vergleich zu den Zeitarbeitnehmern des nationalen Privatsektors…“ span. redaktioneller Beitrag vom  20.1.2022 in Confilegal externer Link (maschinenübersetzt)
  • Kämpferische Gewerkschaften Spaniens rufen für den 25. September 2021 zu einer Demonstration in Madrid auf gegen das Befristungsgesetz „Icetazo“ und für Gesetzesänderungen
    Die öffentlichen Bediensteten, die als Zeit- und Leiharbeitskräfte prekär sind und ihre Befristung missbrauchen, halten die Schwerter hoch, denn nach der Abstimmung des RDL hat sich nichts geändert und alles ist noch zu erreichen.
    Die Monate September und Oktober werden entscheidend sein, um zu versuchen, die Ungewissheit über ihre Zukunft zu beseitigen, und deshalb haben wir, die alternativen Gewerkschaften der kämpferischen und Klassenlinken, unter strikter Beachtung der Autonomie und Unabhängigkeit im Entscheidungsprozess, vereinbart, mit neuen Mobilisierungen fortzufahren, um die voreilige Anwendung des RDL 14/2021 zu verhindern; sowie seinen Inhalt bei der Bearbeitung des Gesetzentwurfs in Richtung von Positionen umzulenken, die dem Recht auf Arbeitsplatzstabilität des betroffenen Personals und der Erhaltung der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zuträglicher sind.
    Aus diesem Grund beginnen wir, wie wir bereits angekündigt haben, mit den Mobilisierungen. Die erste Aktion ist eine zentrale Demonstration am 25. September 2021 in Madrid, die um 12 Uhr in Atocha beginnt. WIR FORDERN:

    1. Die missbräuchliche Inanspruchnahme der Befristung wird unabhängig von der vertraglichen Bindung an den öffentlichen Arbeitgeber für höchstens drei Jahre zur Deckung des gewöhnlichen, dauerhaften und ständigen Bedarfs bei demselben Arbeitgeber festgestellt.
    2. Dass keine weitere Entlassung von betroffenem Personal erfolgt, bis Strafmaßnahmen im Falle von Missbrauch festgelegt sind, bis der begangene Missbrauch sanktioniert ist.
    3. Dass der befristete Arbeitsvertrag als Sanktion für Missbrauch gemäß der europäischen Richtlinie 1999/70/EG eingeführt wird, die einzige Sanktion zum Nulltarif.
    4. Dass der öffentliche Dienst gestärkt und ausgebaut wird, indem alle Arbeitsplätze, die durch Kürzungen und Privatisierungen verloren gegangen sind, wiederhergestellt werden, was einerseits die Wiederherstellung des Personals ermöglicht, das ohne Sanktionen in den Prozessen, die durchgeführt wurden oder werden, entlassen wurde, und andererseits die Möglichkeit eines neuen Zugangs zum öffentlichen Dienst bietet.
    5. Festlegung von Verantwortlichkeiten jeglicher Art für die nicht konformen Verwaltungen, damit sich eine solche Situation in Zukunft nicht wiederholt.

    Missbrauch im öffentlichen Dienst: Wach auf, entweder du bewegst dich oder sie bewegen dich. Jetzt oder nie, das ist der richtige Zeitpunkt.“ Maschinenübersetzung des span. Aufrufs vom 23.9.2021 (per e-mail, u.a. auch bei Intersindical Valenciana externer Link)

  • ¡NO AL ICETAZO!
    Was bedeutet der neue Erlass der Regierung und der Arbeitgeberverbände für die Leiharbeiter? Überhaupt nichts. Die Antwort auf den Druck der Urteile des EuGH (2020) und der EU-Richtlinie (1999/70), die die ernste Situation eines sehr hohen Prozentsatzes von Zeitverträgen in betrügerischer Beschäftigung in unserem Land aufgedeckt haben, war jedoch nicht die Stabilisierung aller Arbeitsplätze dieser Gruppe, wie wir sie seit Jahrzehnten fordern. Die CGT Education lehnt dieses Gesetzesdekret entschieden ab und fordert sowohl von der Regierung als auch von den verhandelnden Gewerkschaften den gesunden Menschenverstand und die Kohärenz, die für die Stabilisierung der Menschen und nicht der Posten notwendig sind. Es muss verhindert werden, dass dies ans Licht kommt, und es muss eine Lösung gefunden werden, die im Einklang mit den europäischen Vorschriften steht und die die tatsächliche Stabilität der Leiharbeitnehmer und der Arbeitnehmer, die diese Stellen jetzt besetzen, fördert, ohne dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren können. Das von der Regierung (mit Iceta an der Spitze des Ministeriums für Territorialpolitik und öffentliche Aufgaben) und den großen Gewerkschaftsdachverbänden (CCOO, UGT und CSIF) vorgeschlagene Dekret zielt darauf ab, das Problem durch die Beschleunigung eines Filtersystems (sie machen die Betroffenen für den Missbrauch verantwortlich) zu lösen, das dem Ziel von 8 % befristeten Verträgen näher kommen und so die skandalöse Situation des legalen Betrugs, die Hunderttausende von öffentlichen Bediensteten mit mehr als drei Jahren Betriebszugehörigkeit darstellt, beseitigen soll. Wie? Mit einem massiven Angebot an Auswahlprüfungen (die ebenfalls unzureichend sein werden), um die von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes besetzten Stellen zu stabilisieren, ohne jedoch die Stabilisierung der Personen zu garantieren, die diese Stellen seit mehr als drei Jahren besetzen. Auf diese Weise müssen die Arbeitnehmer selbst, die jahrelang unter dem Missbrauch bei der Einstellung gelitten haben, eine Lösung für ihre Situation finden und nicht die Verwaltung, die die betrügerische Einstellung nicht eingehalten und missbraucht hat. Jahrzehntelang gab es nicht genügend Auswahlverfahren, und jetzt müssen plötzlich alle Zeitarbeitskräfte im öffentlichen Dienst miteinander konkurrieren und sich Tausenden von Auswahlverfahren stellen, zusammen mit externen Bewerbern, die sich bewerben wollen. Für die CGT Education ist es eine Ungerechtigkeit, eine Inkohärenz und ein unnötiger und grundloser Unsinn, dass die Menschen, die das öffentliche System all die Jahre über getragen haben, diesen Prozess durchlaufen müssen. (…) Wir rufen zur Mobilisierung der Lehrkräfte auf Zeit und der Beschäftigten im Bildungswesen auf, um diesem Abkommen entgegenzutreten, lasst uns Versammlungen in den Gebieten, in den Zentren, überall, abhalten, um unsere Arbeitsplätze und unsere Stabilität zu verteidigen. Es besteht die Gefahr, dass viele Menschen auf die Straße gehen werden. Die Arbeiter wurden missbraucht! Die Lösung kann nicht darin bestehen, die Personen, die in betrügerischer Absicht eingestellt wurden und von der Verwaltung missbraucht werden, für die Situation verantwortlich zu machen, indem sie gezwungen werden, an Auswahlprüfungen teilzunehmen und diese zu bestehen, um sie zu stabilisieren. Wir fordern direkte Stabilität für die Menschen, die von betrügerischen Zeitverträgen betroffen sind!...“ Aus der (span.) Presseerklärung vom 9.7.2021 der CGT Education externer Link – siehe auch #QuienesEstánSeQuedan und #NoEsUnRegaloEsUnDerecho
  • 18. Juni 2021: Streik der Zeit- und LeiharbeiterInnen der öffentlichen Dienste Spaniens
    18. Juni 2021: Streik der Zeit- und LeiharbeiterInnen der öffentlichen Dienste des spanischen StaatesDie Gewerkschaften Co.bas, Solidaridad Obrera, SAS und die Confederación Intersindical u.a. haben für den 18. Juni zu einem Streik im gesamten öffentlichen Sektor des Landes aufgerufen. Er soll den Staat zwingen, von der Reform des entsprechenden Gesetzes (EBEP) zurückzutreten. Die Reform, die der Minister Iceta beabsichtigt, besteht in der direkten Entlassung aller Befristeten, die seit 3 Jahren auf ihrem Posten sind, und benutzt hierfür ausgerechnet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2020, das den Missbrauch befristeter (Ketten-)Verträge im öffentlichen Dienst Spaniens verurteilt und bis zum 31. Dezember 2024 eine Änderung verlangt. Es wird geschätzt, dass derzeit etwa 800.000 Menschen mit einem prekären Vertrag in allen öffentlichen Verwaltungen des Staates arbeiten: Gesundheit, Bildung, Gemeinden… Im Gegensatz zur Privatwirtschaft haben in Spanien die Zeit- und LeiharbeiterInnen im öffentlichen Sektor keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Beendigung des Zeitvertrags. Insgesamt richtet sich der Streik aber auch gegen die Verschlechterung, Privatisierung und Prekarisierung der öffentlichen Dienste v.a. im Bildungs- und Gesundheitswesen. Siehe dazu weitere Informationen:

    • Die Confederation Intersindical, ruft zum Streik für ALLE Zeit- und Leiharbeiter ALLER öffentlichen Verwaltungen, Agenturen und öffentlichen Unternehmen auf
      Der Grund für diese Streikerklärung ist die Forderung nach der Stabilität der öffentlichen Angestellten in einer Situation von zeitlich begrenzter und missbräuchlicher Interimsbeschäftigung, für die wir eine Gesetzgebung schaffen wollen, die wirklich die Konsolidierung dieses Personals beinhaltet, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in seinem Urteil vom 19. März 2020, das entschied, dass Spanien aufeinanderfolgende Verträge für Interimspersonal missbraucht und dass freie Auswahlverfahren keine Sanktion für Missbrauch sind. Auf der anderen Seite löst der Vorschlag zur Änderung des EBEP von Minister Iceta das Problem nicht nur nicht, sondern wird es sogar noch verschärfen, da er Arbeitnehmer bei Missbrauch der Zeitarbeit mit Zwangsentlassungen ohne Entschädigung bestraft, keine Lösungen für die Zeitarbeit bietet und sogar die Prekarität der Vorlagen fördert: Es beabsichtigt, die Zeitlichkeit mit mehr Zeitlichkeit zu lösen, bestraft die Nutzer der öffentlichen Dienste, ist also eine latente Bedrohung für die Kontinuität der öffentlichen Dienste, und – kurz gesagt – bietet keine Lösung für die derzeitige Gruppe von Mitarbeitern im Missbrauch der Zeitlichkeit. (…) Die Stärkung und Verstärkung des öffentlichen Dienstes, die Wiederherstellung aller Arbeitsplätze, die durch die Kürzungen und Privatisierungen zerstört worden sind… Aus dem Aufruf vom 11.6.21 bei Confederation Intersindical externer Link
    • Der juristische Hintergrund ist ganz gut beschrieben im spanischen Artikel von Xavier Lleonart vom 8.6.21 bei elDiario.es externer Link („El fin de la temporalidad o cómo asegurar la continuidad de los servicios públicos“) auf Deutsch als „Das Ende der Zeitarbeit oder wie kann die Kontinuität der öffentlichen Dienste sichergestellt werden“ in einer Maschinenübersetzung bei akalazia.com externer Link
    • Siehe für aktuelle Infos #FijezaYa, #HuelgaGeneralSectorPúblico, #Huelga18J
  • In dem Beitrag „Unos 800.000 interinos españoles buscan que la justicia europea condene al Estado Español y convierta en fijos sus contratos“ von Jairo Vargas am 11. Juli 2019 bei kaosenlared externer Link wird unter anderem berichtet, dass etwa der Arbeitsrechtler Javier Aráuz nicht weniger als 5.000 Klagen gegen die spanischen Behörden vertritt – von lauter Kolleginnen und Kollegen, die gesetzeswidrig länger als 3 Jahre mit Zeitarbeitsverträgen beschäftigt wurden. Sie erwarten jetzt, wie die anderen Klagenden auch, dass ihnen innerhalb der nächsten drei Monate Recht gegeben werde.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=151497
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