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Der EU-Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern ab

Festung EuropaDiese Regelung trägt tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können…“ Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. September 2017 externer Link zum Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-643/15 und C-647/15: Slowakei und Ungarn / Rat. Welch zweifelhaften Fortschritt für die Flüchtlinge dieses Urteil darstellt, kann anhand der inhumanen Flüchtlingspolitik in diesen Ländern in unserer Rubrik nachgelesen werden… Siehe dazu:

  • EuGH-Urteil muss Anlass für eine andere EU-Asylpolitik sein
    Es ist gut und richtig, dass die muslim- und flüchtlingsfeindliche Abschottungshaltung einiger osteuropäischer Länder klar verurteilt wurde. Zugleich steht fest, dass man Schutzsuchende nicht zwangsweise in die Länder schicken kann, in denen ihnen regierungsamtlich geschürter Hass entgegenschlägt und unmenschliche Lebensbedingungen drohen. Die Alternative zum unwürdigen Hin- und Herschicken von Geflüchteten innerhalb Europas lautet: free choice“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dem zufolge Länder wie Ungarn und die Slowakei sich an die von der EU festgelegten Umverteilungsquoten von Flüchtlingen halten müssen…“ Kommentar vom 6. September 2017 von und bei Ulla Jelpke externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=121074
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