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[25. November 2018] Schweizer Volksentscheid über das Gesetz für neue „Sozialspione“: Die schmutzige Kampagne der Rechten

Vorsicht Schnüffler!Am 25.  November befinden die StimmbürgerInnen nicht nur über die Antimenschenrechtsinitiative und die Hornkuhinitiative. Abgestimmt wird auch über das Referendum gegen Sozialdetektive. Der Abstimmungskampf will nicht so richtig in Gang kommen, die Meinungen scheinen gemacht: 58 Prozent der Befragten wollen gemäss der neusten SRG-Umfrage dem Überwachungsgesetz zustimmen. Nur 38 Prozent lehnen es ab, den Sozialversicherungen weiter reichende Schnüffelkompetenzen zu erteilen. Die GegnerInnen haben zwar gute Argumente, diese scheinen aber bei der Bevölkerung nicht zu verfangen. Der Plan des Referendumskomitees war einfach: Man wollte aufzeigen, wie unverhältnismässig die Vorlage ist, die im rechtslastigen Parlament letzten Frühling durchgepeitscht wurde. Der Gesetzesentwurf ist so schwammig formuliert, dass niemand abschätzen kann, wie weit private DetektivInnen im Auftrag der Versicherungen künftig gehen dürfen: Was bedeutet es, dass Aufnahmen nicht nur auf öffentlichem Grund erlaubt werden, sondern auch «an einem Ort, der von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar ist»? Ist damit «lediglich» der Balkon gemeint oder doch auch das Schlafzimmer? Welche Mittel dürften Versicherungen einsetzen, wenn man ihnen Ton- und Bildaufnahmen erlaubt? Drohnen? Mikrofone? Nachtsichtgeräte? Bundesrat und Bundesgericht haben im Abstimmungskampf abgewiegelt: Alles halb so wild, man werde das Gesetz sehr eng auslegen. Doch wie eng, das werden am Ende alleine die Gerichte entscheiden…“ – aus dem Artikel „Eine Politik der Häme gegen kranke Menschen“ von Sarah Schmalz und Christina Baeriswyl am 15. November 2018 in der WoZ externer Link, in dem die Menschenverachtung des rechten schweizerischen Spionage-Kartells sehr deutlich gemacht wird. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag:

  • „Sozialdetektive-Befürworter leaken Betrüger-Videos – laut Datenschützer ist das verboten“ von Christoph Bernet am 15. November 2018 bei watson.ch externer Link über einen speziell gesetzeswidrigen Aspekt der rechten Schmutzkampagne: „Aufgenommen haben die Bilder Sozialdetektive im Auftrag von IV-Stellen. In beiden Fällen deckten sie erfolgreich Versicherungsbetrug auf. Die Einsparungen betrugen laut IV in den beiden erwähnten Fällen je eine halbe Million Franken. Ähnliche Videos veröffentlichte am Dienstagabend 20 Minuten. Sie stammen von einer nicht namentlich genannten Mitgliedsfirma des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV).  Die Aufnahmen bei der «Aargauer Zeitung» stammen aus dem Jahr 2011. Bei «20 Minuten» heisst es lediglich, die Videos seien schon «etwas älter». Sicher ist nur, dass sie vor Mitte 2017 gemacht wurden. Seither werden hierzulande keine Observationen durch Sozialdetektive mehr durchgeführt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die 2008 eingeführte Praxis wegen ungenügender gesetzlicher Grundlage verboten. Mit der Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG), über die am 25. November abgestimmt wird, soll diese Grundlage geschaffen werden…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=140102
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