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EU-Gerichtshof-Urteil nun auch in der Schweiz gültig: Keine Grundlage für Überwachung durch Versicherungen (Sozialschnüffler)

"Surveillance under Surveillance": Eine Weltkarte der VideoüberwachungAm 18. Oktober 2016 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wegweisendes Urteil: Er entschied, dass die verdeckte Überwachung einer Schweizerin durch eine Unfallversicherung unrechtmäßig gewesen sei. Ihre Privatsphäre sei dadurch in unzulässiger Weise verletzt worden. Die Schweizerin Vukota-Bojic war 1995 auf einem Fußgängerstreifen von einem Motorrad angefahren worden und auf den Hinterkopf gefallen. Sie wurde in der Folge zu hundert Prozent arbeitsunfähig. Aber die private Versicherung wollte die Leistungen an Vukota-Bojic reduzieren und schließlich ganz einstellen. Unter anderem aufgrund eines Überwachungsberichts einer Privatdetektei entschied die Versicherung später, die Frau sei nur zu zehn Prozent arbeitsunfähig. Das Bundesgericht stützte die Haltung der Versicherung. Erst das Gericht in Straßburg korrigierte über zwanzig Jahre nach dem Unfall: Jeder Eingriff in die Privatsphäre bedürfe einer präzisen rechtlichen Grundlage. Und die war in der Schweiz nicht gegeben“ – aus dem Beitrag „Von Sozialdetektiven, glücklichen Gemeinden und einer letzten Hose“ von Carlos Hanimann am 10. August 2017 in der WoZ externer Link, worin deutlich gemacht wird, dass dieses Urteil jetzt auch beim Einsatz anderer Überwachungstechnologien (ohne gesetzliche Grundlage) „Verunsicherung“ schafft – wie etwa GPS-Tracker. Denn das Schweizer Bundesgericht hat nun dieses europäische Urteil nachvollzogen…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=119965
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