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Vertrauensleute: Kein Schutz für GewerkschafterInnen

Vertrauensleute der Gewerkschaften sind besonders exponiert, geniessen aber keinen besonderen Kündigungsschutz. Aber die Schweiz hat ein Abkommen ratifiziert, das sie dazu verpflichtet. Was tut der Bundesrat? Artikel von Andreas Fagetti in der WOZ vom 21.02.2013 externer Link

Aus dem Text: „(…) Das von der Schweiz vor Jahren ratifizierte Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verlangt nämlich genau das – den besonderen Schutz der Vertrauensleute und PersonalvertreterInnen. Sie exponieren sich schliesslich für die Interessen der gesamten Belegschaft und sollten seitens des Unternehmens nicht erpressbar sein. Das aktuellste Beispiel sind die fristlosen Kündigungen gegenüber 22 Gewerkschaftsvertrauensleuten, die sich im Spital La Providence in Neuenburg gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags und die Erhöhung der Arbeitszeiten wehren…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=28133
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