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Gewerkschaftsverbot gegen unabhängige russische Autogewerkschaft aufgehoben

Solidarität mit der verbotenen russischen AutogewerkschaftDer Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat am 22. Mai 2018 über den Einspruch gegen das Verbot der Interregional Trade Union Workers’ Association (ITUWA) durch das Stadtgericht St. Petersburg am 10. Januar 2018 verhandelt. (Siehe zum Petersburger Urteil und der Solidarität dagegen den Verweis auf unseren bisher letzten Bericht dazu am Ende dieses Beitrags). Die Staatsanwaltschaft trug auch vor dem Obersten Gerichtshof ihre wesentlichen Argumente vor: Ausländische Finanzierung (womit völlig legale und übliche finanzielle Unterstützung durch den internationalen Verband gemeint war) und ein Verstoß gegen das Gewerkschaftsgesetz, demzufolge die Mitglieder einer bestimmten Branche angehören müssen (was ein Angriff auf die Arbeit der Gewerkschaft zur Organisierung der Leiharbeiter ist), waren die Hauptanklagepunkte – die nun vor dem Obersten Gerichtshof von dessen Richtern zurückgewiesen wurden. (In einem Rückzugsgefecht hatte die Staatsanwaltschaft noch beteuert, dies sei keinesfalls ein Angriff auf die Organisationsfreiheit der Belegschaften, sondern diene im Gegenteil dazu, eine wirkliche Gewerkschaft organisieren zu können). In dem Bericht „Russia: Dissolution of ITUWA overruled“ am 23. Mai 2018 bei IndustriAll externer Link wird hinzugefügt, dass die Gewerkschaft im Herbst diesen Jahres einen Gewerkschaftstag einberufen hat, um die künftige Arbeit zu diskutieren. Siehe dazu auch den bisher letzten unserer Beträge zu diesem versuchten Gewerkschaftsverbot

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=132528
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