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Polnischer Gerichtshof: Gewerkschaften dürfen „Prekäre“ organisieren

Prekaritätskampagne Polen Mai 2015„Das polnische Verfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil gegen die übermäßige Deregulierung des Arbeitsmarktes erlassen. In der am Dienstag nach nur 30minütiger Beratung und damit wohl ohne große Diskussion des Gerichts ergangenen Entscheidung heißt es, auch Beschäftigten mit Werk- und Dienstleistungsverträgen sowie Selbständigen müsse es erlaubt sein, Gewerkschaften beizutreten oder neue zu gründen. Die Bestimmung des geltenden Gewerkschaftsgesetzes, wonach nur solche Beschäftigten als »Arbeitnehmer« gälten, die aufgrund von regulären Arbeitsverträgen beschäftigt sind, wurde für verfassungswidrig erklärt. Außerdem widerspreche sie geltenden europäischen und internationalen Arbeitsschutzkonventionen, denen Polen beigetreten ist. Geklagt hatte der sozialdemokratisch orientierte Gewerkschaftsdachverband OPZZ“ – so beginnt der Artikel „Punktsieg für »Prekäre«“ von Reinhard Lauterbach am 05. Juni 2015 in der jungen welt externer Link, der in den weiteren Ausführungen auch zu den Grenzen dieses Erfolges Stellung nimmt

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=81379
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