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Polnische Pflegerinnen arbeiten v. a. für Spesen

Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015Beata* wollte einfach Geld verdienen, in Polen hatte sie dazu keine Chance. Ein Anruf bei „Career Investment“ in Krakau genügte, schon hatte sie einen Job in Deutschland. Dafür steht ihr eigentlich der in Deutschland gültige Pflegemindestlohn zu. Eigentlich. Beata pflegte seitdem 24 Stunden pro Tag ältere Menschen. Natürlich sind solche Arbeitszeiten nicht zulässig, doch Beata ist nicht als Pflegerin angestellt. „Sie hat keinen Arbeitsvertrag, sondern einen polnischen Vertrag, mit dem sie beauftragt wurde eine bestimmte Tätigkeit auszuüben“, erklärt Beraterin Sylwia Timm von Faire Mobilität: „Die Firma ist lediglich Beatas Arbeitgeber. Formal ist es dann Beata selbst, die entscheidet, wie und in welcher Zeit sie den Auftrag erledigt. Rechtlich arbeitet sie wie eine Selbstständige und hat keine Arbeitnehmerrechte.“ Solche Verträge gibt es in Deutschland nicht, in Polen werden sie „Müllverträge“ („Umowa śmieciowa“) genannt. Weil Firmen damit Sozialabgaben und Löhne sparen und keine Verantwortung für die Beschäftigten übernehmen müssen, werden diese Verträge häufig genutzt, was schon in der Vergangenheit in Polen immer wieder zu heftigen Kontroversen geführt hat. Laut dem polnischen Amt für Statistik arbeiteten 2015 ca. 1,3 Millionen Menschen auf Basis solcher oder ähnlicher Verträge. Arbeitszeiten, Urlaubstage und andere Details eines Arbeitsvertrages sucht man darin vergeblich. Beata wusste das, als sie den Vertrag unterschrieb. Was sie nicht wusste: Laut Vertrag bestand ihr Auftrag nicht nur darin, sich um pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu kümmern, sondern sie sollte für die Vermittlungsagentur in Polen auch noch Pflegerinnen und Pflegebedürftige anwerben. (…) Ein echtes Angestelltenverhältnis scheint für die Vermittler nicht mehr attraktiv. Sie haben das Problem, dass die polnische Sozialversicherungsanstalt seit geraumer Zeit keine A1-Bescheinigungen mehr ausstellt, ohne dass in Polen ein nennenswerter Umsatz nachgewiesen werden kann. Bietet eine Person ihre Dienstleistung jedoch in zwei oder mehreren EU-Ländern an, kann sie über eine andere Regelung entsandt werden. Diese Möglichkeit nutzen die Vermittler nun – und sie erklärt die seltsame Vertragskonstruktion mit gleich mehreren Aufgabenstellungen in mindestens zwei Ländern. (…) Pro Monat bekommt die Pflegerin 1.250 Euro ausbezahlt. Doch dieser Betrag setzt sich weder aus einer Bezahlung nach Stunden zusammen, noch spielt bei der Berechnung der in Deutschland gültige Branchenmindestlohn irgendeine Rolle…“ Artikel vom 13.07.2018 auf und bei Faire Mobilität externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=134676
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