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Das Streikrecht steht in Frage. Der Arbeitskonflikt bei der KBA könnte den sozialpartnerschaftlichen Konsens der Zweiten Republik sprengen

Es ist eine politische Bombe. Noch ist sie nicht hochgegangen. Doch sie tickt schon lange — seit der Zeit, als sich die Arbeiterbewegung noch in der Monarchie das Streikrecht erkämpfte. Denn dieses Streikrecht ist in Österreich so gut wie gar nicht rechtlich codifiziert…“ Artikel von Bernhard Redl vom 10.2.2014 bei LabourNet Austria externer Link

  • Aus dem Text: „… Ein formelles Streikrecht brauchte niemand und selbst wenn es zu Streiks kam, wollte es niemand. Denn der heute rund hundertjährige Rechtsusus war beiden Seiten recht. Weder wollte die Kapitalseite ein eindeutiges Recht auf Streik noch wollten die Gewerkschaften sich Bedingungen diktieren lassen, unter welchen Umständen ein Streik rechtmäßig sei.(…) Galt es bislang als österreichischer Konsens, daß Streik legal sei, solange es sich um einen Tarifkonflikt oder ähnlichen Arbeitskampf handelt, und Streikende weder arbeitsrechtlich noch zivilrechtlich noch strafrechtlich belangt werden können, ist das jetzt möglicherweise alles anders. Schuld ist ein deutscher Konzern, der den österreichischen Konsens nicht zu akzeptieren bereit ist. Die Streikenden bei der KBA sind nun damit konfrontiert, daß die “Konzernmutter” des Druckmaschinenherstellers, die deutsche Koenig & Bauer, ganz andere Ansichten über das Streikrecht hat. In einer unverhüllten Drohung des Vorstands der KBA heißt es, daß “Streik oder sonstige Formen des Arbeitskampfes” nicht toleriert werden könnten. (…) Wahrscheinlich wird sich die Gewerkschaft von diesen Drohungen — und den im Klagsfalle möglicherweise daraus resultierenden Höchstgerichtsurteilen — einschüchtern lassen und den Beschäftigten bei KBA einreden, sie sollten sich auf einen miesen Deal einlassen. Wenn das aber durchgeht, wird demnächst der nächste Konzern den bisherigen österreichischen Konsens in Frage stellen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=53103
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