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Betriebliche Jugendvertretungen in Österreich sollen abgeschafft werden – Protestpetition

JugendvertrauensratÄhnlich dem Betriebsrat müsste in jedem Betrieb mit mehr als 5 Lehrlingen ein Jugendvertrauensrat gewählt werden und die jeweiligen JugendvertreterInnen sich alle 2 Jahre (nicht wie Betriebsräte alle 5 Jahre) der Wahl stellen. Wahlberechtigt sind alle Lehrlinge unter 21 bzw. ArbeitnehmerInnen unter 18, alle MitarbeiterInnen bis zum 23. Lebensjahr können sich der Wahl stellen. Der Jugendvertrauensrat soll ähnlich dem Betriebsrat die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Lehrlinge vertreten. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bzgl. der Ausbildung der Lehrlinge. Der Jugendvertrauensrat genießt im Rahmen seiner Tätigkeit einen erweiterten Kündigungsschutz. (…) Die schwarz-blaue Regierung will nun den Jugendvertrauensrat abschaffen und will statt dessen das Wahlalter für den Betriebsrat senken. Doch das ist kein Ersatz für eine eigenständige Jugendvertretung, denn – so Christian Hofmann, Jugendsekretär der GPA-djp Jugend: „Die Praxis zeigt, vielfach brauchen junge Menschen Vertrauenspersonen im selben Alter damit Konflikte dauerhaft und nachhaltig gelöst werden können. Außerdem dienen viele Jugendvertrauensräte als Schnittstelle zwischen Berufsschule und Ausbildung im Betrieb. Sie sind Vertrauenspersonen, wenn es um Probleme in der Schule geht und vielfach auch, wenn es um private Probleme geht, die sich auf Schule und Betrieb auswirken. Fraglich ist, in wie weit sich Jugendliche mit ihren Problemen an Betriebsräte wenden, die oftmals deutlich älter sind als sie selbst.““ – aus dem Beitrag „Jugendvertrauensrat verteidigen!“ am 02. Juli 2018 bei der Solidarwerkstatt externer Link, worin auch auf eine Unterschriftenkampagne der Gewerkschaftsjugend verwiesen wird. Siehe dazu auch die Unterschriftenkampagne gegen die Abschaffung der JVR:

  • „Der Jugendvertrauensrat (JVR) für junge ArbeitnehmerInnen muss erhalten bleiben“ ist die Online Petition der Österreichischen Gewerkschaftsjugend externer Link, die so begründet wird: „Das Vorhaben der Regierung, das Wahlalter zu senken und den Jugendvertrauensrat dadurch zu ersetzen, würde bedeuten, dass Lehrlinge und junge ArbeitnehmerInnen keine eigene Vertretung mehr wählen könnten. Viele könnten auch den Betriebsrat nicht wählen, weil eine Lehrzeit zwischen drei und vier Jahre dauert, der Betriebsrat aber nur alle fünf Jahre gewählt wird. Unter-16-Jährige hätten gar keine Möglichkeit mehr, mitzubestimmen. Das Konzept „Jugendliche vertreten Jugendliche“ hat sich voll bewährt. Denn nur der Jugendvertrauensrat vertritt ausschließlich die Interessen der jungen ArbeitnehmerInnen, daher muss der Jugendvertrauensrat bleiben!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=134115
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