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Ausweisung einer kurdischen Aktivistin: Norwegens Werk und Deutschlands Beitrag

gulizar-tasdemirGülizar Taşdemir hat fast 27 Jahre in den Bergen Kurdistans Widerstand als Guerillakämpferin geleistet. 2015 stellte sie in Norwegen aufgrund einer Erkrankung einen Antrag auf Asyl. Heute wurde sie trotz schwerer gesundheitlicher Probleme und der Folter, die sie in den Gefängnissen der türkischen Diktatur zu erwarten hat, in die Türkei ausgewiesen. Wie zu erfahren war, wurde die Abschiebung heute Morgen durchgeführt. Taşdemir ist demnach an Händen und Füßen gefesselt in einem Militärflugzeug in die Türkei gebracht worden. Diese rechtswidrige Auslieferung weist auf neue Gefahren für Schutzsuchende in Europa hin. Den Asylantrag von Taşdemir hatten die norwegischen Behörden 2015 abgelehnt. Daraufhin beantragte die Aktivistin der kurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland Asyl. Hier wurde sie aufgrund der Dublin-Verordnung zurück nach Norwegen überstellt. Überstellungen in abschiebewillige Länder sind eine Praxis, mit der die Bundesregierung schon den Abschiebestopp nach Afghanistan zu umgehen wusste. Durch Überstellungen nach Norwegen wurden dutzende Menschen von Deutschland indirekt in Länder abgeschoben, in die sie nicht hätten abgeschoben werden dürfen. Auch hier scheint das enge deutsch-türkische Bündnis gegen die kurdische Freiheitsbewegung eine Rolle zu spielen…“ – aus der Meldung „Kurdische Frauenaktivistin in die Türkei abgeschoben!“ am 04. Juli 2018 bei der ANF externer Link über einen weiteren Fall der Unterstützung für Freund Erdogan.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=134226
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