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Im Prozess gegen Heckler&Koch wegen Waffenlieferungen nach Mexiko: Parteispenden als Grund für „laxe Kontrollen“?

Dossier

Postkartenaktion: "Wir helfen töten. Heckler & Koch"Zwei Abgeordnete der FDP, die mit Rüstungsfragen beauftragt waren, sollen jeweils 5´000 Euro erhalten haben. Gleichzeitig soll der Kreisverband Rottweil, in dem Volker Kauder (CDU) Mitglied ist, 10´000 Euro erhalten haben. Im Anschluss an die Überweisung nach Rottweil, soll sich Heckler & Koch an Volker Kauder gewandt und um einen positiven Bescheid für die Ausfuhr von Sturmgewehren nach Mexiko gebeten haben. Ob die Bestechungsgelder wirklich Einfluss auf die Genehmigungen hatten, ist noch unklar“ – aus dem Beitrag „Bestechungsfall bei der Waffenschmiede Heckler & Koch“ am 22. Mai 2018 bei Perspektive Online externer Link, woraus sich, falls zutreffend, schon die Frage ergäbe, wie billig das eigentlich zu haben ist… Siehe zum Prozess weitere Beiträge:

  • BGH zu unzulässigen Waffenlieferungen: Heckler & Koch-Urteil ist weitgehend rechtskräftig – Bankrotterklärung für die deutsche Rüstungsexportkontrolle (?) New
    „Das relativ milde Urteil des LG zu den verbotenen Waffenexporte der Rüstungsfirma wurde vom BGH bestätigt. (…) Nach mehreren unzulässigen Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen bleibt es bei Haftstrafen auf Bewährung für zwei ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch. Die Rüstungsfirma selbst soll mehr als drei Millionen Euro an die Staatskasse zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag urteilte (Urt. v. 30.3.2021 – 3 StR 474/19). Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte 2019 einen Ex-Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine schärfere Verurteilung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz angestrebt – vergeblich. Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe bestätigten das Stuttgarter Urteil weitgehend. Die Revision hat laut Pressemitteilung des BGH keine Rechtsfehler ergeben. Das LG habe insbesondere die Angeklagten zutreffend nach dem Außenwirtschaftsgesetz, nicht aber nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt. Ebenso habe das LG die Voraussetzungen der Einziehung rechtsfehlerfrei bejaht sowie die Höhe des Einziehungsbetrages zutreffend bestimmt. (…) Die Freisprüche von drei anderen Angeklagten, darunter zwei ehemalige Geschäftsführer, waren bereits rechtskräftig geworden. Die beiden mutmaßlichen Hauptverantwortlichen der illegalen Ausfuhren hatten in Stuttgart nicht vor Gericht gestanden. Einer ist laut Pressemitteilung des LG Stuttgart verstorben, der andere befindet sich in Mexiko und ist 2019 nicht zum Prozess erschienen. Heckler & Koch hatte von 2006 bis 2009 mehr als 4.200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für rund 3,7 Millionen Euro an Mexiko verkauft. Dort gelangten die Waffen an Polizeien in Unruheprovinzen. Die Ausfuhrgenehmigungen der deutschen Behörden waren durch wahrheitswidrige Angabe zu den Zielregionen erschlichen.“ Meldung vom 30. März 2021 bei Legal Tribune Online externer Link – siehe dazu den Kommentar des Aktionsbündnisses:

    • Bankrotterklärung für die deutsche Rüstungsexportkontrolle
      „…Dies ist ein wegweisendes Urteil mit Sprengkraft für die gesamte deutsche Rüstungsexportkontrolle. „Mit dem heutigen Urteil ist die bisherige deutsche Rüstungsexportkontrolle am Ende!,“ kommentiert Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.), den Verfahrensausgang. Grässlin fordert Konsequenzen aus dem Prozess: „Ein ‚Weiter-so‘ in der deutschen Rüstungsexportkontrolle ist nicht haltbar. Der Gesetzgeber muss umgehend ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen, das der bisherigen Exportpraxis einen Riegel vorschiebt und die Interessen der Betroffenen von Schusswaffengewalt endlich berücksichtigt.“ Rückenwind dafür ergebe sich auch aus dem Urteil: „Laut dem vorsitzenden Richter Dr. Schäfer, muss die Rechtslage gegebenenfalls geändert werden, das ‚wäre Aufgabe des Gesetzgebers’“. (…) „Dieses Urteil ist ein politisches Erdbeben. Bislang wird von Seiten der Bundesregierung argumentiert, Endverbleibserklärungen seien Teil einer Rüstungsexportgenehmigung und könnten sicherstellen, dass aus Deutschland exportierte Waffen nicht an unerwünschte Empfänger weitergegeben werden,” so Anwalt Holger Rothbauer. „Mit dem heutigen Urteil, das die Stuttgarter Einschätzung bestätigt, Endverbleibserklärungen seien kein Bestandteil der Exportgenehmigung, wird ein bisheriges Kernstück der deutschen Rüstungsexportkontrolle ad absurdum geführt. Damit wird bestätigt, was wir bereits seit Jahren kritisieren. Endverbleibserklärungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind und werden vielmehr als Feigenblatt für heikle Geschäfte genutzt“, so Rothbauer weiter.„Das Urteil offenbart eine klaffende Lücke im Rüstungsexportrecht,“ ergänzt Stephan Möhrle vom RüstungsInformationsBüro. „Sowohl Landgericht als auch BGH argumentieren schlussendlich damit, sie müssten hinnehmen, dass der Gesetzgeber im Kriegswaffenkontrollgesetz – im Gegensatz zum Außenwirtschaftsgesetz – das Erschleichen von Genehmigungen nicht als strafbare Handlung bewertet. Eine Genehmigung, die erschlichen wurde, ist damit trotzdem erstmal gültig. Dieser Missstand muss umgehend vom Gesetzgeber behoben werden, endgültig geht das nur mit einem eigenen Gesetz, einem Rüstungsexportkontrollgesetz“ so Möhrle. (…) „Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass Rüstungsexportkontrolle auch die Opfer von Schusswaffengewalt in den Empfängerländern zu schützen hat. Diese haben ein Recht darauf, an den Verfahren beteiligt zu werden,“ ergänzt Christian Schliemann von der Menschenrechtsorganisation ECCHR…“ Pressemitteilung des Aktionsbündnisses vom 30. März 2021 externer Link bei der Aktion Aufschrei
    • Allerdings: Uns ist nicht ganz klar, worin hier nun die „wegweisende“ Sprengkraft bestehen soll. Soweit wir es im Moment überblicken, schiebt auch der BGH nur mit einem „Gegebenenfalls“ den Ball zum Gesetzgeber, wobei die Verneinung des Kriegswaffenkontrollgesetz als Rechtsmaßstab uns getricks vorkommt. Denn ein Außenwirtschaftsgesetz, das keine Kriegswaffenkontrolle umfasst, wäre ein Verstoß gegen Art. 25 und bes. Art. 26 GG, nachdem „Handlungen, die geeignet und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“ verfassungswidrig sind. Würde man der Rechtsauffassung des BGH folgen, wäre eine Waffenlieferung an kriegsführende Akteure, inkl. Terroristen, legal. Die Sprengkraft besteht in soweit in dieser Erkenntnis, jedoch nicht darin, dass der Gesetzgeber juristisch verfassungs- und völkerechtswidrig handelt. Schließlich moniert das BGH diese Praxis nicht, sondern akzeptiert sie. Man könnte in sofern von einer gerichtlichen Bankrotterklärung sprechen. Denn was kann den Verantwortlichen Besseres passieren, als dass sie sich auf höchste Gerichtsentscheidungen berufen können?
  • Heckler und Koch: Am 11. März Urteil im Revisionsprozess / Bundesanwaltschaft: Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz / Grässlin hoftt auf klare Regeln / HK wartet auf das Urteil 
    „Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag das Revisionsverfahren zum „Mexiko-Prozess“ in Stuttgart begonnen. Der Oberndorfer Waffenhersteller, zwei ehemalige Mitarbeiter und die Staatsanwaltschaft hatten Revision beantragt (…). In Karlsruhe hatten die Verteidiger der beiden verurteilten Mitarbeiter Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Der Vertriebsleiter sei gar nicht in die Antragstellung für die Exportgenehmigungen eingebunden, die Sachbearbeiterin sei weisungsgebunden gewesen. Die Bundesanwaltschaft dagegen ist überzeugt, dass die beiden auch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Ihnen könnten nun noch höhere Strafen drohen. Gegen die Abtretung der 3,7 Millionen Euro aus dem Mexiko-Geschäft hat der Anwalt von Heckler und Koch argumentiert, die Firma habe gutgläubig gehandelt. Die Unternehmensführung habe nicht gewusst, welche Wege die Waffen in Mexiko nehmen würden. Dem widersprach die Bundesanwaltschaft. Erträge aus einer illegalen Tat könnten eingezogen werden, auch wenn andere für die Firma gehandelt hätten. (…) Der Bundesgerichtshof möchte in einem Monat sein Urteil verkünden. Darauf wartet Jürgen Grässlin gespannt. Er hatte  2010 mit einer Anzeige das gesamte Verfahren ins Rollen gebracht. Er erhoffe sich vom BGH „ein klares Urteil mit Signalwirkung” für die Opfer der Gewehrexporte in Mexiko: “HK muss die Millionenstrafe vollumfänglich bezahlen.“ Er kritisiert, dass in Stuttgart die drei mitangeklagten ehemaligen HK-Geschäftsführer rechtskräftig frei gesprochen worden waren: „Verantwortliche dieses unglaublichen Exportdeals saßen nicht einzig in der zweiten Reihe, sondern auch in der Geschäftsführung. Endverbleibserklärungen waren und sind rechtlich bindend.“ (…) Grässlin lobt, dass der Generalbundesanwalt klar gemacht habe, „dass es sich bei den illegalen Lieferungen von G36-Sturmgewehren von Heckler und Koch in verbotene Unruheprovinzen Mexikos um einen Bruch des Kriegswaffenkontrollgesetzes gehandelt hat“. Der Bundesgerichtshof habe signalisiert, dass Endverbleibserklärungen rechtsverbindlicher Teil von Exportgenehmigungen seien. Das Landgericht Stuttgart hatte dies anders gesehen. Grässlin hofft, dass der BGH hier Klarheit schafft. Bisher gebe es „kein effektives Genehmigungs- und Kontrollverfahren seitens des Bundes bei Rüstungsexporten“, so Grässlin, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros…“ Artikel von Martin Himmelheber vom 12. Februar 2021 bei der NRWZ externer Link (Neue Rottweiler Zeitung online)
  • Heckler & Koch am 11. Februar vor dem höchsten deutschen Strafgericht: Bundesgerichtshof verhandelt Revision im Fall illegaler Rüstungsexporte nach Mexiko 
    Am 11. Februar 2021 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision im Fall der illegalen Rüstungsexporte von Heckler & Koch (H&K) nach Mexiko. Der Prozess wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Rüstungshersteller und die gravierenden Schwächen des deutschen Rüstungsexportkontrollsystems. Für Holger Rothbauer, Anwalt der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, hat die Revision eine grundsätzliche Bedeutung für die deutsche Rüstungsbranche. (…) Nach einer Strafanzeige von Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, verhandelte das Landgericht Stuttgart zwischen 2018 und 2019 illegale Waffenexporte von H&K. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Genehmigung für den Export von rund 4.500 Sturmgewehren nach Mexiko mit bewusst falschen Endverbleibserklärungen (EVE) erschlichen worden war. EVE dokumentieren gegenüber den deutschen Genehmigungsbehörden, wo die exportierten Waffen eingesetzt werden sollen und stellen ein Kernstück deutscher und europäischer Rüstungsexportkontrolle dar. Im konkreten Fall tauchten die tatsächlichen Empfänger – Polizei- und Sicherheitskräfte in mexikanischen Unruheprovinzen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden – jedoch nicht auf. Anders als bislang üblich sah das Landgericht Stuttgart die Endverbleibserklärungen auch nicht als Bestandteil der Exportgenehmigung an. Das Landgericht verurteilte zwei ehemalige Mitarbeiter*innen von H&K zu Bewährungsstrafen. Vom Unternehmen wurden rund 3,7 Millionen Euro eingezogen. Der frühere Landgerichtspräsident Peter Beyerle, damaliger Ausfuhrbeauftragter und Geschäftsführer bei H&K, sowie zwei weitere Mitarbeiter aus der Führungsebene wurden hingegen freigesprochen. Ein weiterer Angeschuldigter befindet sich weiterhin in Mexiko und konnte nicht in das Verfahren in Deutschland einbezogen werden. H&K, die zwei verurteilten Mitarbeiter*innen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart legten Revision ein. Die Frage nach einer Mitverantwortung der Genehmigungsbehörden wurde im Prozess nicht behandelt. Der Freispruch Beyerles erntete erhebliche Kritik. Trotz zahlreicher Indizien für seine Kenntnis von den Unstimmigkeiten bei Genehmigungsbeantragung und -erteilung blieb er straffrei. Der BGH hat nun die Chance, diesen Aspekt des Verfahrens erneut zu beleuchten. (…) Keine Rolle spielten im bisherigen Prozess die Opfer aus Mexiko. „Um wirklich zu verhindern, dass mit deutschen Gewehren Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko begangen werden, hätten die Waffen überhaupt nicht nach Mexiko exportiert werden dürfen“, erläutert Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass Rüstungsexportkontrolle auch die Opfer von Schusswaffengewalt in den Empfängerländern zu schützen hat…“ Pressemitteilung vom 9.2.2021 externer Link von European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko bei der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“
  • Waffen an Banden in Mexiko geliefert: Immerhin wurde das Unternehmen Heckler&Koch zu einer Millionenstrafe verurteilt – auch wenn weder der Hauptverdächtige noch die Behörden noch die Opfer vor Gericht waren 
    Der Prozess gegen fünf frühere Mitarbeiter des Oberndorfer Waffenherstellers Heckler & Koch wegen illegaler Exporte nach Mexiko endete mit Freisprüchen und Bewährungsstrafen. Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten hat das Landgericht Stuttgart einen ehemaligen Mitarbeiter von Heckler & Koch verurteilt. Eine Sachbearbeiterin erhielt ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung. Die drei anderen Angeklagten wurden freigesprochen. Darüber hinaus werden von dem Oberndorfer Rüstungsunternehmen (Kreis Rottweil) 3,7 Millionen Euro eingezogen; das entspricht in etwa der Summe, die das Unternehmen bei dem illegalen Geschäft mit den Sturmgewehren für Mexiko umgesetzt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich ein früherer Vertriebsleiter der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen schuldig gemacht hat. Die Sachbearbeiterin habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. Begleitet wurde die Urteilsverkündung von Protesten von Rüstungsgegnern. Im Strafprozess am Stuttgarter Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft für drei der fünf Angeklagten hohe Freiheitsstrafen gefordert. Vier der ehemaligen Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch wurden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenhandelsgesetz in den Jahren 2006 bis 2009 vorgeworfen. Einer der Angeklagten stand wegen des Vorwurfs der Fahrlässigkeit vor Gericht. (…) Drei der Angeklagten, darunter Peter Beyerle, der ehemalige Präsident des Landgerichts Rottweil und spätere Geschäftsführer von Heckler & Koch, wurden freigesprochen. Heckler & Koch war als Unternehmen zwar nicht angeklagt, als Nebenbeteiligte des Falles wird dem Rüstungsunternehmen jedoch eine millionenschwere Geldbuße auferlegt…“ – aus der Meldung „Landgericht Stuttgart verhängt Bewährungsstrafen für illegalen Waffenexport“ am 21. Februar 2019 beim SWR externer Link, wozu zu ergänzen wäre, dass die Geldstrafe für das Unternehmen 3,7 Millionen Euro beträgt. Siehe zum Prozess in Stuttgart eine Meldung über eine Protestaktion vor Gericht, sowie drei Beiträge im Vorfeld des Urteils, unter anderem zur Frage, wer vor Gericht stand und wer nicht – und über Reaktionen und Erwartungen von Angehörigen der Opfer:

    • „Heute gibt es das Urteil im Prozess gegen Heckler&Koch wg illegalem Waffenhandel nach #Mexiko“ am 21. Februar 2019 im Twitter-Kanal von Timo Dorsch externer Link ist eine Meldung (Video) über die Protestaktion der Deutschen Menschenrechts-Koordination Mexiko vor dem Stuttgarter Landgericht, bei der unter anderem der Brief des Bruders eines der Opfer der verscherbelten Mordwerkzeuge verlesen wurde.
    • „Große Erwartungen bei den Opfern im Heckler & Koch-Prozess“ von Victoria Eglau am 19. Februar 2019 beim Deutschlandfunk externer Link über die Erwartungen in Mexiko: „Wie war das möglich? Der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zufolge gab es ein Täuschungsmanöver, an dem sowohl damalige Angestellte der Firma als auch mexikanische Behörden beteiligt gewesen sein sollen. Beide Seiten hätten vertuscht, wo die Sturmgewehre tatsächlich zum Einsatz kommen sollten, und sich auf diese Weise die Exportgenehmigungen erschlichen. Angeklagte und Verteidiger argumentieren allerdings, eine Liste verbotener Bundesstaaten habe es nie gegeben. Die Genehmigungen seien pauschal für einen – Zitat – ‚Export nach Mexiko‘ erteilt worden. Für den Menschenrechtsanwalt Santiago Aguirre aber steht fest, dass ein korruptes Netzwerk existierte. Er hofft, dass eine Verurteilung der deutschen Verantwortlichen auch für die mexikanische Seite juristische Folgen hätte – also für die beim Militär angesiedelten Verantwortlichen, die über den Kauf und die Verwendung der Waffen entschieden. „In Mexiko hat es bislang keine Ermittlungen gegen die beteiligten Behörden gegeben. Leider müssen korrupte Beamte in unserem Land keine Konsequenzen fürchten. Erst recht nicht, wenn es sich – wie in diesem Fall – um Militärs handelt. Die Streitkräfte haben noch nie Rechenschaft abgelegt – weder bei Korruption noch bei Menschenrechtsverletzungen.“…
    • „Der tödliche Mexiko-Deal“ von Wolf Dieter Vogel am 19. Februar 2019 bei den Welt-Sichten externer Link zur Vorgehensweise deutscher Justiz: „Die korrupte Kooperation spielt in vielen Regionen von Mexiko eine Rolle. Deshalb sollten die Waffen nicht in die Bundesstaaten Jalisco, Guerrero, Chihuahua und Chiapas gelangen. Dennoch landeten 4.792 der insgesamt 9.652 nach Mexiko gelieferten Sturmgewehre nach Angaben des Käufers, des mexikanischen Verteidigungsministeriums, in diesen nicht genehmigten Regionen. Ein in Mexiko-Stadt ansässiger H&K-Handelsvertreter soll mit einem General und in Absprache mit der Firmenzentrale in Oberndorf im Schwarzwald Dokumente gefälscht haben, um den Verbleib der Waffen zu verschleiern. Auch die deutschen Behörden haben versagt. Ein einziges Mal fuhr ein Botschaftsangehöriger nach Chiapas. Als ihm erklärt wurde, man schieße nur mit asiatischen Waffen, reiste er zufrieden wieder ab. Von den 561 in den Bundesstaat gelieferten H&K-Gewehren hatte er keines entdeckt. (…) Am Donnerstag soll im Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet werden. Leonel Gutiérrez ist gespannt. „Ich hoffe, dass der Prozess gut verläuft und die Verantwortlichen verurteilt werden“, sagt er. Eigentlich wollte seine Familie als Nebenklägerin auftreten. Das hatte die in Berlin ansässige Menschenrechtsorganisation ECCHR beantragt, doch die Richter lehnten ab. „Der Antragsteller ist mit Hinblick auf den Anklagevorwurf nicht Verletzter“, hieß es. Im Prozess gehe es nicht um versuchten Mord, sondern um das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dabei hätte Gutiérrez gerne vor Gericht gesprochen: „Ich hätte den Richtern berichtet, was mit den Waffen Schlimmes angerichtet wurde.“…“
    • „Der Hauptbeschuldigte weilt noch immer in Mexiko“ von Uschi Götz am 14. Februar 2019 im Deutschlandfunk externer Link zu einem von vielen, die nicht vor Gericht standen: „Zwei von fünf Angeklagten sollen ins Gefängnis. Zwei Jahre und neun Monate Haft beantragte die Staatsanwaltschaft für einen früheren Vertriebschef. Ihm und einem weiteren Beschuldigten sowie einer ehemaligen Sachbearbeiterin werden die Bildung einer Bande vorgeworfen. Die Sachbearbeiterin soll zwei Jahre und sechs Monate in Haft kommen. Der frühere Mexiko-Vertreter von Heckler und Koch ließ sich vor Gericht krankheitsbedingt entschuldigen. Er lebt bis heute in Mexiko und gilt als Hauptbeschuldigter. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile einen internationalen Haftbefehl beantragt. Ein weiterer, mutmaßlich beteiligter Geschäftsführer ist verstorben…“ (Im bisher letzten Beitrag dieses Dossiers ist auch die ausführliche Chronologie des Prozesses von Jan van Aken bei der Rosa Luxemburg-Stiftung verlinkt).
  • Die behördlichen Förderer der Waffenexporte nach Mexiko stehen nicht vor Gericht… 
    Bislang ist am Landgericht Stuttgart an 25 Prozesstagen verhandelt wurden. Am 24. Januar werden die Plädoyers beginnen, mit einem Urteil ist für den 21. Februar zu rechnen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse aus dem bisherigen Prozessverlauf zusammengefasst. Es ist unzweifelhaft, dass mehrere Tausend G36-Sturmgewehre auch in mexikanische Provinzen geliefert wurden, die von der Bundesregierung als nicht-belieferungsfähig angesehen wurden. Allerdings hat der Vorsitzende Richter mehrfach klar zu erkennen gegeben, dass seiner Auffassung nach die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen rechtlich diese Lieferungen gar nicht ausgeschlossen haben. Die entscheidende Rechtsfrage ist, ob die von Mexiko vorgelegten Endverbleibserklärungen – in denen nur unstrittige Bundesstaaten als Endempfänger angegeben waren – auch Teil der Genehmigung waren oder nicht. Der Vorsitzende Richter ist der Auffassung, dass sie es nicht waren, und dass es seiner Meinung nach sogar verwaltungsrechtlich gar nicht möglich ist, diese Einschränkung auf bestimmte Bundesstaaten zum Teil der Genehmigung zu machen. Es ist deshalb eher wahrscheinlich, dass die Kernpunkte der ursprünglichen Anklage in sich zusammenfallen und es dort einen Freispruch geben wird. Allerdings hat das Gericht am 15. Prozesstag formal auch die Möglichkeit eingebracht, mindestens zwei der Angeklagten wegen «Erschleichens» einer Exportgenehmigung zu verurteilen, weil sie den Genehmigungsbehörden wichtige Informationen vorenthalten haben. Dieser Vorwurf betrifft die Angeklagten Ingo S. und Marianne B. Deutlich geworden ist im Prozessverlauf auch, wie sehr das Wirtschaftsministerium (BMWi) darum bemüht war, Rüstungsexporte zu ermöglichen, obwohl es doch eigentlich als Kontrollorgan fungieren sollte…“-  aus der Vorstellung der Zusammenfassung des Prozessverlaufs vor Plädoyers und Urteilsverkündung  „Der Heckler & Koch-Prozess: Eine Zusammenfassung“ von Jan van Aken im Januar 2019 bei der Rosa Luxemburg-Stiftung externer Link – wobei die Aktivitäten des BMWi beispielsweise für all jene, die die Werbung des Ministeriums für neue Möglichkeiten unter der brasilianischen Rechtsregierung kennen, keine Überraschung sein dürften…
  • Wird hier ein Weg zum Freispruch gesucht? 
    Wie Richter Maurer bereits am ersten Verhandlungstag meinte, sei die Gretchenfrage des Verfahrens: Was war der Inhalt der Exportgenehmigung? Gehörte eine Endverbleibserklärung dazu? Sollte diese gefehlt haben, läge der Fehler nach der Argumentation des Richters nicht bei der Waffenschmiede, sondern den Bundesbehörden. (…)Steffen E. vom Zollkriminalamt in Köln, der im Fall ermittelt hat, sagt als Zeuge aus, die Leute bei H&K hätten genau gewusst, dass die Gewehre auch in die nicht genehmigten Staaten gingen. Den Managern in Oberndorf sei der mexikanische Markt wichtig gewesen, um den US-Konkurrenten Colt dort auszustechen. Wie aktiv H&K vor Ort war, haben zwei Waffenvorführer bei Vernehmungen durch das Zollkriminalamt deutlich gemacht. (…) Dem Friedensaktivisten schwant, dass es in Stuttgart Freisprüche geben könnte. Die Argumentation von Richter Maurer, wonach bei einer fehlenden Endverbleibserklärung in der Exportgenehmigung die alleinige Schuld beim Bundeswirtschaftsministerium zu suchen sei, bezeichnet Grässlin als „schlichtweg absurd“…“ – aus dem Bericht „“Mitglieder einer Bande“ von Martin Himmelheber am 31. Oktober 2018 in der Wochenzeitung Kontext externer Link über den Fortgang des Stuttgarter Prozesses, worin auch noch informiert wird, dass die meisten Beobachter die Urteilsverkündung für Dezember 2018 erwarten.  Siehe dazu auch einen Beitrag zur Prozess-Chronologie mit einem seltsamen Beschluss zu einer möglichen Geldbuße:

    • „Heckler & Koch – Prozesstag 19: Zur möglichen Unternehmensgeldbuße“ von Jan van Aken am 31. Oktober 2018 bei der Rosa Luxemburg Stiftung externer Link ist der bisher letzte der Berichte über die jeweiligen Prozesstage, die auf diesem Blog veröffentlicht werden, worin zu einer möglichen Geldbuße über ein spezielles Verfahren informiert wird: „… Dann verkündete der Richter den Beschluss der Kammer, die Firma Heckler & Koch an dem Verfahren wegen einer möglichen Einbeziehung des Wertes von Taterträgen zu beteiligen. Er machte dabei klar, dass es dabei ausschließlich um die Erlöse aus den angeklagten Exporten in die Bundesstaaten Chihuahua, Guerrero, Jalisco und Chiapas gehen würde – und nicht, wie am letzten Prozesstag von der Staatsanwaltschaft angeregt, alle Waffen einer Lieferung, also auch diejenigen, die am Ende in nicht-verbotenen Bundesstaaten gelandet sind…“
  • „Die Mexikaner“ kommen: Zum Prozess gegen das Unternehmen, das den Tod ihrer Angehörigen verkauft hat. Bei der bundesdeutschen Justiz: Not welcome 
    „Mit ernstem Blick passieren Leonel Gutíerrez Solano und Sofía de Robina Castro am Mittwochmorgen die Türen zum Gerichtssaal. Stillschweigend nehmen sie Platz. Obwohl sie von Mexiko mehrere Tausend Kilometer Reise zurücklegen mussten, sind sie am Stuttgarter Landgericht lediglich als Besucher präsent und nicht, wie man annehmen könnte, als Zeugen geladen. Genau am vierten Jahrestag des Verbrechens von Ayotzinapa geht der Strafprozess gegen die Rüstungsfirma Heckler&Koch weiter. Gegenstand des langwierigen Strafprozesses gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens sind Tausende G36-Sturmgewehre, die zwischen 2006 und 2009 in zwei mexikanische Bundesstaaten exportiert worden sind, für die es keine Ausfuhrgenehmigung seitens der Bundesregierung gab. Leonel Gutiérrez Solano ist der Bruder des heute 24 Jahre alten Aldo Gutiérrez, der auf den Tag genau seit vier Jahren im Koma liegt. Die Kugel, die die Hälfte seines Gehirns zerstörte, stammte höchstwahrscheinlich aus einem der vielen illegal gelieferten G36 Gewehre, die H&K in den Bundesstaat Guerrero verschickte. Im Gerichtssaal legt der Bruder, der als Taxifahrer arbeitet, für alle sichtbar zwei große Bilder über die Bänke. Sie zeigen Aldo Gutiérrez; einmal im Koma und mit Schläuchen verbunden, und dann in Porträtformat als junger sympathischer Mann. Plötzlich drängen sich acht Justizbeamte durch den Eingang zum Gerichtssaal. In harschem Ton veranlassen sie, die Bilder einzupacken…“ – aus dem Bericht „Mexikaner klagen an“ von Timo Dorsch am 27. September 2018 bei der FR online externer Link über das „Willkommen der bundesdeutschen Justiz für die Betroffenen der Todeshändler. Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag:

  • Sechster Prozesstag Heckler&Koch: Die Waffen für Mexiko, die bundesdeutschen Behörden – und die fehlenden Nebenkläger 
    Sechs Verhandlungstage gab es bisher, und dabei ist vor allem klar geworden: Es sitzen nicht alle auf der Anklagebank im Stuttgarter Landgericht, die dort hingehören. Es fehlen die Beamten der Genehmigungsbehörden. Nächste Woche sind einige von ihnen als Zeugen geladen, und damit steht ein erster Höhepunkt des Prozesses bevor. Angeklagt sind fünf ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch (HK), vier von ihnen wegen des „Verbrechens eines gewerbs- und bandenmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz“. Es geht um insgesamt 15 Lieferungen von Gewehren und beziehungsweise oder Zubehör nach Mexiko zwischen 2006 und 2009. Diese sollen auch in Unruheprovinzen gelangt sein, die eigentlich von der Genehmigung ausgeschlossen sein sollten. Die Ermittler des Zollkriminalamtes haben die HK-Mitarbeiter in ihren Zeugenaussagen schwer belastet. Sie hätten nicht nur von den Lieferungen in nicht genehmigte Bundesstaaten gewusst, sondern diese aktiv gefördert…“ – so beginnt der Beitrag „Gewähr für Gewehre“ von Jan van Aken in der Ausgabe 27/2018 des Freitag online externer Link (am 09. Juli 2018), in dem auch auf die kommenden Aussagen von Behörden-Mitarbeitern verwiesen wird und zum „seltsamen“ Charakter dieses Prozesses unterstrichen wird: „So spannend der Prozess auch ist, weil er zum ersten Mal einen Einblick in das Geflecht aus Waffenindustrie und Genehmigungsbehörden gibt – es bleibt ein schaler Beigeschmack, denn über die Opfer in Mexiko redet niemand im Landgericht. Selbst Richter und Ermittler sprechen manchmal von „Geräten“, nicht von Waffen, als ob Nähmaschinen oder Kühlschränke exportiert wurden. Es ist auch ein Skandal, dass Betroffene und ihre Angehörigen in Mexiko nicht als Nebenkläger zugelassen wurden…
  • Die Waffen nach Mexiko geschleust – und das tödliche Geschäft finanziell abgesichert? 
    Peter Beyerle steht im Zentrum der Anklage. Er war der verantwortliche Geschäftsführer bei Heckler & Koch in der Zeit des Mexiko-Deals. Laut  Anklage  soll er mehrere Ausfuhrgenehmigungen erschlichen haben. Seit Jahren steht auch der Verdacht der Bestechung im Raum. Und erneut ermittelt die Staatsanwaltschaft. Bereits 2011 hatte REPORT MAINZ den Verdacht, dass beim Export nach Mexiko durch Geldspenden an deutsche Politiker nachgeholfen werden sollte. Der REPORT-MAINZ-Redakteur Thomas Reutter hatte damals deutliche Hinweise: O-Ton, Thomas Reutter, ehem. REPORT MAINZ: „Wir hatten ja schon 2011 rausgefunden, dass es diese Parteispenden gibt. Und wir hatten damals schon den Verdacht, ob das nicht wirklich gezielt Bestechungsgelder sind, aber wir konnten es nicht beweisen.“ REPORT MAINZ liegen jetzt E-Mails der Geschäftsführung aus dem Jahr 2010 vor, aus denen deutlich zu entnehmen ist, dass Heckler & Koch versucht hat, Bundestagsabgeordnete zu bestechen. Wir dürfen die Mails nicht zeigen oder aus ihnen zitieren, doch lesen konnten wir sie. O-Ton, Thomas Reutter, ehem. REPORT MAINZ: „Jetzt können wir schwarz auf weiß nachlesen, es steht in diesen E-Mails drin, es waren gezielte Spenden, um Einfluss zu nehmen auf das Exportverfahren nach Mexiko. Genau diese Geschichte, die G36 nach Mexiko und genau dafür wurde gespendet.“ – aus dem Text des Beitrags „Bestechungsaffäre bei Heckler & Koch?“ am 23. Mai 2018 beim SWR externer Link in Begleitung zum Link zum Video-Beitrag in der ARD Mediathek von Daniel Harrich und Marcus Weller
  • „Parteispenden als Superwaffe“ von René Heilig am 23. Mai 2018 in neues deutschland online externer Link, worin berichtet wird: „In Kauders Wahlkreis liegt der Ort Oberndorf. Trotz permanenter Skandale genießt hier Heckler & Koch noch Ansehen. Logisch: Die Firma ist ein wichtiger Arbeitgeber als »weltweit führender Hersteller von Handfeuerwaffen mit festen Wurzeln am Standort Deutschland«. Produziert werden Pistolen, Maschinenpistolen, Sturmgewehre, Präzisionsgewehre, Maschinengewehre, Granatmaschinenwaffen – alles bestens geeignet zum Töten und Geld verdienen. Die Auftragsbücher sind derzeit voll wie selten. Kunden aus dem In- und Ausland stehen Schlange. Die Firma mit ihren Außenstellen in den USA, Großbritannien und Frankreich, die auch zahlreiche Lizenzen ins Ausland vergeben hat, produziert trotz zahlreicher Optimierungswellen am Rande der Kapazität. Gerade haben die Oberndörfer wieder mehrere Ausschreibungen gewonnen. Heckler & Koch ist also in jeder Weise grenzenlos im Geschäft. Auch wider Recht und Gesetz. Gerade läuft ein Prozess in Stuttgart, bei dem die Staatsanwaltschaft – die man zum Jagen tragen musste – sechs ehemaligen Mitarbeitern der Rüstungsfirma mehr als ein Dutzend gewerbs- und bandenmäßige Verstöße gegen das Waffenkontrollgesetz vorwirft. Von 2006 bis 2009, so die Anklage, hätten die Beschuldigten fast 4500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen, Munition und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in mehrere sogenannte Unruhe-Regionen Mexikos geliefert. Was eindeutig verboten war, denn in den betreffenden Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Guerrero und Chihuahua tobt der Drogenkrieg, hier lassen Polizei und mit ihr zum Teil verquickte bewaffnete Banden spurlos Menschen verschwinden. Die Angeklagten haben sich »nicht unerhebliche Einnahmequellen versprochen«“.
  • „»Spur führt nach ganz oben«“ von Jan Greve am 23. Mai 2018 in der jungen welt externer Link wiederum: „Grässlin verwies auf die zentrale Rolle Kauders. Dieser sei »seit Jahr und Tag Abgeordneter für den Heckler-&-Koch-Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen«. Er erinnerte zudem daran, dass Kauder von »Heckler-und-Koch-Hauptgesellschafter Andreas Heeschen bei einer Pressekonferenz – wohlgemerkt kurz vor der Bundestagswahl 2009 – persönlich für die Unterstützung der Rüstungsexportgeschäfte des G-36-Lieferanten« gedankt worden war. Als »rechte Hand von Bundeskanzlerin Angela Merkel« sei Kauder stets nah an den Entscheidungen des für Rüstungsexporte zuständigen Bundessicherheitsrats gewesen, deren Vorsitzende die CDU-Chefin ist. Kein anderes Unternehmen habe so viele Exportgenehmigungen in diesem Gremium erhalten wie Heckler & Koch. »Die Spur führt also nach ganz oben«, so Grässlin“.
  • „Mord in Mexiko mit deutscher Pistole“ von Ben Knight am 01. September 2015 bei der Deutschen Welle externer Link berichtete über das Wirken von SIG Sauer in Mexiko: „Mehr als 200 Morde hatte José Zavala gestanden, bevor er selbst in seiner Gefängniszelle liquidiert wurde. Zavala gehörte dem mexikanischen Drogenkartell „Los Zetas“ an. Für mindestens zwölf seiner Auftragsmorde benutzte Zavala eine Sig Sauer P239. Ein Detail im Prozess gegen den Killer. Doch für den deutschen Hersteller der Pistole hat es ein Nachspiel: Der deutsche Waffen-Gegner Jürgen Grässlin hat Anziege gegen das Unternehmen aus Eckernförde erstattet – wegen illegaler Waffenexporte. (…) Zavala – in der Szene als „The Wicked“ (dt. der Böse) bekannt – wurde gefasst, nachdem vor einer laufenden Überwachungskamera Marisela Escobedo getötet hatte. Escobedo war zur Aktivistin gegen die verbreitete Straflosigkeit in Mexiko geworden, nachdem ein Gericht den geständigen Mörder ihrer Tochter wegen angeblichen Mangels an Beweisen freisprach. Nach langem Kampf erreichte Escobedo, dass ein übergeordnetes Gericht den Freispruch revidierte und den Angeklagten in Abwesenheit schuldig sprach. Monatelang hatte Escobedo vor dem Gouverneurspalast von Chihuahua protestiert, um den Fahndungsdruck auf den Flüchtigen zu erhöhen. Bis das Drogenkartell Zavala schickte, um sie zu ermorden. (…) Im Gegensatz zum Mörder ihrer Tochter wurde Zavala festgenommen. In seinem Waffenarsenal fanden die Ermittler rund 200 Feuerwaffen, darunter auch die Tatwaffe aus deutscher Produktion. Aus den Akten, berichten ARD-Journalisten, gehe hervor, dass Zavala mit derselben Waffe mindestens elf weitere Menschen getötet hat“.
  • „Zollfahnder werfen Heckler & Koch illegale Waffenexporte vor“ von Frederik Obermaier und Klaus Ott am 07. Mai 2015 in der Süddeutschen Zeitung externer Link zum Umfang der Waffenlieferungen nach Mexiko: „Die schwäbische Waffenfirma Heckler & Koch soll 4767 Stück ihres Sturmgewehrs G 36 verbotenerweise in die mexikanischen Bundesstaaten Jalisco, Guerrero, Chiapas und Chihuahua verkauft haben. Das geht nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus dem Schlussbericht des Kölner Zollkriminalamtes (ZKA) hervor, das jahrelang ermittelte. Heckler & Koch hat dem Bericht zufolge von 2003 bis 2011 insgesamt 9472 Stück des G 36 nach Mexiko geliefert und dabei wiederholt die deutschen Behörden getäuscht. Diese hatten Exporte in den größten Teil des Landes erlaubt, nicht aber nach Jalisco, Guerrero, Chiapas und Chihuahua“.

Siehe dazu auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=132406
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