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Menschenrechtswidrige Push-Backs an griechisch-mazedonischer Grenze – Von Idomeni nach Straßburg: Geflüchtete fordern vor dem EGMR ihr Recht auf Rechte

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Acht Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan wehren sich gegen die Einschränkung ihrer Rechte auf dem Fluchtweg durch Europa. Sie haben wegen eines Push-Backs (dt. völkerrechtswidrige Zurückweisung) im März 2016 aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in das Grenzlager Idomeni in Griechenland Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Sie machen geltend, dass Mazedonien mit der Praxis unrechtmäßiger und oft gewaltsamer Zurückweisungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Das European Center for Constitutional Human Rights (ECCHR) und PRO ASYL unterstützen die Individualbeschwerden. Sie sehen diese Verfahren als weiteren wichtigen Schritt um gegen die Push-Backs in Europa und an den EU-Außengrenzen vorzugehen und das grundlegende „Recht auf Rechte“ von Geflüchteten einzufordern und Menschenrechte als Ordnungsprinzip durchzusetzen. Vertreten werden die Beschwerdeführenden vom ECCHR-Kooperationsanwalt Carsten Gericke aus Hamburg…Meldung beim ECCHR vom 14. September 2016 externer Link. Dazu neu:

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Push-Backs in Idomeni
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg prüft die massenhaften Push-Backs (dt. völkerrechtswidrige Zurückschiebungen) von Geflüchteten nahe des Lagers Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze im März 2016. Dazu hat der Gerichtshof im Januar 2017 der Regierung Mazedoniens die Beschwerden von acht Schutzsuchenden aus Syrien, Irak und Afghanistan zur Stellungnahme zugestellt. Die Geflüchteten hatten im September 2016 mit Unterstützung des ECCHR und von PRO ASYL wegen der Push-Backs Individualbeschwerden gegen Mazedonien eingelegt. Sie machen geltend, dass Mazedonien mit den Push-Backs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat. Die mazedonische Regierung muss bis zum 18. Mai 2017 Stellung nehmen. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen oder Universitäten können nun zu dem EGMR-Verfahren eine rechtliche Einschätzung einreichen…Pressemitteilung von ECCHR und PRO ASYL vom 13.2.2017 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=104531
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