»
Kenia »
» »
»
Kenia »
»

Der Streik der kenianischen Krankenschwestern erringt Teilerfolge

Die Krankenschwesterngewerkschaft Kenias wollte den gemeinsamen Streik mit der Ärztegewerkschaft beenden. Die Krankenschwestern hat man nicht gefragt…Nach rund zweieinhalb Monaten Streikdauer haben die 26.000 Krankenschwesetrn der öffentlichen Krankenhäuser Kenias einige Erfolge erzielt. Der Kampf, der ja nur um die Umsetzung des Ende 2016 unterzeichneten Tarifabkommens geführt werden muss (vergleichbar mit dem Ärztestreik im Frühjahr, bei dem es ja ebenfalls darum ging, dass ein längst unterzeichnetes Abkommen – bei den Ärzten sogar aus dem Jahr 2013 – umgesetzt wird), hat einen Erfolg erzielt, in dem vereinbart wurde, dass die Krankenschwestern zumindest einen Teil ihres Lohnes für die Streikzeit erhalten werden – und einzelne Krankenhäuser haben damit begonnen, die Vereinbarungen selbstständig umzusetzen – obwohl der zuständige Rat der Gouverneure seinen Vertragsbruch weiterhin mit Geldmangel begründet. Auf der anderen Seite gibt es für einzelne Krankenhäuser juristische Erlasse, den Streik zu beenden – und die allgegenwärtige Medienkampagne gegen den Streik wird ebenfalls fortgeführt. Siehe dazu drei aktuelle Beiträge:

  • „Talks to end nurses strike continue“ von Margaret Kalekye am 16. August 2017 bei KBC externer Link ist ein Überblick über den aktuellen Stand der Dinge, der vor allem darauf abhebt, die Fortsetzung der Verhandlungen zu unterstreichen. Die Gewerkschaft KNUN – die im Wahlkampf ihre Neutralität verkündet hatte – fordert den wiedergewählten Präsidenten Kenyatta auf, persönlich an den Verhandlungen teil zu nehmen, da der Rat der Gouverneure zu einer Lösung im Sinne des Rechts nicht bereit sei.
  • „Notice to suspend the strike“ am 16. August 2017 bei der Gewerkschaft KNUN externer Link ist die Dokumentation des Schreibens der Gewerkschaft an das regionale Gericht in Eldoret, in dem mitgeteilt wird, dass die Gewerkschaft der gerichtlichen Anordnung folgt und den Streikaufruf für das Moi-Krankenhaus zurück nimmt. Das Urteil war aufgrund von Verstößen gegen die Regeln für eine Streikabstimmung zustande gekommen.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120356
nach oben