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Jemen

Opfer des Drohnenkrieges klagen – gegen die BRD!

Dossier

Stopp Air Base RamsteinEs ist ganz einfach: Ohne Deutschland würden die Drohnen nicht fliegen“ – mit diesem Zitat eines Mannes aus dem Jemen, dessen Familie zwei Todesopfer aufgrund des US Drohnenkrieges im Jemen zu beklagen hat, wird der Artikel Yemeni Man Sues Germany for Role in US Drone Killings of Civilians externer Link von Sarah Lazare am 15. Oktober 2014 bei commondreams eingeleitet. Faisal bin Ali Jaber, der unter anderem mit Unterstützung des European Center for Constitutional Human Rights in die BRD gekommen ist, nennt als Ziel seiner Aktion vor allem, dass die Öffentlichkeit in Deutschland die Rolle kennenlernen solle, die Rammstein im System der amerikanischen Kriege spiele – was bei älteren Menschen die Erinnerung weckt, dass die BRD einst auch von vielen internationalen Seiten dafür kritisiert wurde, dass sie faktisch die Drehscheibe für den US – Napalmterror in Vietnam gewesen war. Siehe zu Ramstein unser Dossier: Kampagne Stopp Ramstein: Kein Drohnenkrieg! und hier zur Klage:

  • [BVerwG-Entscheidung] US-Militärbasis Ramstein: Kein Eingreifen im US-Drohnenkrieg – Klagen jemenitischer Opferangehöriger abgeschmettertNew
    „… Deutschland muss den USA nicht untersagen, die Air-Base Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu nutzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Drei Jemeniten hatten mit Hilfe von Menschenrechtsanwältinnen und -anwälten seit 2015 gegen die Bundesrepublik geklagt – denn die US-Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein macht Drohnenangriffe im Mittleren Osten und Afrika überhaupt erst möglich. (…) Einer der Kläger ist der 62-jährige Faisal bin Ali Jaber. Er verlor nach eigenen Angaben einen Neffen und einen Schwager bei einem Angriff im Jahr 2012. „Ich erwarte und erhoffe mir, dass die deutsche Bevölkerung mit uns fühlt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Deutschen die Rolle von Ramstein im US-Drohnenprogramm gutheißen. Ich appelliere an die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass Ramstein nicht für illegale Tötungen wie bei US-Drohnenprogrammen benutzt wird.“ (…) Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im letzten Jahr anerkannt, dass Deutschland aktiv prüfen muss, ob die von Ramstein aus geführten US-Drohnenangriffe gegen das Völkerrecht verstoßen. Es reiche nicht, dass die Bundesregierung sich auf eine amerikanische Zusicherung verlasse, dass nichts Illegales passiere. Deutschland habe eine Schutzpflicht für potenzielle Opfer von Drohnenangriffen, die auch von deutschem Boden aus gesteuert werden, urteilte das OVG. Dies ergebe sich aus dem Grundrecht auf Leben. Das Gericht mahnte zudem eine genaue Unterscheidung von Zivilisten und Kombattanten an. Das Völkerrecht biete keine Grundlage für Militärschläge ohne unmittelbare Gefahr. Die Bundesregierung legte jedoch Revision ein. Nun gab das Bundesverwaltungsgericht ihr Recht. Die Kläger hätten keinen Anspruch, „dass die Bundesregierung über die bisher schon durchgeführten diplomatischen und politischen Konsultationen sowie die Einholung rechtlicher Zusicherungen hinaus Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt.“ Im Klartext: Die Kläger müssen sich damit zufriedengeben, dass die USA der Bundesregierung versichern, nichts Völkerrechtswidriges auf deutschem Boden zu tun. „Es bestehen weiter Zweifel über diese Auslegung des Völkerrechts. Das Urteil ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagte der die Kläger vertretende Menschenrechtsanwalt Andreas Schüller nach Urteilsverkündung gegenüber Panorama. Das Recht auf Leben sei ein zu hohes Gut. Diplomatische Bemühungen dürften hier nicht ausreichen, es müsse Kontrolle geben. „Alle bisherigen Informationen zu dieser Thematik kamen von Whistleblowern und Journalisten. Es ist Zeit, dass die Bundesregierung selbst hinschaut. Wir werden eine Verfassungsbeschwerde prüfen“, so Schüller.“ Beitrag von Armin Ghassim vom 25. November 2020 bei tagesschau.de externer Link, siehe dazu:

    • Drohnenkrieg via Ramstein: Klagen jemenitischer Opferangehöriger abgeschmettert
      Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab der Bundesregierung Recht und zeigte Angehörigen von Opfern im Jemen die kalte Schulter. Die Bundesregierung hat genug getan, um Leib und Leben von Zivilisten zu schützen, die Opfer des über die US-Airbase Ramstein geführten Drohnenkriegs wurden. Das entschied das Budnesverwaltungsgericht in Leipzig und hob damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom vergangenen Jahr auf. Das OVG hatte drei Klägern aus dem Jemen, die 2012 zwei Angehörige verloren hatten, insoweit Recht gegeben, dass es „gewichtige Anhaltspunkte“ für Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen durch den US-Drohnenkrieg gebe und die Regierung ihrer Schutzpflicht gegenüber den Opfern der über Ramstein abgewickelten Drohnenangriffen nur unzureichend nachgekommen sei. Die Leizpiger Richter zogen schon die Auffassung in Zweifel, dass durch die Nutzung von Ramstein als Relaystation für die Drohnenangriffe überhaupt ein „qualifizierter Bezug zum deutschen Staatsgebiet“ entsteht. Dafür reiche es nämlich nicht aus, „dass der Datenstrom für die Steuerung der im Jemen eingesetzten Drohnen über Glasfaserkabel von den USA aus zur Air Base Ramstein übermittelt und von dort aus mittels einer Satelliten-Relaisstation an die Drohnen gefunkt wird“, heißt es vom BVerwG. Dass in Ramstein über den „reinen Übermittlungsvorgang“ auch Informationen ausgewertet werden, dafür sei die Vorinstanz den Nachweis schuldig geblieben, monierten die Richter. (…) Ob das Gericht die Zahlen der „Kollateralschäden“ des ausgeweiteten Drohnenkriegs bekannt waren, ist unklar. Die US-britische Organisation Reprieve, die die Kläger gemeinsam mit dem European Center of Constitutional Rights (ECCHR) unterstützt, geht allein im Drohnenkrieg in Afghanistan und Pakistan von fast 5000 Opfern aus, darunter 250 Kindern. Natürlich seien die klagenden Familien enttäuscht, sagte Andreas Schüller, Leiter Programmbereich Völkerstraftaten und Rechtliche Verantwortung beim ECCHR, nach der Verhandlung…“ Artikel von Monika Ermert vom 26.11.2020 bei heise news externer Link
  • Wegweisendes Urteil zur Rolle Deutschlands im US-Drohnenprogramm: OVG Münster gibt Klägern aus Jemen Recht: Bundesregierung muss sicherstellen, dass USA in Ramstein Völkerrecht einhalten 
    Im Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ hat das Oberverwaltungsgericht Münster den drei Klägern aus dem Jemen in entscheidenden Punkten Recht gegeben. Deutschland müsse darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einhalten. Bei diesen Angriffen werden immer wieder Unbeteiligte getötet. „Deutschland muss endlich das Drohnenprogramm via Ramstein stoppen! Wir hoffen nun, dass nicht mehr Menschen unter den gleichen sinnlosen Angriffen leiden müssen wie meine Familie“, erklärte Faisal bin Ali Jaber, einer der Kläger. Im August 2012 verlor seine Familie zwei Angehörige bei einem Drohnenangriff. Auf der Luftwaffenbasis in Ramstein in Rheinland-Pfalz stehen heute die wichtigsten Funkanlagen für die Steuerung der US-Drohnenangriffe. Deswegen hatten Faisal bin Ali Jaber und zwei weitere Familienmitglieder im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Sie fordern Berlin auf, die Nutzung von Ramstein zu unterbinden. Die Bundesregierung weist jedoch jede Verantwortung zurück. (…) „Das Urteil des OVG Münster ist ein wichtiger Schritt, um dem völkerrechtswidrigen Drohnenprogramm der USA via Ramstein Einhalt zu gebieten“, sagte Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Die US-Drohnenangriffe verstoßen gegen die Menschenrechte. „Die Bundesregierung wird sich jetzt endlich ihrer Mitverantwortung stellen müssen.“…“ ECCHR-Pressemitteilung vom 19.3.2019 externer Link
  • Deutschlands Verantwortung für US-Drohnenangriffe: Tod via Ramstein – Berufungsverhandlung vor dem OVG Münster am 14. März 2019 
    Der Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ zur Verantwortung Deutschlands bei US-Drohnenangriffen geht in die nächste Instanz: Am 14. März 2019 findet dazu in Münster die Berufungsverhandlung vor dem Oberwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen statt. Die Familie Bin Ali Jaber verlor im August 2012 im Jemen zwei Angehörige bei einem US-Drohnenangriff, der über den US-Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz gesteuert wurde. Bisher weist die Bundesregierung jede Verantwortung für den Tod von Zivilisten im US-Drohnenkrieg zurück. Faisal bin Ali Jaber und zwei weitere Familienangehörige hatten deswegen im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Verteidigungsministerium, eingereicht. Die drei Jemeniten fordern Deutschland auf, rechtlich und politisch Verantwortung für die US-Drohnenangriffe im Jemen zu übernehmen und die Nutzung von Ramstein zu unterbinden. Das ECCHR unterstützt gemeinsam mit Reprieve die Kläger und ihre Rechtsanwälte. Beide Organisationen arbeiten seit mehr als Jahren zu Klagen gegen US-Drohnenangriffe weltweit…“ Meldung des ECCHR vom 6.3.2019 zur Verhandlung am Donnerstag, 14. März 2019 um 09:30 Uhr, Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen, Sitzungssaal 1, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster. Siehe beim ECCHR eine Fallbeschreibung externer Link mit Informationen zu den Klägern sowie eine Übersicht zum rechtlichen Hintergrund externer Link der Klage.
  • Siehe auch unser Dossier: Drohnen: Ein echtes Trauerspiel
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=67349
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