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Rechtswidrige Abschiebungen: Italien ist unzumutbar

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDas Verwaltungsgericht Oldenburg hat beschlossen, dass die Abschiebung eines Ivorers nach Italien rechtswidrig ist. Die Zustände dort seien zu schlimm. (…) Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat deshalb einen Beschluss gefasst, der vorsieht, Geflüchtete vorerst nicht mehr dorthin abzuschieben. Ihnen drohe in Italien, „bei einem Leben völlig am Rande der Gesellschaft obdachlos zu werden und zu verelenden“, schreibt der vorsitzende Verwaltungsrichter Andreas Keiser in dem Beschluss. Er beruft sich dabei auf zwei gleichlautende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg und des Bundesverwaltungsgerichts. In dem Fall, der auch Auswirkungen auf zukünftige Urteile haben dürfte, geht es um die Abschiebung eines Ivorers nach Italien, der dort bereits internationalen Schutz bekommen hat. Das Gericht erklärte die Abschiebung per Eilentscheid für rechtswidrig, bis der Europäische Gerichtshof entschieden habe, ob Abschiebungen nach Italien generell mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind…“ Beitrag von Katharina Schipkowski vom 20. September 2017 bei der taz online externer Link

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