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Coca Cola Indonesien: Entlassungsterror gegen Gewerkschafter, die gegen das „Programm zum freiwilligen Ausscheiden“ mobilisieren

Cola_indonesienprotest_13.11.2018Das Management des Coca-Cola-Abfüllbetriebs in Bandung, Indonesien, verschärft die Repressionen gegen die unabhängige, demokratische Gewerkschaft in dem Betrieb. Nach den Disziplinarmassnahmen gegen den Gewerkschaftspräsidenten Sovi Fradina am 19. Oktober, dem jetzt die sofortige Entlassung droht, weil er die Mitglieder über ihre gesetzlichen Ansprüche informiert hat, hat das Management jetzt 3 Gewerkschaftsfunktionären und zwei aktiven Mitgliedern gekündigt, weil sie die Teilnahme an einem Programm für ein ‚freiwilliges‘ Ausscheiden, wie es vom Management dargestellt wurde, abgelehnt hatten. Am 26. Oktober lehnte die Gewerkschaft das Personalabbauprogramm des Managements mit der Begründung ab, dass es Alternativen gebe. Am 9. November erhielten fünf Gewerkschaftsmitglieder, darunter der Generalsekretär der Gewerkschaft, der stellvertretende Generalsekretär und der Kommunikationsverantwortliche, Schreiben mit der Mitteilung, dass ihnen im Rahmen eines Programms für ein freiwilliges Ausscheiden gekündigt werde, und der Aufforderung, die unterzeichneten Schreiben bis 12. November zurückzuschicken. Sie erfuhren auch, dass sie in der Woche des 12. November nicht zur Arbeit eingeteilt seien. Als die Gewerkschaft antwortete, dass die Mitglieder die Kündigung ablehnten, erhielten die 5 neue Schreiben mit dem Hinweis, dass ihnen im Rahmen eines ‚Effizienz’programms gekündigt werde und dass sie keine Abfindung erhalten würden, falls sie sich weigerten, die Schreiben zu unterzeichnen. Neben den fünf Gewerkschaftsmitgliedern ist nur einem anderen Arbeiter gekündigt worden, aus medizinischen Gründen, was die Diskriminierungsabsicht dieser jüngsten Attacke auf die Gewerkschaftsrechte unterstreicht…“  – so beginnt der Beitrag  „Zero Rechte! – gewerkschaftsfeindliche Aggressionen bei Coca Cola Bandung, Indonesien, eskalierenexterner Link am 14. November 2018 bei der IUF, worin auch über die Solidaritätskampagne des Unabhängigen Bundes der Lebensmittelarbeiter (FSBMM) berichtet wird. Zum aktuellen Angriff von Coca Cola Indonesien auf gewerkschaftliche Rechte und Aktive zwei weitere Beiträge – und der Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zu diesem (Endlos)Thema:

  • „Coca-Cola Amatil Indonesien leitet Disziplinarmassnahmen gegen Gewerkschaftspräsidenten ein, weil er die Mitglieder über ihre gesetzlichen Ansprüche informiert hat“ am 02. November 2018 bei der IUF externer Link war der erste Beitrag zu den aktuellen Angriffen (auf Deutsch), in dem es unter anderem heißt: „Coca-Cola Amatil Indonesien leitet Disziplinarmassnahmen gegen den Präsidenten der unabhängigen demokratischen Gewerkschaft bei Coca-Cola Bandung, Sovi Fradina Mardani Masrip, ein, weil er seine Mitglieder über ihre gesetzlichen Ansprüche informiert hat. Als das Management ein Personalabbauprogramm in die Wege leitete, stellten die Beschäftigten im Rahmen einer WhatsApp Messenger-Gruppe Fragen zu den vorgeschlagenen Abfindungen. Sovi Fradina informierte sie daraufhin über die gesetzlich vorgesehenen Abfindungen und über die Berechnung dieser gesetzlichen Ansprüche. Das Management richtete unverzüglich am 19. Oktober ein drittes und endgültiges Warnschreiben an Sovi Fradina, in dem ihm vorgeworfen wurde, “an die Beschäftigten bewusst Informationen zu verbreiten”, die das Personalabbauprogramm beeinträchtigten und dem Unternehmen Schaden zufügten. Mit dem dritten Warnschreiben (und unter Umgehung eines ersten und zweiten Warnschreibens) bezeichnete das Management dies als ein schweres Vergehen, das jederzeit in den kommenden sechs Monaten bis zum 19. April 2019 zu einer Suspendierung und möglicherweise einer Kündigung führen wird. Am 23. Oktober forderte der der IUL angeschlossene Verband der Lebensmittel- und Getränkearbeiter, FSBMM, das Management von Coca-Cola Amatil Indonesien in einem Schreiben auf, die Disziplinarmassnahmen zurückzunehmen mit der Begründung, dass Sovi Fradina “die nach den geltenden Rechtsvorschriften korrekten Informationen über die Arbeitnehmerrechte weitergegeben hat”…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=140104
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