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Indische Polizei nimmt Tausende streikender Autoarbeiter fest: Sie kämpfen für Gewerkschaftsrechte und gegen Leiharbeit

Indische Polizei nimmt Tausende streikender Autoarbeiter fest: Sie kämpfen für Gewerkschaftsrechte und gegen LeiharbeitDer Bundesstaat Tamil Nadu ist, nach dem Industriekorridor von Delhi, das zweitwichtigste Zentrum der indischen Automobilindustrie. Dort streiken seit Ende September 2018 die Belegschaften von MSI, Royal Enfield und Yamaha. Im Kampf gegen willkürliche Entlassungen und für Gewerkschaftsrechte ebenso, wie um die „üblichen Forderungen“ gerade in der indischen Autoindustrie: Gegen Leih- und Zeitarbeit und für bessere Bezahlung. Aber die allgemeine Repressionswelle in Indien hat längst die Gewerkschaftsbewegung erreicht: Verschiedentlich haben in diesen drei Wochen sowohl die Behörden, als auch die Justiz und die Repressionsorgane Maßnahmen getroffen, die Streikbewegung zu beenden. Als sich nun in Oragadam etwa 2.500 Autoarbeiter aus den bestreikten Betrieben versammelten, um vor allem die Freilassung inhaftierter Kollegen zu fordern, wurden sie von der Polizei, mit Unterstützung von Anti-Aufruhr-Einheiten schlichterdings alle festgenommen. Die kollektive Festnahme einer ganzen Demonstration, bei der nichts passiert war, was irgendeinen Grund oder einen Vorwand für diese Aktion bedeutet hätte, ist auch in der gegenwärtigen politischen Entwicklung Indiens und der rechtsradikalen Modi-Regierung ein Novum. Siehe dazu vier aktuelle Beiträge über die Streiks in den drei Unternehmen und die Chronologie der Ereignisse:

  • „Police thwart yet another rally by workers of Oragadam“ am 24. Oktober 2018 beim Tamil Nadu Labour Blog externer Link ist ein kurzer Bericht (samt Video) über den Angriff der Polizei auf die Demonstration der Autoarbeiter. Diese wurden am Morgen des Tages bei der Auftaktkundgebung festgenommen und am Abend wieder frei gelassen: Zuvor waren bereits Proteste vor den Werkstoren verboten worden, danach auch Proteste in einiger Entfernung der Werkstore, nun also Proteste überhaupt. In dem Artikel sind auch zahlreiche bisherige Schritte von Behörden und Landesregierung dokumentiert, die sich gegen Streik- und Versammlungsrecht der Belegschaften richteten. Dabei liegen Gerichtsurteile vor, die die Unternehmen zu Maßnahmen verpflichten, wie sie von den Beschäftigten gefordert werden – ohne, dass irgendjemand Schritte unternommen hätte, diese Gerichtsurteile umzusetzen… Die Polizei, die nicht genügend Transportmittel zur Verfügung hatte, so viele Menschen abzutransportieren, erhielt als „Leihgabe“ die Werksbusse des nahe liegenden Renaultwerks…
  • „Updates from Oragadam“ am 17. Oktober 2018 ebenfalls im Tamil Nadu Labour Blog externer Link war eine Zusammenfassung der Entwicklungen seitdem die Streikbewegung in Tamil Nadus Autoindustrie am 28. September 2018 begann. Dabei ist die Entwicklung bei Yamaha im Zentrum der Berichterstattung, weil das dortige Management den aggressivsten Kurs fährt: Es wurde öffentlich erklärt, dass man sich dem Gerichtsurteil, das ein Ende des Streiks und die Wiedereinstellung zweier entlassener Gewerkschafter vorsah, nicht beugen werde… Was in der ganzen Region zu vielen Protesten geführt hat, da es zu Recht als eine Missachtung indischer Gerichte durch einen multinationalen Konzern bewertet wurde und auch als eine Missachtung indischer Souveränität, da das Urteil von Anweisungen des Arbeitsministeriums handelte.
  • „Workers’ strike: Madras High Court notice to Yamaha India“ am 13. Oktober 2018 beim Financial Express externer Link war die Meldung über das Urteil des Obersten Gerichtshofes im Bundesstaat Tamil Nadu zum „Fall Yamaha“, mit dem die Unternehmensleitung aufgefordert wurde, die Petition der Belegschaft, die von der neuorganisierten Gewerkschaft vertreten wurde, binnen zweier Wochen zu „beantworten“, was nicht geschehen ist – außer mit der Erklärung, die Streikenden könnten die Arbeit wieder aufnehmen – allerdings nicht die beiden Entlassenen…Insgesamt wurde mit dem Urteil unterstrichen, dass die Unternehmen verpflichtet seien, den Anweisungen des Arbeitsministeriums Folge zu leisten
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=139083
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