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Zwei Mitglieder der Alternativgewerkschaft IWGB vor Gericht abermals erfolgreich: Uber muss seine 40.000 Fahrer in London als Angestellte bezahlen – inklusive Mindestlohn

Zwei Mitglieder der Alternativgewerkschaft IWGB vor Gericht abermals erfolgreich: Uber muss seine 40.000 Fahrer in London als Angestellte bezahlenDie Fahrer seien als Angestellte zu betrachten und damit Mindestlohn-berechtigt, urteilte ein Arbeitsgericht in London. Damit scheiterte Uber mit der Berufung gegen eine Entscheidung der ersten Instanz. Im Oktober 2016 hatten zwei Uber-Fahrer gerichtlich durchgesetzt, dass sie Anspruch auf Urlaubsgeld, Krankengeld und den britischen Mindestlohn haben. – Für das 2009 gegründete US-Unternehmen fahren laut Firmen-Angaben allein in der britischen Hauptstadt 40.000 Personen“ – aus der Meldung „Uber muss Fahrern in Großbritannien Mindestlohn zahlen“ von Christiopher Dernbach am 10. November 2017 bei DLF 24 externer Link über das neue (Berufungs-) Urteil, mit dem erneut ein britisches Gericht, begleitet von einer massiven gewerkschaftlichen Kampagne, das Billig-Geschäftsmodell „Ich bin kein Unternehmer, sondern eine App und Du schaust, wo Du bleibst“ von Uber durchkreuzt hat. Neben dem erwähnten Mindestlohn (unter dem die „selbstständigen“ Fahrer nach Abzug all ihrer Kosten deutlich blieben) muss Uber eben auch die erwähnten Sozialausgaben leisten. Siehe zum Urteil weitere aktuelle Beiträge – auch der Gewerkschaften IWGB und GMB, die die Kampagne organisiert hatten:

  • „Uber loses its appeal against IWGB members Farrar and Aslam“ am 10. November 2017 bei der IWGB externer Link (Independent Workers Union of Great Britain) ist die Erklärung der unabhängigen Basisgewerkschaft zum Urteil. Darin werden einerseits die beiden Mitglieder, die vor Gericht erfolgreich waren, beglückwünscht und andererseits darauf verwiesen, dass eine entsprechende Mobilisierungskampagne sowohl eine der Bedingungen für dieses Urteil gewesen sei, als sie auch zum deutlichen Anwachsen der Zahl der gewerkschaftlich organisierten Fahrer beigetragen hat – und so könne dies auch bei anderen entsprechenden Unternehmen gehen.
  • „GMB SCORES LANDMARK VICTORY FOR UBER WORKERS’ RIGHTS AS EMPLOYMENT APPEAL TRIBUNAL UPHOLDS ORIGINAL RULING“ am 10. November 2017 bei der GMB externer Link  ist eine Pressemitteilung der Gewerkschaft am Tage des Urteils des Berufungsgerichtes, vor das Uber gezogen war. Darin wird Uber davor gewarnt, nun auch noch die nächste – letzte – Instanz zu bemühen „um Ubers verlorene Sache zu retten“ und darauf verwiesen, dass die Zahl der Fahrer, die sich der Klage der ursprünglich zwei Kläger angeschlossen haben, inzwischen schon auf 68 angestiegen sei. Nicht erwähnt wird in der Stellungnahme die Tatsache, dass die beiden ursprünglichen Kläger einer anderen Gewerkschaft angehören, sondern schon versucht, einen alleinigen Triumph daraus zu machen.
  • „Uber must play by the rules, says the TUC“ am 10. November 2017 beim TUC externer Link ist die Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes zu dem Urteil. Darin wird zum einen die Mitgliedsgewerkschaft GMB zu ihren Erfolg beglückwünscht – die unabhängige Gewerkschaft bezeichnenderweise nicht –  zum anderen das Urteil als wegweisend für die gesamte „Plattformökonomie“ bewertet, da stünden weitere Kampagnen in anderen Bereichen kurzfristig bevor. Der kühne Abschluss dieser Bewertung: Kein noch so großes Unternehmen stehe über dem Gesetz. Kühn. Und insofern fragwürdig, als es ja dann auch auf die Gesetze ankäme…
  • „Uber loses appeal in UK employment rights case „ von Rob Davies am 10. November 2017 im Guardian externer Link steht hier als Beispiel dafür, wie das Urteil in der (liberalen) britischen Presse bewertet wurde. In diesem Beitrag kommen vor allem die beiden ursprünglichen Kläger James Farrar und Yaseen Aslam zu Wort, die – nahe liegender Weise – das Urteil begrüßen und denken, es habe auch für andere Unternehmen große Bedeutung und es wird darin auch auf die Aktivitäten der Basisgewerkschaft hingewiesen.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=123847
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