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“Unschuldsvermutung” soll ad acta gelegt werden – was für eine Morgenröte ist das?

In Griechenland soll nach zwei neuen Gesetzen einer der Grundpfeiler bürgerlicher Demokratie abgeschafft werden: Die Unschuldsvermutung. Künftig soll es zur Entlassung aus dem öffentlichen Dienst ausreichen, wenn ein Staatsanwalt ermittelt. Die Ermittlungsbehörden sozusagen als Richter, die Gewaltenteilung hiermit aufgehoben – da zieht etwas herauf, was man aus der griechischen wie der deutschen Geschichte kennt: “Kraft dieser Bestimmungen, wie sie durch das Gesetz 4111/2013 geändert wurden, werden alle Beamten, Lehrer und Akademiker von Rechts wegen vom Dienst suspendiert, die wegen bestimmter Vergehen unwiderruflich vor das zuständige Gericht verwiesen wurden, selbst wenn es sich dabei um ein strafrechtlich weniger schwerwiegendes Vergehen handelt. Diese Bestimmung ist eine unmittelbare Verletzung der Unschuldsvermutung (Artikel 2, Absatz 1, griechisches Verfassungsrecht und Artikel 6, Abs. 2, Europäische Menschenrechtskonvention), da Beamte ohne ein Gerichtsurteil aus dem Dienst entfernt werden, allein durch die Entscheidung eines Staatsanwaltes, der als Organ in Einzelperson – im Gegensatz zu den Richtern – nicht die Garantien der persönlichen und dienstlichen Unabhängigkeit genießt, was gravierende Folgen für ihr persönliches und dienstliches Leben hat” – heisst es in der Petition “Greece 2013: Sign to defend the presumption of innocence!externer Link , die seit dem 12. April 2013 bei Go Petition zur Unterzeichnung steht

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=34472
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