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Der AK Distomo beteiligt sich am Gedenktag im Ort in Griechenland

AK-Distomo-03In der Zeit vom 4. bis 12. Juni 2016 wird der AK Distomo nach Griechenland reisen, um für die Entschädigungsforderungen aller griechischen NS-Opfer gegenüber Deutschland einzutreten. Am 10. Juni 1944 wurden in der griechischen Ortschaft Distomo 218 Dorfbewohner_innen von einer SS-Polizeieinheit regelrecht abgeschlachtet. Eine strafrechtliche Verfolgung der Mordaktion gab es nie. Deutschland schuldet den Opfern und Überlebenden Entschädigung für die während der Besatzung begangenen NS-Massaker, denen mindestens 30.000 Menschen zum Opfer gefallen sind. Es wurde gemordet, ganze Ortschaften wurden zerstört und tausende von Existenzen vernichtet. Für diese Verbrechen wurde an die Überlebenden und die Angehörigen der Ermordeten bis zum heutigen Tag kein Cent Entschädigung gezahlt. Der AK Distomo wird auch dieses Jahr an den Gedenkfeierlichkeiten zum 72. Jahrestag des Massakers von Distomo teilnehmen. Die Entschädigungssumme von umgerechnet 28 Millionen Euro, die seit dem Urteil des höchsten griechischen Gerichts, dem Areopag, aus dem Jahre 2000 rechtskräftig ist, ist bis zum heutigen Tage von der Bundesrepublik Deutschland nicht beglichen worden. Der AK Distomo fördert die sofortige Zahlung an die Überlebenden und Angehörigen des Massakers von Distomo. Deutschland weigert sich auch, Forderungen der Jüdischen Gemeinde Thessaloniki zu erfüllen“ – so beginnt die Erklärung „AK Distomo beteiligt sich an den Gedenkfeiern zum 72. Jahrestag des Massakers von Distomo am 10. Juni 2016“ am 03. Juni 2016 beim AK Distomo externer Link, worin auch die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung kritisiert werden, die diese unternimmt, um Aktivität vorzutäuschen

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=99278
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