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Ärzte dürfen nicht tagelang arbeiten

Marburger Bund: Runter von der 80 Std. Woche - den Patienten zuliebeDas EU-Recht verbietet eine Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden. In Krankenhäusern zählen auch die Bereitschaftszeiten dazu, wenn sich die Beschäftigten am Arbeitsort aufhalten. Arbeitnehmer müssen nach Beendigung ihrer Arbeit mindestens elf Stunden Ruhezeit haben.
In Griechenland war es den Krankenhausbetreibern erlaubt, Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt 60 bis 90 Stunden pro Woche arbeiten zu lassen. Darüber hinaus waren die Klinikmitarbeiter auch verpflichtet, regelmäßig bis zu 32 Stunden am Stück ihren Dienst zu verrichten. Die tägliche oder wöchentliche Mindestruhezeit wurde ihnen nicht gewährt. Um diese Zustände zu beenden, hat die europäische Kommission gegen Griechenland vor dem EuGH geklagt
…“ Meldung vom 21.02.2016 beim DGB Rechtsschutz externer Link zum Gerichtshof der Europäischen, Union Urteil in der Rechtssache C-180/14 „Kommission / Griechenland“ vom 23. Dezember 2015. Siehe auch im LabourNet-Archiv: Arbeitszeiten im Gesundheitswesen

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=93692
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