»
Frankreich »
» »

Ringen um die Arbeitsrechts-„Reform“ und Sozialprotest unter Emmanuel Macron – Teil 17: Erste Lesung im Parlament durch; die CGT knipst wenigstens mal ein paar TV-Sendern vorübergehend das Licht aus…

Artikel von Bernard Schmid vom 1. Dezember 2017

„Loi Macron“ – zwangsweise Sozialpartnerschaft nach Gusto der UnternehmerverbändeDass die neue Stufe der „Reform“ des französischen Arbeitsrechts noch verhindern werden könnte, dürfte wohl niemand annehmen. In erster Lesung ist das „Ratifizierungsgesetz“ (das den Rechtsverordnungen zum Umbau des Arbeitsrechts vom 23. September 17 künftig Gesetzeskraft verleiht) an diesem Donnerstag, den 30. November 17 mit breiter parlamentarischer Mehrheit durch die französische Nationalversammlung angenommen worden. (Vgl. https://www.francetvinfo.fr/economie/emploi/reforme-du-code-du-travail/code-du-travail-l-assemblee-nationale-ratifie-les-ordonnances-a-une-large-majorite_2489681.html externer Link)

Die Demonstrationen waren zuvor abgeebbt. Am landesweiten gewerkschaftlichen „Aktionstag“ vom Donnerstag, den 16.11.17 beteiligten sich realiter nur einige Zehntausende Protestierende auf dem Asphalt. Bei „Marsch auf den Elyséepalast“ des Front Social vom Samstag, den 18. November 17 wiederum waren laut polizeilichen Angaben 1.800, laut Veranstalter/inn/n hingegen 3.000 Teilnehmer/innen zu verzeichnen. Ein Sturm auf den Winter-, ähm, Elyséepalast wurde es jedoch nicht.

Immerhin hat nun die CGT in gewisser Weise die Ehre der Gegner/innen der kapitalfreundlichen neuerlichen „Reform“ gerettet, und durch ihren Ableger beim Stromversorger EDF am Donnerstag früh (30.11.17) zwei ausgesprochen kapitalfreundlichen TV-Sendern das Licht ausgeknipst. (Vgl. https://actu.orange.fr/france/ordonnances-la-cgt-coupe-l-electricite-a-canal-et-tf1-magic-CNT000000SNybW.html externer Link) Es handelt sich um den vor rund zwei Jahren durch den besonders üblen Multikonzern Bolloré aufgekauften Canal+ sowie den 1987 privatisieren ersten Fernsehkanal TF1.

Unterdessen wurde der „Reform“text bei der Lesung im Parlament, gegenüber den am 31.08.2017 präsentierten 159 Seiten ursprünglichen Verordnungstextes, noch verschlimmert. So wird der Gestaltungsspielraum für Vereinbarungen mit dem neu geschaffenen „Unternehmensrat“, welcher zu Lasten von mit den Gewerkschaften ausgehandelten Kollektivverträgen geht, dabei ausgedehnt. Dies scheint auch einer Erwartung seitens des CFDT-Apparats zu entsprechen. (Vgl. http://canempechepasnicolas.over-blog.com/2017/11/ordonnances-macron-le-conseil-d-entreprise-cette-arme-patronale-vient-d-etre-aggravee-par-les-deputes-et-le-lobby-cfdt.html externer Link)

Und die CGT empört sich darüber, dass der Gesetzgeber bzw. das Arbeitsministerium anscheinend meinte, in einem der Ausführungsdekrete zum Gesetz den Arbeitgebern sechs vorgefertigte Formbriefe für rechtskonforme Kündigungen zur Verfügung stellen zu müssen… (Vgl. http://orgafi.blogspot.fr/2017/11/ordonnances-des-modeles-de-lettres-de.html externer Link)

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=124737
nach oben