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Die (deutsche) Weihnachtsüberraschung der französischen Regierung: Verschärfte Jagd auf Erwerbslose

Erwerbslosenprotest in Paris - eine spontane Reaktion auf das Überraschungsdekret Macrons am 30.12.2018In Frankreich gab es zum Jahreswechsel eine Überraschung, die der Regierung wahrscheinlich weitere Minuspunkte einbringt. Es geht um eine Verordnung, die Verpflichtungen und Rechte von Arbeitssuchenden neu regelt. Verabschiedet wurde das übergeordnete Gesetz zur „Wahlfreiheit bei der beruflichen Zukunft“ Anfang August vergangenen Jahres im Parlament nach zwei Monate lang andauernden Debatten mit der Mehrheit der Regierungspartei gegen die Stimmen der rechten und linken Opposition. Seit dem 30. Dezember 2018 ist das dazugehörige Dekret über Verpflichtungen und Rechte von Arbeitssuchenden im Gesetzesblatt Journal Officiel veröffentlicht, womit es in Kraft getreten ist. Nun zeigt sich zur Überraschung der Öffentlichkeit, dass in der nun erlassenen Verordnung härtere und drastischere Sanktionen für Arbeitssuchende aufgeführt werden, als sie die Regierung bei den Debatten zu ihrem Gesetzesentwurf vorgestellt hatte. Laut Mediapart hatte die Regierung beispielsweise angekündigt, dass das unzureichend begründete Versäumnis eines Besprechungstermins beim französischen „Jobcenter“ (Pôle emploi) mit einer 15-tägigen Aussetzung von Leistungen sanktioniert würde. So stehe das im Text, dem in der Nationalversammlung zugestimmt wurde. Im nun veröffentlichten Text des Décret n° 2018-1335 ist dagegen von einer Streichung der Leistungen für die Dauer eines Monats die Rede – beim ersten Versäumnis. Beim zweiten Versäumnis sind es dann zwei Monate, beim dritten festgestellten Versäumnis vier Monate…“ – aus dem Beitrag „Arbeitssuchende: Französische Regierung überrascht mit harten Sanktionen“ von Thomas Pany am 03. Januar 2019 bei telepolis externer Link, worin allerdings die ersten gewerkschaftlichen Reaktionen nur andeutungsweise erwähnt werden. Siehe dazu auch zwei aktuelle Beiträge zu ersten Reaktionen auf die überraschenden Verkündigungen „zwischen den Jahren“ und einen älteren Ankündigungsbeitrag – vor der damaligen parlamentarischen Debatte:

  • „Arbeitslose in Frankreich sollen stärker kontrolliert werden“ am 20. März 2018 in der Welt externer Link ist eine Meldung, die unter anderem damals bereits besagte: „Nach bisheriger Gesetzeslage werden die Zuwendungen in solchen Fällen zunächst für bis zu sechs Monate um 20 Prozent gekürzt, dann für bis zu weitere sechs Monate um 50 Prozent. Bis ein Arbeitsloser ganz ohne Unterstützung dasteht, dauert es damit deutlich länger. Arbeitsministerin Muriel Pénicaud sagte in einem Interview mit der Zeitung „L’Opinion“, den Sozialpartnern seien „Vorschläge“ gemacht worden, die nun mit Arbeitgebern und Gewerkschaften „diskutiert“ würden. Die Reform der Arbeitslosenversicherung soll Mitte kommenden Monats vorgestellt werden. Es ist ein größeres Vorhaben, das zur Reformagenda des sozialliberalen Präsidenten Emmanuel Macron gehört…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=142222
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