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Roanne: Fünf Mitglieder der CGT gerichtlich freigesprochen

Artikel von Bernard Schmid vom 18.12.2013

Labournet hatte über ihren Prozess berichtet (vgl. https://www.labournet.de/internationales/frankreich/soziale_konflikte-frankreich/soziale-bewegung-in-der-bretagne-durchmixte-gemengelage-mit-starkem-rechtem-einschlag/): In Roanne in der Bretagne wurden fünf Mitglieder der CGT gerichtlich verfolgt, weil ihnen vorgeworfen wurde, die Abgabe einer Speichelprobe zwecks DNA-Tests verweigert zu haben. Ursprünglich wurden sie verdächtigt, während der Proteste gegen die – inzwischen bereits vorletzte – Renten„reform“ im September 2010 Parolen an eine Wand bei einer Behörde (Unterpräfektur) geschrieben zu haben. Im Falle einer Verurteilung in dem jetzt verhandelten Verfahren hätte den Staatsbediensteten unter den Angeklagten eventuell der Verlust ihrer Stelle gedroht.

Unter dem Vorwurf, die Parolen gegen den damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy mit einem Filzschreiber angebracht zu haben, waren die vier Männer und eine Frau im November 2012 in zweiter Instanz verurteilt, jedoch „einer Strafe entbunden“ worden. Dies bedeutet, dass das Gericht ihr (angebliches) Handeln vom Prinzip her missbilligt, aber von der Festsetzung eines Strafmaßes abgesehen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin angeordnet, die fünf Menschen als „verurteilte Straftäter“ in die genetische Straftäterdatei einspeichern zu lassen. Die fünf hatten dies im Mai 2013 verweigert, und waren daraufhin in Polizeigewahrsam genommen worden, um sie zur Teilnahme an der Maßnahme zu zwingen. Ihre abermalige Weigerung führte zu der Aufnahme eines Strafverfahrens, und zu der Anhörung am 05. November 13 vor dem Gericht in Roanne.

In Fällen, in denen verurteilte Straftäter/innen (oder aber Tatverdächtige bei ganz bestimmten Delikten, beispielsweise Sexualverbrechen) die Teilnahme an einem Gentest verweigern und diese Weigerung rechtswidrig ist, kann Letztere mit bis zu einem Jahr Haft als Höchststrafe geahndet werden.

Das Gericht in Roanne kam nun jedoch in seinem gestrigen Urteil zu der Schlussfolgerung, da keine Strafe gegen die fünf CGT-Mitglieder verhängt worden sei, seien sie auch nicht als „verurteilte Straftäter“ einzustufen. Ihre Weigerung sei deswegen auch nicht rechtswidrig gewesen. Der Versuch, ihren Willen durch eine In-Gewahrsam-Nahme zu brechen, sei seinerseits rechtswidrig gewesen. Ihr Verfahren endete folgerichtig mit einem Freispruch. „Endlich!“

Vgl.  http://www.humanite.fr/social-eco/repression-syndicale-enfin-la-relaxe-pour-les-cinq-555522 externer Link und http://www.liberation.fr/societe/2013/12/17/les-cinq-militants-cgt-de-roanne-relaxes_967165 externer Link   oder http://www.leparisien.fr/faits-divers/les-cinq-militants-cgt-de-roanne-relaxes-apres-avoir-refuse-un-prelevement-adn-17-12-2013-3417243.php externer Link

 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=50220
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