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„Ziemlich merkwürdig“ (pretty odd)

surpreme courtArtikel von Gaby Weber vom 17. Oktober 2013

Am 15. Oktober hörte der Supreme Court in Washington den Fall „Daimer v. Bauman“ – es ging um die 14 während der Militärdiktatur ermordeten Betriebsräte von „Mercedes-Benz Argentina“. Die Hinterbliebenen hatten 2004 in den USA Zivilklage eingereicht. Die schwierigste Hürde war die Frage der Zuständigkeit: wieso soll ein Gericht in Kalifornien einen Fall hören, in dem es keine US-amerikanischen Opfer, Täter oder Zeugen gibt? Zweimal verneinten die Richter diese Frage, bis im Mai 2010 das Berufungsgericht in San Francisco einstimmig entschied, den Fall zu hören. Daimler mache Milliardengewinne im Sonnenstaat, damit müsse sich das Unternehmen der lokalen Gerichtsbarkeit unterwerfen, so die Begründung. Um die drohende Eröffnung des Verfahrens zu verhindern, schöpfte der Stuttgarter Konzern alle Rechtsmittel aus, und im April 2013 nahm der Oberste Gerichtshof das Verfahren an. Spätestens damit ist der Fall weltweit bekannt.

Am vergangenen Dienstag wurden ab 10.02 Uhr die Parteien gehört. Für die Kläger, also Daimler, war Rechtsanwalt Thomas Dupree erschienen, sein Mitstreiter war Edwin Kneedler vom Bundesjustizministerium. Noch im April dieses Jahres hatte die Obama-Regierung bei der Anhörung in Sachen Kiobel v. Shell – dabei ging es um schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in Nigeria – auf der Seite der Opfer gestanden und für eine Eröffnung des Verfahrens in den USA plädiert. Dann war Barack Obama nach Berlin verflogen, um sein Freihandelsabkommen mit der EU unter Dach und Fach zu bringen. Was ihm die Bundeskanzlerin in Aussicht gestellt hat, ist dem Protokoll nicht zu entnehmen. Auf jeden Fall hat die US-Regierung in Sachen Menschenrechte die Seiten gewechselt.

Im Vorfeld hatten Hochschullehrer über die Streitfrage diskutiert und waren fast durchweg zur Auffassung gelangt, dass der Supreme Court das Urteil des kalifornischen Bundesgerichtes aufheben wird. Auch die Presse schloss sich nach der Anhörung dieser Einschätzung an. Und selbst die Opferanwälte sind pessimistisch. Das globale Kapital hatte sich ostentativ auf die Seite Daimlers geschlagen und dem Supreme Court schriftlich mitgeteilt, dass es Investitionen abziehen würde, wenn das Bauman-Urteil bestätigt würde: die European Banking Federation, der BDI, die Economiesuisse etc.. Man kann dies durchaus „Erpressung“ nennen.

Doch was ist am Dienstag wirklich diskutiert worden? Bereits im April hatten die Obersten Richter das Alien Tort Claims Statute, das Ausländern den Zugang zu US-Gerichten erlaubte, praktisch beerdigt . Es war für viele Opfer von Menschenrechtsverletzung die letzte Hoffnung auf eine richterliche Überprüfung, da in den Ländern, in denen die Verbrechen geschehen waren, Korruption oder Amnestiegesetze Gerechtigkeit verhindern. Es ging am Dienstag nur um die Frage, ob sich die Kläger auf kalifornisches Bundesrecht berufen können. Daimler hatte wohl auf einen kurzen Prozess gehofft, denn der Oberste Gerichtshof gilt als überaus unternehmerfreundlich. Doch ganz so einfach hat man es ihnen nicht gemacht.

Justice Scalia fragte nach dem gültigen „long-arm statute“, ein kalifornisches Gesetz, das unter bestimmten Bedingungen die Ausweitung der Gerichtsbarkeit erlaubt, zum Beispiel wenn ein Beklagter im Ausland Vermögen versteckt.

Chief Justice Roberts wies darauf hin, dass kein Artikel der US-Verfassung einem Bundesstaat verbietet, eine lokale Niederlassung für Handlungen des Mutterhauses verantwortlich zu machen. „Wenn Kalifornien sagt, wir nehmen den Fall, worin besteht das verfassungsrechtliche Problem“? Auch für Justice Breyer verletze ein Bundesstaat nicht die Verfassung, wenn er die Zuständigkeit seiner Gerichte auf die Niederlassung oder das ausländische Mutterhaus ausweitet. Es wäre danach ein „big problem” für den Bundesstaat, Investoren zu gewinnen, aber keine Verfassungsverletzung. „Wenn ein US-Bundesstaat eine Klage bezüglich eines im Ausland eingetretenenen Schadens annimmt, kann er das tun, denke ich, aber es ist ziemlich merkwürdig“ („but it’s pretty odd“). Für den Daimler-Anwalt Dupree würde dies das Unternehmensrecht anderer Bundesstaaten aushebeln, zum Beispiel das von Delaware (dort sind wegen seiner unternehmensfreundlichen Gesetzgebung fast alle US-Corporates registriert).

Justice Sotomayor warf ein, dass diese Ausweitung der Gerichtsbarkeit schon 1983 im Urteil „Container Corp“ erlaubt worden sei. Dabei war es um die Einbeziehung ausländischer Gewinne bei der Berechnung von Einkommensteuern gegangen. Für den Daimler-Anwalt und den Vertreter des Justizministeriums sollen bei Steuerfragen andere Maßstäbe als für die allgemeine Gerichtsbarkeit gelten.

Für Justice Ginsburg stand die grundätzliche Zuständigkeit der US-Justiz bezüglich Niederlassungen ausländischer Konzerne in den USA fest, auch für Mercedes-Benz USA. Die Frage sei aber, wo der Streitfall stattgefunden habe. “Nehmen wir an, dass aufgrund eines Autounfalles auf einer kalifornischen highway kalifornische Bürger verletzt wurden. Und nehmen wir an, dass dieser Unfall aufgrund des Herstellungsfehlers eines Mercedes-Autos passiert ist. Kann in diesem Fall nur die US-Niederlassung oder auch das deutsche Mutterhaus verklagt werden? Das ist doch der typische Fall für das „long arm“ Gesetz”. Und: Hat nicht, so Richter Kennedy, Daimler selbst die kalifornische Gerichtsbarkeit anerkannt, als es dort eine Niederlassung gegründet hat?

Zu keinem Zeitpunkt der Anhörung ging es um den Prozessgegenstand, darum, dass in dem Fall der argentinischen Kläger Menschenrechte verletzt wurden. Ihre Angehörigen wurden wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten verschleppt, gefoltert und in den Fluss geworfen, ihre Leichen sind nie aufgetaucht. Und alle Verfahren in Deutschland oder Argentinien sind im Sande verlaufen. Hebt der Supreme Court das Bauman-Urteil auf, hat sich die Strategie des Terrors ausgezahlt. Nach dem Massaker an den Betriebsräten verdoppelte sich im Mercedes-Werk die Produktivität. Dann würde das Urteil dazu einladen, sich erneut des Terrors zu bedienen.

Das hearing blieb auf der Ebene der Verkehrsunfälle. “Ist Kalifornien auch zuständig”, fragte Justice Ginsburg den Opferanwalt Kevin Russell, “wenn das Mercedes-Auto in Polen einen Unfall verursacht und polnische Staatsbürger verletzt”? Sie meinte, offensichtlich: Nein und verwies auf das im April ausgehebelte Alien Tort Claims Statute. Russell wollte auf das ATCS nicht eingehen und antwortete: Kalifornien wolle seine Zuständigkeit in dem Fall soweit nutzen, wie es die Verfassung erlaube.

Sämtliche Beobachter gehen von einem Daimler-Sieg aus. Vorbei seien die Zeiten der demokratischen Tradition, als etwa 1911 der Supreme Court das Monopol Rockefellers für rechtswidrig erklärte und die Entflechtung von Standard Oil bestimmte. 1945 machte er der Firma International Shoe einen Strich durch die Rechnung, die durch Outsourcing Sozialabgaben ihrer Mitarbeiter einsparen wollte. Das ist lange her. Die letzten Entscheidungen des Supreme Courts sind extrem unternehmerfreundlich (Goodyear 2001, Kiobel 2013). Und nichts weist darauf hin, dass er in Sachen Daimler v. Bauman die Corporates verschrecken will, indem er die zivile Zuständigkeit auf sie ausweitet. Die Obama-Regierung will das Freihandelsabkommen, und das globale Kapital will nicht von ausländischen Richtern unangenehme Fragen stellen lassen.

Doch klar ist auch, dass das kalifornische Bundesgericht klar entschieden hat, den Fall zu hören. Das liegt, wurde am Dienstag klar, in seinem Ermessen, der Supreme Court könne in die richterlicheh Unabhängigkeit nur eingreifen, wenn die Verfassung verletzt werde. Das sei aber, stellte Justice Roberts klar, nicht der Fall. Wenn das Gericht in San Francisco Investoren verschrecken wolle, sei das eben „pretty odd“ aber nicht zu beanstanden.

Mit dem Urteil wird in zwei Monaten gerechnet.

Artikel von Gaby Weber vom 17. Oktober 2013

Siehe zum Hintergrund:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=46393
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