»
Ägypten »
»

Nur sieben Jahre – oder eine ganze Welt? Was das Ägypten des Militärs 2018 von jenem von 2011 unterscheidet

Sisi not welcome - Kampagne in England, Juni 2015Janos Eröffnung bestätigte den Eindruck, den ich mir bereits in der Nacht zuvor bei einem ersten Spaziergang durch Downtown Kairo gemacht hatte. Nichts erinnerte mehr an diesen Morgen Ende März 2011, als wir uns mit dem Taxi unserem unweit des Midhan Tahrir gelegenen Hostels nähernd, Rauchwolken aufsteigen sahen, die wohl einem abgebrannten Militärwagen entstammten. Nichts war mehr übrig von den überall prangenden revolutionären Parolen auf den Wänden in der Innenstadt. Und auch keine von den damals so zahlreichen Verkäufer*innen von T-Shirts mit dem Aufdruck „25th January – Revolution“, also jenem Datum, an dem zum ersten Mal hunderttausende in der Innenstadt in der Commune des Tahrir-Platzes zusammenkamen, waren mehr zu sehen. Damals, im März 2011, als wir in Kairo eintrafen, hatten die Ägypter*innen bereits das Unglaubliche geschafft: Sie hatten einen seit vielen Jahren das Land regierenden und ausplündernden Despoten aus dem Amt gejagt. Doch der Hass auf die Polizei war aus guten Gründen noch groß und es war noch alles andere als ausgemacht, wie es politisch mit dem Land weitergehen würde. Also dauerte die Besetzung des Platzes an – ebenso wie die Straßenschlachten“ – aus dem Beitrag „Retour au Caire“ von Jule am 14. April 2018 beim re:volt Magazine externer Link, worin die persönlichen Eindrücke über die Unterschiede, die in diesen sieben Jahren entstanden sind, Thema sind. Siehe dazu auch einen Appell zur Unterzeichnung einer Petition  gegen die jüngsten Todesurteile in Ägypten:

  • „Ägypten muss aufhören, Menschen zum Tode zu verurteilen!“ seit dem 29. März 2018 bei ai externer Link ist der Appell von amnesty international gegen abermalige Todesurteile, in dem es zum konkreten Gang der Dine in diesem Prozess unter anderem heißt: „Am 26. März bestätigte das Oberste Militärgericht die Todesstrafe für Ahmed Amin Ghazali und Abdul Basir Abdul Rauf. Das Gericht akzeptierte die Rechtsmittel von vier Männern, Mohammed Fawzi Abd al-Gawad Mahmoud, Reda Motamad Fahmy Abd al-Monem, Ahmed Mustafa Ahmed Mohamed und Mahmoud al-Sharif Mahmoud, deren Fälle vor einem anderen Militärgericht neu verhandelt werden. Die sechs Männer hatten gegen ihre Todesurteile, die im Dezember 2016 von einem vorinstanzlichen Gericht verhängt worden waren, Rechtsmittel eingelegt. Laut Artikel 155 der ägyptischen Verfassung und den Paragraphen 470-477 der Strafprozessordnung kann ein Todesurteil nicht mehr angefochten werden, nachdem das Oberste Militärgericht die eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen hat. Der Fall wird daraufhin an den ägyptischen Präsidenten gesandt, der die Verurteilten binnen 14 Tagen begnadigen kann. Wenn der Präsident die Begnadigung in dieser Zeit nicht erteilt, legt die Militärstaatsanwaltschaft einen Hinrichtungstermin fest. Für diesen Termin gibt es keinen festgelegten zeitlichen Rahmen. Wenn die eingelegten Rechtsmittel erfolgreich sind und das Oberste Militärgericht die Todesurteile nicht bestätigt, werden die Fälle zur Neuverhandlung an ein anderes Militärgericht übergeben. Am 29. Mai 2016 hatte ein ägyptisches Militärgericht die sechs Männer zusammen mit 20 weiteren verurteilt. Ihnen wurden die „Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation“, der „Besitz von Schusswaffen und Sprengstoffen“ sowie die „illegale Beschaffung geheimer militärischer Informationen“ vorgeworfen. Von den 26 Angeklagten wurden zwei freigelassen, acht – davon zwei in Abwesenheit – zum Tode verurteilt und 18 erhielten Gefängnisstrafen zwischen 15 und 25 Jahren. Den beiden in Abwesenheit Verurteilten steht eine Neuverhandlung zu, sobald sie sich in Untersuchungshaft befinden. Ahmed Amin Ghazali und Abdul Basir Abdul Rauf wurden nach einem höchst unfairen Verfahren zum Tode verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei auf „Geständnisse“, die unter Folter erzwungen wurden, während sie Opfer des Verschwindenlassens waren“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=130731
nach oben