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Die alltägliche Unterdrückung der ägyptischen Gewerkschaftsbewegung soll jetzt in Gesetzesform gebracht werden – wie auch die von NGOen insgesamt…

Gewerkschaftsdemo Kairo August 2015 - gegen das neue ArbeitsgesetzIm ägyptischen Parlament wird in diesen Wochen der Entwurf für ein neues Arbeitsgesetz diskutiert, das das geltende Gesetz von 2003 ersetzen soll. Nach jahrelangen Repressionswellen gegen die Gewerkschaftsbewegung des Landes ist es nicht überraschend, dass die bisher bekannt gewordenen Passagen massive Kritik an dem Entwurf hervor riefen – sogar von Vertretern des staatstragenden Gewerkschaftsbundes, von den unabhängigen Gewerkschaften ganz zu schweigen. In dem Artikel „Egypt’s labour law in doldrums“ von Safeya Mounir am 27. Mai 2017 bei Al Ahram externer Link werden vor allen Dingen zwei Komplexe als besonders kritisiert berichtet: Zum einen, dass das Streikrecht faktisch weiter eingeschränkt wird – Streiks sind künftig 10 Tage im Voraus „anzumelden“, einschließlich ihrer Dauer. Und: Die Zeitarbeit wird wesentlich ausgedehnt, bis zu zwei Jahren offiziell, was durch verschiedene Maßnahmen sogar auf bis zu sechs Jahren ausgeweitet werden kann (kommt uns bekannt vor). Hinzu kommt noch, dass selbst wenn von einem Arbeitsgericht festgestellt wurde, dass eine entsprechende Entlassung unrechtmäßig war, das Unternehmen weder zur Wiedereinstellung noch zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet sein soll. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge zum Thema al-Sisi Regime und Gewerkschaften sowie Zivilgesellschaft:

  • „Report on the Violations of Trade Unions’ Freedoms: In the Darkness of the Tunnel (January to June 2017)“ am 07. Juni 2017 beim CTUWS externer Link ist ein Beitrag, der sowohl einen Überblick über repressionsmaßnahmen des Regimes insbesondere gegen gewerkschaftliche Organisationen im ersten Halbjahr 2017 gibt, als sich auch mit den gesetzlichen Schritten befasst, mit denen gewerkschaftliche und zivilgesellschaftliche Tätigkeit eingeschränkt werden sollen. Die Absicht, so die Autoren des Beitrages, zeige sich an der Notstandserklärung nach den jüngsten Attentaten gegen AnhängerInnen der christlichen Religion – in Zuge deren Anwendung sind eben auch die Webseiten einer kritischer Medien geschlossen worden, sozusagen in türkischem Stil.
  • „International Labor Organisation Blacklists Egypt Again“ am 08. Juni 2017 bei Egyptian Streets externer Link ist ein Beitrag, der berichtet, dass die Internationale Arbeitsorganisation Ägypten – erneut – kritisiert hat, wegen der Verstöße gegen ILO-Konventionen, die das Land unterzeichnet hat.  Kernpunkt der Kritik ist, dass das einst in Vorbereitung befindliche neue Gewerkschaftsgesetz, 2011 veröffentlicht zur Debatte und ganz deutlich ein Zugeständnis an die damals sehr starke Gewerkschaftsbewegung, niemals Gesetzeskraft erlangt hat, sondern im Zuge des so genannten Kampfes gegen den Terror das alte Mubaraksche Gewerkschaftsgesetz gültig blieb, das jede unabhängige Tätigkeit zumindestens stark einschränkt…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=117368
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