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Der folgende Artikel war ein Positionspapier
für ein internes Wochenendseminar des Arbeitskreises Internationalismus
der IG Metall Berlin im September 98 zum Thema: "Was verstehen
wir unter Solidatrität"
Tatort Potsdamer Platz: Solidarität,
na klar aber wie?
Wer hat schon generell was gegen "Solidarität".
Nur völlig Asoziale sind mit niemandem solidarisch. Doch wie
weit darf sie gehen? Ist die Vorstellung, daß alle, die heute
auf dem Potsdamer Platz arbeiten, solidarisch sein können,
selbstverständlich oder muß das schon an unlösbaren
Gegensätzen scheitern?
Gegenwärtig sind auf dieser größten
Baustelle Europas ca 4000 Bauarbeiter beschäftigt. Die Arbeiter
sind bei Hunderten von Firmen beschäftigt, die die Wertschöpfungskette
weniger Generalunternehmen bilden. Letztere machen das große
Geschäft und von Kettenglied zu Kettenglied wird der Profit
geringer, so daß die untersten Glieder ihren Profit dann mit
Formen moderner Sklavenarbeit zu verdienen versuchen. In der Folge
dieser Organisation des Arbeitsprozesses kommt es zu einer ausgeprägten
Hierarchie von Beschäftigten. Von ihrem Status aus betrachtet
ergeben sich folgende Gruppen:
1.Beschäftigte von Baugroßunternehmen
in regulären und geschützten Beschäftigungsverhältnissen.
Abgesehen von den ausgesprochener Spezialisten unter den Facharbeitern
und qualifizierter höherer Angestellter, die gut verdienen,
haben auch die gewöhnlichen Bauleute einen legalen Kontrakt,
der Verdienste im Rahmen des Bautarifvertrags gewährt. Doch
auch die hohe Arbeitslosigkeit und das gewaltige Lohndumping führt
dazu, daß diese Gruppe mehr aus sich herauspressen läßt
als das früher denkbar gewesen wäre. Konkursgefahr besteht
für die Beschäftigten dieser Unternehmen nicht, weil die
Großfirmen am lukrativen Anfang der Wertschöpfungskette
stehen, die Firmen kaum Steuern zahlen und zusätzlich sich
durch erpresserische Subkontraktverhältnisse bereichern können.
2.Beschäftigte in mittleren Handwerksbetrieben.
Diese Firmen haben ihren Sitz in der Regel in Berlin oder im brandenburgerischen
Umland. Die Unternehmen sind nicht in der Lage Subunternehmen einzusetzen
und haben es schwerer ihren legalen deutschen Beschäftigten,
die in der Regel auch viel Know How der Firmen darstellen, Löhne
weit unterhalb des Tarifs der Branche zahlen.
3.Beschäftigte von Subkontraktfirmen
aus der EU, z.B. aus Italien, Irland, Großbritanien oder Portugal.
Im Gegensatz zu den Tariflöhnen, die zwischen 18.50 und 28
DM (Grundlohn) liegen, bekommen diese Kollegen vielleicht 10-15
DM. Ein Teil ist formell gar nicht als lohnabhängig registriert,
sondern ist (schein)selbständig, so daß er gar nicht
unter die Arbeitsgesetzgebung abhängig Beschäftigter fällt.
Ihr Arbeitsverhältnis ist auftragsorientiert, Kündigungsfristen
oder Sozialversicherung existieren nicht bzw. sind das Problem des
"Unternehmers". Bereits hier ist das plötzliche Auflösen
von Subkontraktfirmen ins Nichts ein reales Problem. Die Betroffenen
erhalten dann mitunter für ein Vierteljahr Arbeit keine müde
Mark. Sie haben aber das Recht den Rechtsweg einzuschlagen, um die
ihnen vorenthaltenen Löhne einzuklagen, auch wenn das oft schwierig
ist oder keinen Erfolg hat.
4.Wanderarbeiter aus den mittel- und osteuropäischen
Ländern auf Werkvertragsbasis. Diese Gruppe hat eine befristete
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, die mit einem Arbeitgeber und
einer bestimmten Baustelle verbunden ist. Das verantwortliche Subkontraktunternehmen,
das ein bestimmtes Stundenkontingent im Rahmen staatlicher Verträge
erhält, setzt Arbeiter ein, die oft um ihren vertraglich zugesagten
Lohn geprellt werden. Ihnen drohen drastische Lohnreduzierungen.
Löhne zwischen 7 und 9 DM sind verbreitet. Fälle von Reallöhnen
um die 2.50 DM kommen vor. Es gibt sogar Beispiele, daß die
Betroffenen garnichts erhalten, weil sie als Illegale ertappt oder
denunziert abgeschoben werden. Sie haben in dieser Situation auch
keinerlei Anspruch auf Entlohnung. Die Folge ist: ihre Rechtslosigkeit
zwingt sie sogar dazu die ausbeuterischen Unternehmen zu decken.
Die Wege, die von den verschiedenen Gruppen
von Bauarbeitern eingeschlagen werden, ihre Interessen wahrzunehmen,
weisen nicht automatisch in die gleiche Richtung. So können
sich je nach Lage ganz unterschiedliche Forderungen ergeben. Im
folgenden ein paar Gedanken über reale und mögliche Strategien
der einzelnen Gruppen und ihre Konsequenzen für die jeweils
anderen:
1.Die erste Gruppe tritt für die bedingungslose
Anerkennung des Bautarifvertrags auf der Baustelle ein. Der Weg
dorthin soll einmal durch generelle Kündigung der Werksverträge
beschritten werden und zum anderen dadurch, daß ein ein System
lückenloser Kontrolle sicherstellt, daß wenigstens die
nichtlegale Form der Wanderarbeit beendet wird. Der Hauptbündnispartner
dabei sind die Gewerbeaufsichtämter und in deren Folge die
Polizei. Die betroffenen Kollegen argumentieren: Schwarzarbeit ist
ein Form des Streiksbruchs, die dazu dient unser Lohnniveau auf
ein Level zu senken, bei dem wir in der Bundesrepublik nicht überleben
können. Wir haben ein Anrecht darauf, einen angemessenen Anteil
an den immensen Reichtümern dieses Landes zu bekommen und nicht
von der allgemeinen Verdienstentwicklung abgekoppelt zu werden.
Ohne echte Schranken für weiteres Lohndumping ist unser Tarifvertrag
nur noch Makulatur. Man legt jedoch Wert darauf zu betonen, daß
es auf eine akzeptable Mindestlohnhöhe ankommt und nicht auf
die Nationalität der Beschäftigten.
2.Die zweite Gruppe ist grundsätzlich
auch dieser Meinung. Da diese Beschäftigten jedoch in Betrieben
arbeiten, die Aufträge vor Ort brauchen und dabei vor allem
mit ausländischen Sunkontraktfirmen konkurrieren müssen,
ist der Druck bis hin zu Konkursgefahr hier besonders hoch. Deshalb
neigen viele dazu, sich an Demonstrationen ihrer Arbeitgeber zu
beteiligen, die "Arbeit zuerst für heimische Firmen"
fordern. Hier stoßen bei nicht wenigen auch die Forderungen
"Arbeit zuerst für Deutsche" auf offene Ohren. Die
radikalste Form dieser Strategie ist die Ausbürgerung der nichtdeutschen
Konkurrenten, während die Strategie der ersten Gruppe grundsätzlich
auch Arbeitern aus anderen Ländern ein Zutrittrecht zugesteht,
auch wenn die Anreize für die Unternehmen dazu durch politische
Entscheidungen deutlich zurückgehen werden.
Die Gefahr dieser Strategie liegt auf der
Hand: der eine Teil der abhängig Beschäftigten verweigert
einem anderen die Grundrechte des "freien Lohnarbeiters".
Auf dieser Grundlage ist es schwer "gemeinsame Interessen"
zu entwickeln.
3.Die dritte Gruppe von Arbeitern aus EU-Ländern
hat bereits andere Interessen. Sie möchte nicht vom Markt verdrängt
werden. Sie möchte Rechtsicherheit, damit am Ende die vereinbarten
Löhne auch tatsächlich gezahlt werden und sie unter Bedingungen
arbeiten kann, die sie nicht gesundheitlich ruinieren. Das könnte
durch eine bessere EU-Rahmengesetzgebung gelöst werden. Die
Mehrheit dieser Arbeiter ausgenommen ausgesprochene Spezialisten
- dürfte kaum für eine Entsenderichtlinie zu begeistern
sein, die den deutschen Bautrifvertrag festschreibt. Denn ein wesentliche
Grund dafür, daß ihre Subkontraktfirma diesen Auftrag
bekam, liegt schlicht darin, daß ihre Löhne deutlich
unter dem deutschen Niveau liegen. Daraus ergibt sich vielleicht
die Forderung die bestehende Entsenderichtlinie mit Mindestlöhnen
von 17 DM unbegrenzt zu verlängern. Hier lassen sich auch Forderungen
vermuten, daß die Gewerkschaften auf der EU-Ebene besser zusammenarbeiten,
um auf den Baustellen ausreichende Unterstützung zu bekommen.
Das Verhältnis dieser Gruppe zur letzten mag gespalten sein:
einserseits bindet sie die gemeinsame Erfahrung starker Abhängigkeit
und Ausnutzung, auf der anderen befinden sie sich in einer Situation
realer Unterbietungskonkurrenz.
4.Die vierte Gruppe schließlich dürfte
bereits uneinig darüber sein, ob ihr der Mindestlohn der Entsenderichtlinie
entgegenkommt oder für sie eine marktverdrängende Wirkung
hat. Ihr Interesse ist es vor allem, den rechtlosen Status zu überwinden,
damit die zugesagten Löhne von vielleicht 10-12 DM eingehalten
werden und die Arbeitsbedingungen vor Überausbeutung schützen.
Daraus ergibt sich eine generelle Ablehnung aller repressive Maßnahmen
gegen Arbeitsverhältnisse, die aus Not eingegangen wurden und
die Forderung, daß jeder Arbeiter ein Klagerecht bekommt,
auch wenn er illegal ist und das Strafmaß für Unternehmen
bei rechts- und vertragswidrigen Beschäftigungen drastisch
erhöht wird. D.h. diese Gruppe fordert die volle rechtliche
Absicherung als "freie Lohnabeiter" im Sinne von ILO-Normen,
während zumindest die ersten beiden Gruppen eine derartige
prinzipielle Legalisierung ablehnen. Dies würde in der Konsequenz
auch das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl bedeuten. Die Bereitschaft
der Wanderarbeiter hohe gesundheitliche Risiken und Löhne deutlich
unter dem deutschen Tarifniveau zu akzeptieren ergibt sich einfach
aus der Tatsache, daß das durchschnittliche Lohnniveau in
Polen bei etwa 5 DM (oder in anderen Ländern weiter östlich
nicht mehr als 1 DM) in der Stunde liegt und sich auch bei schlechten
Löhnen damit eine Weile zuhause leben läßt. Diese
Situation wird sich so schnell nicht aus der Welt schaffen lassen.
Das Risiko dieser Strategie des "offenen
Arbeitsmarktes" besteht zweifellos darin, daß prekäre
Arbeit in Deutschland in Folge des erhöhten Migrationsdrucks
drastisch zunimmt. Die politischen Konsequenzen weiterer Ausgrenzungsschübe
für die "Eingeborenen" könnte rassistische Bewegungen
noch stärker beflügeln als dies jetzt schon der Fall ist.
Gefragt ist eine Strategie, die es all diesen
Gruppen erlaubt, in die gleiche Richtung zu marschieren, ohne daß
sie dafür einen in ihren Augen unzumutbaren Preis zahlen müssen.
Was soll die Grundlage der Solidarität sein, die ihr den Beteiligten
vorschlagt?
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